1. Juli 2024 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten
Die 5 wichtigsten Änderungen am P-Konto ab Dezember 2021
Im November 2020 wurde mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) beschlossen, wie das Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) weiterentwickelt werden soll. Am 01. Dezember 2021 trat dieses Gesetz in Kraft und brachte für viele Schuldner deutliche Verbesserungen ihrer Situation mit sich.
Diese Änderungen am P-Konto betreffen auch Sie
Wenn bei Ihnen das Konto bereits gepfändet wird oder Ihnen eine Kontopfändung droht, sind vor allem die folgenden neuen Regelungen für Sie interessant:
1. Sofortige Erhöhung des Sockelfreibetrages
Der Sockelfreibetrag ist der Grundbetrag, bis zu dem Ihr Einkommen auf einem P-Konto vor einer Pfändung geschützt ist. Bis zur Höhe dieses Betrags kann Geld überwiesen oder abgehoben werden. Am 01.07.2024 erhöhte sich der Sockelfreibetrag auf 1.500 €.
Der aktuelle Sockelfreibetrag beträgt 1.500,00 € (Erhöhung der Pfändungsfreigrenze am 01.07.2024).
Hinweis: Die Kreditinstitute erhöhen den Freibetrag automatisch. Sie müssen hierfür nichts weiter unternehmen.
2. Jährliche Erhöhung des Pfändungsfreibetrages
Die Pfändungsfreigrenze und somit auch der Freibetrag auf Ihrem P-Konto, wurden vor dem 01.12.2021 alle zwei Jahre zum 01. Juli angehoben (meistens zusammen mit einer Erhöhung des Kindergeldes).
Inzwischen wird die Pfändungsfreigrenze jedes Jahr zum 01. Juli erhöht.
Hinweis: Die aktuelle Pfändungsfreigrenze und Pfändungstabelle, sowie Rechenbeispiele zur Ermittlung Ihres unpfändbaren Betrages finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag Neue Pfändungsfreigrenze
3. Erweiterung der Ansparmöglichkeiten
Sollten Sie Ihren monatlichen Freibetrag auf dem P-Konto nicht voll ausschöpfen, haben Sie am Ende des Monats noch Guthaben auf Ihrem Konto. Früher konnten Schuldner dieses Guthaben lediglich einmal auf den nächsten Monat übertragen lassen.
Seit dem 01. Dezember 2021 ist es möglich, das Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag 3 Monate lang auf den nächsten Monat zu übertragen.
Hinweis: Diese Änderung soll bewirken, dass Schuldner besser Möglichkeiten haben, Geld anzusparen, um zum Beispiel eine größere Anschaffung tätigen zu können.
4. Umwandlung in P-Konto auch bei negativem Kontostand
Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Früher galt diese Regelung allerdings nicht für Konten mit negativem Saldo.
Auch wenn Ihr Girokonto sich im Minus befindet, sind Banken inzwischen dazu verpflichtet, es in ein P-Konto umzuwandeln.
Hinweis: Der negative Saldo muss nun auf einem separaten Konto geführt werden.
5. Pfändungsschutz für Nachzahlungen
Wenn Sie eine Sozialleistung beantragen, kann es in vielen Fällen zu einer Verzögerung kommen, sodass ihr Geld Ihnen erst in einem späteren Monat rückwirkend ausgezahlt wird. Dies führt oftmals dazu, dass der Freibetrag überschritten wird. Nachzahlungen von z.B. Kindergeld oder Arbeitseinkommen waren in diesem Fall bislang nicht vor einer Pfändung geschützt.
Seit dem 01.12.2021 haben Sie die Möglichkeit, Nachzahlungen (z.B. Rentennachzahlung) teilweise über eine Bescheinigung freistellen zu lassen.
Hinweis: Wann und wie Sie den Sockelfreibetrag auf Ihrem P-Konto erhöhen lassen können, erfahren Sie in unserem Beitrag Erhöhung des Pfändungsfreibetrags auf dem P-Konto beim Vollstreckungsgericht.
Weitere Änderungen
Eine weitere Änderung ist, dass es seit Dezember 2021 einen Pfändungsschutz bei der Pfändung von Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto gibt. Hier hat jeder beteiligte Kontoinhaber die Möglichkeit, seinen Anteil an dem Guthaben auf ein separates Konto zu überführen.
Darüber hinaus erweitert sich die Liste der Geldleistungen, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages führen und der Zugang zu Nachweisen für die Erhöhung dieses Betrages wird erleichtert.
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Hilfe bei Kontopfändung
Wenn Ihr Konto bereits gepfändet wird oder Sie Angst vor einer drohenden Kontopfändung haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind als anwaltliche Schuldnerberatung mit dem Thema Schulden und Pfändung vertraut und kennen uns mit den rechtlichen Gegebenheiten bestens aus.
Nutzen Sie einfach unser Online-Formular und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Entschuldung und Kontopfändung haben.