Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Insolvenz » Regelinsolvenz

    Regelinsolvenz

    Die Regelinsolvenz ist eines der beiden möglichen Insolvenzverfahren. Sie ist das richtige Verfahren, wenn ein Insolvenzgrund (Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit) vorliegt und der Schuldner ein Unternehmen, selbstständig oder ehemals selbstständig mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen ist.

    Die Unterschiede der Regelinsolvenz zur Verbraucherinsolvenz können Sie in unserem Blog-Beitrag "Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz: Welches Verfahren ist das Richtige für mich?" nachlesen.

    Regelinsolvenz beantragen

    Ein Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens kann sowohl vom Schuldner selbst (Eigenantrag) oder aber von jedem seiner Gläubiger gestellt werden. Der Gläubiger, der den Antrag stellen will, muss hierfür nachweisen können, dass er einen Anspruch gegenüber dem Schuldner hat und dass sowohl ein rechtliches Interesse als auch ein glaubhafter Eröffnungsgrund besteht.

    Antrag von Freiberuflern auf Regelinsolvenz

    Für Freiberufler, die einer Berufskammer angehören, kann die Regelinsolvenz eine schwerwiegende Folge haben: Der Entzug ihrer Zulassung zur Berufskammer aufgrund fehlender wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Anwälte, Architekten, Steuerberater, Ärzte aber auch Ingenieure oder Psychotherapeuten sollten demnach sehr genau prüfen, ob tatsächlich kein Weg an der Regelinsolvenz vorbei führt.

    Ablauf Regelinsolvenzverfahren

    Nummer 1

    Antrag
    Der Antrag auf Regelinsolvenz geht in der vorgeschriebenen Form beim zuständigen Gericht ein. Das entsprechende Formular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, hierfür professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Nummer 2

    Prüfung durch das Gericht
    Ist der Regelinsolvenzantrag eingegangen, prüft das Gericht im Eröffnungsverfahren, ob ein Insolvenzgrund wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt können vom Gericht sogenannte Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Beispiele sind die Postsperre, die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, die Auskunftspflicht des Schuldners und die Einstellung von Zwangsvoll­streck­ungs­maßnahmen bei Immobilien oder Mobiliarvermögen.
    Das Gericht prüft außerdem, ob genügend Vermögen vorhanden ist, damit das Insolvenzverfahren gezahlt werden kann. Ansonsten wird der Antrag mangels Masse abgewiesen.

    Nummer 3

    Eröffnungsbeschluss
    Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, verfasst das Gericht einen Beschluss zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens. Gleichzeitig wird ein Insolvenzverwalter bestimmt, der ab sofort jegliche Maßnahmen, die der Entschuldung des Schuldners dienen, erhalten muss. Die Gläubiger dürfen nach Eröffnungsbeschluss nicht mehr eigenständig vollstrecken.

    Nummer 4

    Forderungseinholung durch den Insolvenzverwalter
    Die Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Gläubiger, die dies versäumen, werden nicht im Verfahren der Regelinsolvenz berücksichtigt.

    Nummer 5

    Berichtstermin
    Der Insolvenzverwalter erstattet am Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage des Schuldners Bericht. Er schätzt ein, inwieweit das Unternehmen bzw. bei Selbstständigkeit die Firma des Schuldners komplett oder teilweise erhalten werden kann und wenn ja, ob ein Insolvenzplan in Frage kommt.

    Nummer 6

    Prüftermin
    Zum Prüftermin kann Widerspruch gegen die angemeldeten Forderungen eingelegt werden. Dies steht jedem zu, der am entsprechenden Verfahren der Regelinsolvenz beteiligt ist.

    Nummer 7

    Auf Antrag des Insolvenzverwalters: Gläubigerversammlung
    Wenn der Insolvenzverwalter den Antrag stellt, kann eine Gläubigerversammlung stattfinden. Auf dieser wird entschieden, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll und ob das Unternehmen des Schuldners weiter bestehen kann.

    Nummer 8

    Aufzuteilendes Vermögen ermitteln
    In dieser Phase wird die sogenannte Insolvenzmasse verwertet. Das bedeutet, sowohl das Vermögen des Schuldners, das dieser besaß, als der Antrag auf Regelinsolvenz einging als auch das Vermögen, das in der Wohlverhaltensphase erarbeitet wurde, werden vom Insolvenzverwalter verwertet.

    Nummer 9

    Vermögensaufteilung am Schlusstermin
    Zum Schlusstermin wird das beim Schuldner vorhandene Vermögen verteilt. Begonnen wird mit den Verfahrenskosten für die Regelinsolvenz und der Bezahlung des Insolvenzverwalters. Im Anschluss geht der Restbetrag des pfändbaren Vermögens an die Gläubiger.

    Nummer 10

    Aufhebung der Regelinsolvenz
    Ein Beschluss des Gerichts hebt die Regelinsolvenz auf. Bei natürlichen Personen folgt die Wohlverhaltensphase und, wurde ein entsprechender Antrag gestellt, die Restschuldbefreiung.