13. August 2020 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten
Heute nicht – Gerichtsvollzieher Termin absagen, verschieben oder gar verpasst?

Inhalt
Die Zwangsvollstreckung wird in aller Regel vom Gerichtsvollzieher durchgeführt (§ 753 BGB). Dieser darf sogar Ihren aktuellen Wohnsitz ermitteln, die Wohnung im Rahmen der Sachpfändung nach Wertgegenständen durchsuchen, Haustüren aufbrechen und als letztes Mittel Gewalt unter Hinzuziehung von Polizeibeamten anwenden.
Kann man den Gerichtsvollzieher Termin verschieben?
Es gibt kein Recht darauf, einen Gerichtsvollzieher Termin verschieben oder absagen zu können.
Trotzdem lassen sich die meisten Gerichtsvollzieher auf eine Verschiebung des ersten Termins ein, wenn Sie sich im Vorfeld bei ihnen melden.
Zeigen Sie, dass Sie zur Kooperation bereit sind. Hat der Gerichtsvollzieher ein kooperatives Bild von Ihnen, wird er sich eher auf einen zeitlichen Aufschub einlassen. Es geht nicht zuletzt auch um Vertrauen.
Sollten Sie aufgrund einer Krankheit verhindert sein, ist es ratsam, den Gerichtsvollzieher zu informieren und bestenfalls ein Attest vorzulegen.
Kann man einen Gerichtsvollzieher Termin absagen?
Einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher können Sie nicht absagen.
Letztlich ist die die Zwangsvollstreckung ein Mittel, um einen rechtskräftigen Anspruch des Gläubigers durchzusetzen. Daher gibt es kein Recht, diese Zwangsvollstreckung zu verlegen oder gar abzusagen.
Die Zwangsvollstreckung ist für Schuldner sehr unangenehm. Wir als anwaltliche Schuldnerberatung verstehen das und sind dafür da, die nötigen Schritte zu unternehmen: Wir befreien Sie von der Last der rechtlichen Fristen und den Anrufen der Gläubiger und ermöglichen Ihnen durch außergerichtliche Verhandlungen die Schuldenfreiheit.
Gerichtsvollzieher Termin verpasst – und nun?
In der Praxis wird die Sachpfändung nur noch selten durchgeführt, weil sich diese in den meisten Fällen nicht lohnt. Deswegen bedeutet ein Termin mit Gerichtsvollzieher meistens, dass Sie die Vermögensauskunft abgeben sollen (§ 802f ZPO).

Wenn Sie bereits den ersten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft mit dem Gerichtsvollzieher verpassen oder einfach nicht wahrnehmen, kann und wird der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl gegen Sie erwirken.

Beim zweiten Termin wird dann die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen – sollten Sie sich weigern, kommt der Gerichtsvollzieher mit der Polizei, sie werden verhaftet und sitzen solange in Zwangshaft, bis Sie die Vermögensauskunft abgeben – maximal jedoch sechs Monate.
In bestimmten Fällen macht es Sinn, Widerspruch einzulegen. Damit kann Zeit gewonnen werden, um eine eventuelle gütliche Einigung mit dem Gläubiger anzustreben.
Vergessen Sie nicht, dass der Gerichtsvollzieher auch ein Mensch ist. Es lässt sich in der Regel mit ihm reden. Oftmals kann ein Termin zur Zwangsvollstreckung um einige Wochen verlegt werden, soweit Sie einen plausiblen Plan vorlegen, wie Sie den Gläubiger befriedigen können.
Wenn Sie eine anwaltliche Schuldnerberatung beauftragen, geben Ihnen manche Gerichtsvollzieher mehr Zeit, damit eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zustande kommen kann.
Leichter gesagt als getan: Es nicht so weit kommen lassen

Für jeden Menschen ist das Erscheinen eines Gerichtsvollziehers ein unangenehmes Gefühl. Nachbarn bekommen dies mit und das Eindringen in den geschützten Wohnbereich kann ein Gefühl der Ohnmacht bewirken.
Wer rechtzeitig über den eigenen Schatten springt hat die Chance, dieses Gefühl zu vermeiden und stattdessen vollständig schuldenfrei zu werden – ohne Privatinsolvenz und ohne Gerichtsvollzieher.
Der Weg der Zwangsvollstreckung über die Abgabe der Vermögensauskunft ist langwierig und kostet den Gläubiger Geld. Eine anwaltliche Schuldnerberatung wie AdvoNeo kann für Sie eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern treffen, durch die ein Gläubiger in der Regel mehr Geld zurückbekommt und Ihnen als Schuldner der Gerichtsvollzieher erspart bleibt. Bei Erfolg muss nicht mehr die gesamte Schuldsumme zurückgezahlt werden und die monatlichen Raten des Schuldners werden reduziert.
Mehr zu dieser Möglichkeit der Entschuldung unter außergerichtlicher Vergleich .
Zwangsvollstreckung unrechtmäßig - was tun?
In der Zivilprozessordnung (ZPO) sind einige Rechtsbehelfe geregelt, mit denen Sie sich gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wehren können. Diese finden sich unter anderem in den §§ 766, 767, 771 ZPO. Zudem steht Ihnen die sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO zur Verfügung. Da es sich hier um prozessuale Maßnahmen handelt, sollte anwaltlicher Rat hinzugezogen werden – so müssen zum Beispiel Fristen eingehalten werden und je nach Einzelfall bringen andere Rechtsnormen ein günstigeres Ergebnis.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag Zwangsvollstreckung abwenden
