Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Entschuldung » Außergerichtlicher Vergleich

    Der außergerichtliche Vergleich

    Schuldenfreiheit ohne Verbraucherinsolvenz, ist das möglich? Die Antwort lautet: Ja, mit einem außergerichtlichen Vergleich. Wir erklären:

    Endlich schuldenfrei - Mit dem außergerichtlichen Vergleich

    • Was ein außergerichtliche Vergleich ist?
    • Wie sich der Weg zum außergerichtlichen Vergleich und die Dauer gestalten?
    • Welche Vorteile bietet der außergerichtliche Vergleich gegenüber einer Verbraucherinsolvenz (besser bekannt als Privatinsolvenz)?
    • Außerdem welche Voraussetzungen erfüllt werden sollten, damit es zu einem erfolgreichen Vergleich kommen kann?
    • 1. Was ist ein außergerichtlicher Vergleich? - Rechtsgrundlage

      Ein Vergleich ist eine Übereinkunft, bei dem ein Streit über ein Rechtsverhältnis oder die Ungewissheit über dieses Rechtsverhältnis durch gegenseitige Kompromissbereitschaft beseitigt wird und in Form eines Vertrags festgehalten wird (§779 Abs. 1 BGB).

      Der Begriff außergerichtlicher Vergleich findet insbesondere in der Schuldenregulierung Anwendung, wenn ein Schuldner seine Schulden bei einem oder mehreren Gläubigern nicht mehr begleichen kann, also überschuldet und zahlungsunfähig ist. Die Gläubiger können hierbei Personen, Firmen oder Institutionen sein.
      Der außergerichtliche Vergleich ist eine Möglichkeit, ohne Insolvenz und somit ohne ein gerichtliches Verfahren schuldenfrei zu werden. Beim außergerichtlichen Einigungsversuch handeln die Parteien (Schuldner - ggf. vertreten durch anwaltliche Schuldnerberatung - und Gläubiger) individuelle Rückzahlungsvereinbarungen aus. In der Praxis ist dies eine für beide Einheiten vertretbare Summe, die der Schuldner entweder als einmalige Zahlung oder als Ratenzahlung an den Gläubiger in einem bestimmten Zeitraum zurückzahlt. Der Vereinbarungsweg des außergerichtlichen Vergleichs unterliegt keiner bestimmten gesetzlichen Regelung. Sollte ein außergerichtlicher Vergleich zustande kommen, stellt er eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Schuldner und jedem einzelnen Gläubiger dar. Beide Seiten sind an die getroffene Vereinbarung gebunden und diese ist notfalls auch gerichtlich durchsetzbar. In dieser werden u.a.

      • der Erlass eines Teils der Schuldsumme,
      • die Raten- oder Einmalzahlung(en) und
      • der Verzicht auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
      geregelt.
      Eine außergerichtliche Einigung ist somit bindend.

      2. Voraussetzungen

      Im kostenfreien Beratungsgespräch entwickeln wir gemeinsam den für Sie bestmöglichen Weg aus den Schulden

      Im Grunde gibt es keine Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Jedoch gibt es Prämissen, die die Verhandlungssituation begünstigen oder ggf. erschweren können. Herausfordernder kann es sein, wenn eine hohe Schuldsumme einem geringen Einkommen gegenübersteht. Auch eine hohe Anzahl an Gläubigern kann Auswirkungen auf den Verlauf haben. Je mehr Gläubiger vorhanden sind, desto schwieriger können sich die Verhandlungen und der Ablauf gestalten, was wiederum erheblichen Einfluss auf die Dauer der Verhandlungen hat.

      Juristische Expertise und Verhandlungsgeschick sind bei unnachgiebigen Gläubigern notwendig, weswegen eigeninitiierte Versuche in den meisten Situationen wenig Aussicht auf Erfolg haben. Auch öffentliche Beratungsstellen streben einen außergerichtlichen Einigungsversuch eher selten als Ziel der Entschuldung an, da sich diese meist als zeit- und arbeitsintensiv gestalten.

      Bei AdvoNeo wissen wir: Jede Situation ist individuell, deswegen besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen in einem kostenfreien Informationsgespräch, ob sich ein außergerichtlicher Vergleich für Sie lohnen kann. Unser geschultes Personal kann Ihnen eine realistische Einschätzung hierzu geben.

