Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



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    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Mahnverfahren

    Mahnverfahren

    Es können zwei Arten von Mahnverfahren unterschieden werden:

    • Außergerichtliches Mahnverfahren
    • Gerichtliches Mahnverfahren
    Ablauf Mahnverfahren Schritte mit Beschreibung

    Außer­gerichtliches Mahnverfahren

    mahnverfahren mahnung beispiel

    Das außer­gerichtliche Mahnverfahren sind die Zahlungs­aufforderungen (Mahnungen) von Gläubigern an Schuldner, die offene Forderung zu begleichen. Das Ziel hierbei ist im ersten Schritt, daran zu erinnern, dass eine Zahlung nicht beglichen wurde. Manchmal geht eine Rechnung einfach unter oder wird vergessen. Durch das Empfangen der Mahnung gerät der Schuldner mit der gemahnten Zahlung in Verzug.

    Wird trotz Zahlungs­aufforderung noch immer nicht gezahlt, folgt in der Regel eine zweite Mahnung und bei den meisten Gläubigern wenn auch nach dieser keine Zahlung eingeht eine dritte Mahnung. Ab der zweiten Mahnung (wenn die erste Mahnung dazu gedient hat, Sie in Verzug mit Ihrer Zahlung zu setzen) können für das Erstellen Kosten vom Schuldner verlangt werden. Diese sollen sich laut Gerichts­urteilen um 3 € bewegen.

    Vorsicht Achtung Schild

    Achtung: Das außer­gericht­liche Mahn­verfahren ist in vielen Fällen rechtlich nicht nötig. Gibt es ein eindeutiges Fälligkeits­datum (z.B. Zahlung drei Wochen nach Erhalt der Ware) oder das Datum im Vertrag, an dem die Miete gezahlt werden muss, gerät man bereits mit Ablauf dieses Datums automatisch in Verzug. Es bedarf hier theoretisch keiner vorherigen Mahnung, um das gerichtliche Mahnverfahren zu starten.

    Einige Unternehmen schalten auch beim Verzug des Schuldners direkt Inkasso­unternehmen oder Rechts­anwälte ein, um die Forderung einzutreiben. Bei berechtigten Forderungen müssen Sie diese Kosten erstatten, man spricht hier vom sogenannten Verzugs­schaden. Die Erstattungs­pflicht liegt beim Schuldner, weil er durch seine Nicht­zahlung den Gläubiger dazu gebracht hat, einen Rechts­anwalt oder ein Inkasso­unternehmen einzu­schalten und ihm dadurch Kosten entstanden sind.

    Rechtlich würde eine Mahnung bzw. der Verzug des Schuldners reichen, um das gerichtliche Mahn­verfahren einzuleiten. In der Praxis wird jedoch erst nach der zweiten oder dritten Mahnung der Mahnbescheid bei Gericht beantragt.

    Gerichtliches Mahnverfahren

    Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt damit, dass der Gläubiger beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid beantragt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist.

    Mahnbescheid

    Mahnbescheid gelber Umschlag Post

    Das Gericht sorgt anschließend dafür, dass dieser dem Schuldner postalisch zugestellt wird und der Gläubiger über die Zustellung informiert wird. Ein Mahnbescheid geht stets in einem gelben Umschlag mit Zustellungs­datum darauf bei Ihnen ein. Es macht Sinn, diesen Umschlag aufzu­bewahren, da das Datum der Zustellung darüber entscheidet, ab wann der Gläubiger den nächsten Schritt, den Vollstreckungs­bescheid, beantragen darf. Der Vollstreckungs­bescheid kann nach Ablauf der zwei­wöchigen Widerspruchs­frist die mit Datum der Zustellung startet beantragt werden. Er kann nicht beantragt werden, wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird.

    Der Mahnbescheid hat den Zweck, Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Recht­mäßig­keit der Forderung zu prüfen. Haben Sie tat­sächlich etwas nicht gezahlt oder handelt es sich vielleicht sogar um einen Betrugs­versuch? So können Sie berechtigte Forderung doch noch begleichen oder gegen unbe­rechtigte Forderungen Widerspruch einlegen.

