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Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine Möglichkeit, sich ohne Insolvenz und somit ohne gerichtliches Verfahren zu entschulden. Beim außergerichtlichen Einigungsversuch geht es darum, dass sich Schuldner und Gläubiger auf eine für beide tragbare Summe einigen, die der Schuldner entweder als einmalige Zahlung oder als Ratenzahlung an den Gläubiger in einem bestimmten Zeitraum zurückzahlt.
Für die Verhandlungen mit den Gläubigern macht es oft Sinn, sich professionelle Hilfe durch eine Schuldnerberatung, eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt zu holen. Bei vielen Gläubigern sind die Vergleichsverhandlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgversprechend. Schuldnerberatungen mit Erfahrung auf diesem Gebiet kennen wirkungsvolle Tricks beim Aushandeln einer außergerichtlichen Einigung.
Haben Sie sich an eine Schuldnerberatung, einen Anwalt oder eine öffentliche Beratungsstelle gewandt, hilft diese Ihnen zu Beginn, eine Auflistung all Ihrer Gläubiger vorzunehmen und Ihre Schuldsummen zu ermitteln. Anschließend wird geklärt, welche Möglichkeiten der Rückzahlung für Sie in Frage kommen.
Dabei werden verschiedene Aspekte wie die Dauer der Rückzahlung in Raten und der maximal mögliche Betrag bei gleichzeitiger Sicherung Ihrer Existenz berücksichtigt. Anhand Ihrer Situation wird ein erster Plan entwickelt, der den Gläubigern vorgelegt wird. Stimmen diesem Plan nicht auf Anhieb alle Gläubiger zu, wird so lange nachverhandelt, bis die Zustimmung aller Gläubiger vorliegt.
Ein erfolgreicher außergerichtlicher Vergleich wird in Form eines Vertrags festgehalten. Diesen müssen Gläubiger und Schuldner gleichermaßen einhalten. Nach Ablauf der im Vertrag festgehaltenen Zahlungszeit, besteht keinerlei Forderung mehr gegen den Schuldner.
Der außergerichtliche Vergleich ist ein Vertrag, der von Gläubiger und Schuldner einzuhalten ist. Er regelt eine feste Rückzahlungssumme, die Höhe der monatlichen Rate sowie den Zeitraum, in dem die Schulden beglichen werden.
Es kann auch der Fall eintreten, dass keine Einigung möglich ist. Der außergerichtliche Vergleich ist gescheitert. In dem Fall würde der Schuldenregulierungsexperte die Verbraucherinsolvenz für den Schuldner vorbereiten.
Damit überhaupt die Möglichkeit besteht, dass ein außergerichtlicher Vergleich eine Aussicht auf Erfolg hat, muss bei Einmalzahlung ein gewisser Anteil an der bestehenden Schuldsumme aufgebracht werden können.
Bei Ratenzahlung muss die Rate, die vereinbart werden soll regelmäßig auch über einen längeren Zeitraum gezahlt werden können.
Zum Beispiel ist die Verhandlungsgrundlage für jeden Experten schwierig, wenn einer Schuldsumme von 50.000 € ein Einkommen von 700 € gegenüber steht. Denn selbst wenn in diesem Fall die Häfte der Schuldsumme erlassen würde, müsste der Schuldner die Häfte seines gesamten Einkommens für eine Ratenzahlung aufbringen, wenn er in sechs Jahren schuldenfrei werden will.
Bestehen die Forderungen dabei noch bei vielen verschiedenen Gläubigern, sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einigung mit den Gläubigern schwierig. In dem Beispiel würden sich sowohl für den Schuldner als auch für die Gläubiger eine sehr lange Rückzahlungszeit ergeben.
Je nachdem wie viel Sie monatlich an Ratenzahlungen aufbringen können, kann ein außergerichtlicher Vergleich Sie schneller von Ihren Schulden befreien, als die Insolvenz mit einer Mindestdauer von 3 Jahren.
Beispiele für außergerichtliche Eingigung finden Sie auf der Webseite von AdvoNeo unter "Endlich schuldenfrei".
Der wohl größte Vorteil des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist, dass Sie dadurch, dass eine Insolvenz vermieden wird, Ihre finanzielle Freiheit behalten. Das bedeutet, Sie zahlen Ihre monatlichen Raten und können ansonsten frei über Ihr restliches Geld verfügen. Es gibt keine Kontrolle durch einen Insolvenzverwalter.
Hinzu kommt, dass Ihnen ein Großteil Ihrer Schuldsumme erlassen wird. Da es sich um freie vertragliche Regelungen handelt, gibt es theoretisch keine Beschränkung. Unserer Praxiserfahrung nach können das realistisch bis zu 75% sein.
Und ein außergerichtlicher Vergleich gibt Ihnen von Anfang an - anders als bei der Insolvenz mit Wohlverhaltensphase und Prüfung der Restschuldbefreiung - die Sicherheit, dass Sie am Ende der Ratenzahlungen vollständig schuldenfrei sind.
Leider wird der außergerichtliche Vergleich als Alternative zur Privatinsolvenz in der Praxis häufig nicht ernsthaft angestrebt, weil dieser durch die Verhandlungen mit mitunter unnachgiebigen Gläubigern Mühe macht. Zudem wissen viele Schuldner nicht, dass die Insolvenz oft nicht der für sie beste Weg der Entschuldung ist. Wir können Ihnen nur raten, sich über Ihre Möglichkeiten zur Schuldenregulierung zu informieren.
Möchten Sie in Erfahrung bringen, ob ein außergerichtlicher Vergleich in Ihrem Fall möglich ist, können Sie über
Kontakt zu AdvoNeo aufnehmen. Das Erstberatungsgespräch ist für Sie unverbindlich und vollkommen kostenfrei.