      Auch wenn der außergerichtliche Vergleich aufwendig und zeitintensiv sein kann, so lohnt es sich den Mut hierfür aufzubringen.
      Dies zeigen auch unsere Beispiele und Erfahrungsberichte unserer Mandanten. Insbesondere kann eine Schuldnerberatung den Großteil der Organisation und Arbeit abnehmen, sie kann sehr gute Ergebnisse erzielen und vor allem kann eine Schuldnerberatung den Rücken freihalten.

      Weitere Erfahrungsberichte können Sie unter "Endlich schuldenfrei" nachlesen.

      3. Der Weg zum außergerichtlichen Vergleich

      Der Weg zum außergerichtlichen Vergleich kann in die drei Abschnitte Vorbereitungen, Verhandlungen und Einigung gegliedert werden.

      Der Weg zum außergerichtlichen Vergleich

      3.1. Die Vorbereitung – 4 wichtige Aspekte zu beachten

      Erfahrungsgemäß wissen wir, dass der erste Schritt vielen unserer Mandanten sehr schwer fällt: Eine Auflistung aller Gläubiger.
      Eine Schuldnerberatung, ein Anwalt oder eine öffentliche Beratungsstelle, kann dabei helfen mit der Auflistung der Gläubiger zu beginnen und die genaue Schuldsumme zu ermitteln.

      Wir haben Ihnen eine Gläubigerliste vorbereitet, die Sie gerne für diesen Zweck nutzen können. Andernfalls kann Ihnen unser Beitrag „Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?“ helfen.

      Nachdem die Anzahl der Gläubiger bekannt ist, werden die aktuellen Forderungshöhen bei den Gläubigern eingeholt, damit gemeinsam geklärt werden kann, welche Möglichkeiten der Rückzahlung in Frage kommen. Es besteht die Möglichkeit der

      Einmalzahlung

      Bei der Einmal­zahlung beispielsweise muss ein ausreichender Anteil der bestehenden Schuldsumme aufgebracht werden können, welche für die Gläubiger akzeptabel ist und umgehend abgeführt werden kann.

      oder der

      Ratenzahlung

      Bei der Ratenzahlung hingegen muss die zu vereinbarende Rate regel­mäßig gezahlt werden können- und das auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Auch hier sollte summa summarum der Rückzahlungsbetrag ein befriedigendes Ergebnis für den Gläubiger darstellen.

      Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:
      1. Der maximal mögliche Betrag bei gleichzeitiger Sicherung der Existenz. Hierbei ist es notwendig eine Auflistung aller Einnahmequellen, sowie die monatlichen Ausgaben bereitzustellen, zum Beispiel mit Hilfe eines Haushaltsbuchs.
      2. Soll der Rückzahlungsbetrag in monatlichen Raten getilgt werden, entscheiden diese meist über die Rückzahlungsdauer. Anders als bei der Verbraucherinsolvenz kann die Dauer auch unter 3 Jahren liegen.
      3. Wichtig zu wissen, ist außerdem, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist- Sparbücher, Rücklagen, Depots oder ähnliches.
      4. Weiterhin wird die Information benötigt, ob es Unterhaltsverpflichtungen gibt.

      3.2. Verhandlung

      Nun kann basierend auf der individuellen Situation und den gemachten Angaben der Mandanten ein erster Vorschlag für die Gläubiger entwickelt werden. Nach einer sorgfältigen Vorbereitung und sobald alle notwendigen Informationen vorliegen, können erste Vergleichsangebote für die Gläubiger aufbereitet werden und ein Rückzahlungsplan aufgestellt werden. Bei AdvoNeo wird dieser Plan individuell und in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation unserer Mandanten erstellt. Im Anschluss wird den Gläubigern das erste Angebot des Entschuldungsplans unterbreitet. In dieser Phase kann eine fachmännische Betreuung hilfreich sein.

      Falls Sie sich für uns entscheiden sollten, möchten wir nicht nur als Kommunikationsschnittstelle mit den Gläubigern fungieren, sondern uns als eine Art Schutzschild vor Sie stellen. AdvoNeo Schutzschild

      3.2.1. Dauer

      Stimmen nicht alle Gläubiger dem ersten Vorschlag sofort zu, können die Verhandlungen so lange andauern bis alle Gläubiger zustimmen. Dies kann sich von 6-8 Wochen bis hin zu mehreren Monaten hinausstrecken. Hier ist Durchhaltevermögen gefragt. Folgende Gründe können den Einigungsprozess hinauszögern:
      1. Hohe Gläubigeranzahl
      2. Rückstände in der Bearbeitung seitens der Gläubiger
      3. Änderung der Situation beim Schuldner und damit verbundene nötige Anpassung der Verhandlungstaktik
      4. Hartnäckiges Gläubigerverhalten

      3.2.2. Verhandlungen führen als Privatperson

      Als Privatperson können auch Sie selbst einen Einigungsversuch unternehmen und auf eine außergerichtliche Einigung hinwirken. Insbesondere wenn Gläubiger - wie zum Beispiel das Finanzamt oder Behörden - involviert sind, hilft juristischer Sachverstand und das Auftreten des Rechtsanwalts, zu einer Einigung zu gelangen. Auch bei mehreren Gläubigern und hohen Schuldsummen ist es als Privatperson ohne Erfahrung schwieriger, einerseits den Überblick zu behalten und andererseits seitens der Gläubiger ernst genommen zu werden, weswegen es empfehlenswert ist, sich beraten zu lassen

      3.3. Einigung

      Ein erfolgreicher außergerichtlicher Vergleich wird in Form eines Vertrags festgehalten
      Abschließend wird ein erfolgreicher außergerichtlicher Vergleich in Form eines Vertrags festgehalten. Gläubiger und Schuldner sind gleichermaßen verpflichtet diesem nachzukommen. Nach Ablauf der im Vertrag festgehaltenen Laufzeit, besteht keinerlei Forderung mehr gegen den Schuldner. Außerdem wird durch die Meldung des Zahlungseingangs dies auch bei der Schufa als erledigt vermerkt und nach weiterem Zeitablauf schließlich gelöscht. Sofern es zu keiner Einigung kommt - das außergerichtliche Vergleichsverfahren folglich gescheitert ist - kann das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereitet werden.

      4. Kosten

      Da die Kosten von der Höhe der Schuldsumme abhängen, werden diese individuell festgelegt.
      Dabei legen wir von AdvoNeo großen Wert auf Transparenz. Deswegen werden die Kosten im Vorfeld in einem kostenfreien Beratungsgespräch anhand der jeweiligen Situation besprochen.

      5. Vorteile außergerichtlicher Vergleich

      Vor- und Nachteile außergerichtlicher Vergleich

      Der wohl größte Vorteil des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist, dass die Insolvenz vermieden wird und die finanzielle Freiheit behalten wird. Das bedeutet, nach Zahlung der monatlichen Raten kann ansonsten frei über das restliches Geld verfügt werden. Es gibt keine Kontrolle durch einen Insolvenzverwalter. Im Gegensatz zu der Verbraucherinsolvenz ist ein weiterer Vorteil der außergerichtlichen Einigung die Diskretion. Anders als bei der Verbraucherinsolvenz - oder besser bekannt als Privatinsolvenz- wird der geschlossene Vergleich nicht veröffentlicht. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Schuldsumme erlassen wird. Da es sich um freie vertragliche Regelungen handelt, gibt es keine Beschränkungen. Ein außergerichtlicher Vergleich gibt von Anfang an - anders als bei der Insolvenz mit Wohlverhaltensphase und Prüfung der Restschuldbefreiung - die Sicherheit,

      dass Sie am Ende der Laufzeit des Vergleichs vollständig schuldenfrei sind.

      Restschuldenbefreiung

      Leider wird der außergerichtliche Vergleich als Alternative zur Privatinsolvenz in der Praxis häufig nicht ernsthaft angestrebt, weil dieser durch die Verhandlungen mit mitunter unnachgiebigen Gläubigern Mühe macht. Zudem wissen viele Schuldner nicht, dass die Insolvenz oft nicht der für sie beste Weg der Entschuldung ist. Wir können Ihnen nur raten, sich über Ihre Möglichkeiten zur außergerichtlichen Schuldenregulierung zu informieren. Möchten Sie in Erfahrung bringen, ob ein außergerichtlicher Vergleich in Ihrem Fall möglich ist, können Sie über
      Soforthilfe bei Schulden kostenlos anfragen

      Kontakt zu AdvoNeo aufnehmen. Das Erstberatungsgespräch ist für Sie unverbindlich und vollkommen kostenfrei.