    Widerspruch gegen den Mahnbescheid

    Wurde Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt, haben Sie zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen die gesamte oder einen Teil der Forderung einzulegen. Der Widerspruch dient dazu, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

    Gerichte prüfen nicht, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht. Deswegen sollten Sie niemals die Füße still­halten, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen. Wider­sprechen Sie bei unbe­rechtigter Forderung nicht, kann der Gläubiger den Voll­streckungs­bescheid beantragen. Hat er diesen gegen Sie erreicht und einen Titel erwirkt, bleibt nur noch der aufwendige, langwierige straf­rechtliche Weg, um unberechtigt gegen Sie geltend gemachte Forderungen abzuwenden.

    Muster Widerspruch Mahngerichte.de

    Für Formulare und Muster zum gerichtlichen Mahnverfahren können Sie die Webseite der Mahngerichte der Bundesländer besuchen.

    Vollstreckungsbescheid

    Nach Ablauf der zwei Wochen Widerspruchs­frist hat der Gläubiger 6 Monate Zeit, beim Gericht den Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Das Gericht stellt dann dem Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid aus, der entweder per Post oder dem Schuldner direkt über den Gerichtsvollzieher zugestellt wird.

    Gegen den Vollstreckungs­bescheid können Sie Einspruch einlegen - das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass nicht zwangs­voll­streckt werden kann. Wenn Sie dies verhindern wollen, müssen Sie zusätzlich zum Einspruch-Formular einen extra Antrag hierfür zum Gericht schicken. Ansonsten kann auch bei später als berechtigt befundenem Einspruch vorerst zwangs­vollstreckt werden (zum Beispiel gepfändet werden).

    Die Formulare für das Einreichen des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid oder des Einspruchs gegen den Vollstreckungs­bescheid sind stets der Ankündigung beigefügt.

    Die Frist zum Einspruch ist auch hier wieder zwei Wochen. Folge des Einspruchs ist immer die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bei dem für den Schuldner örtlich zuständigen Gericht. Es wird dann inhaltlich über die Berechtigung der Forderung gestritten, zunächst durch gewechselte Schriftsätze, dann gegebenen­falls auch in einer mündlichen Verhandlung.

    Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Vollstreckungs­bescheid rechts­kräftig. Dieser ist ein Titel gegen den Schuldner, der einem Urteil gleich­kommt und die Zwangs­vollstreckung für den Gläubiger ermöglicht. Die offene Summe kann nun zwangs­weise eingeholt werden. Dafür dienen Pfändungen und Abtretungen.

    Zwangsvollstreckung und Vermögens­auskunft

    Um die Zwangsvollstreckung erfolgreich durchzuführen beauftragen einige Gläubiger einen Gerichtsvollzieher, der dem Schuldner die Vermögens­auskunft (früher Eides­stattliche Versicherung) abnimmt. Hat der Schuldner alle seine Vermögens­ver­hältnisse aufgelistet, können die Pfändungen beim Arbeit­geber oder bei den Bankkonten des Schuldners ziel­führender angewandt werden.

    Warum das gerichtliche Mahnverfahren?

    Grundsätzlich dient das gerichtliche Mahnverfahren dem Gläubiger dazu, dass er seine Forderung langjährig anerkennen lassen kann. Hat der Gläubiger durch das gerichtliche Mahnverfahren einen Titel gegen Sie erwirkt, verjährt dieser erst nach 30 Jahren. Und jede Vollstreckungs­maßnahme (zum Beispiel Kontopfändung) lässt die Frist der 30 Jahre von vorne beginnen.

    Egal welches Mahnverfahren, beide sind mit Aufwand und Kosten für den Gläubiger verbunden. Einige versuchen zunächst über das außer­gerichtliche Mahn­verfahren und Inkasso­unternehmen eine Zahlung zu erreichen - insbesondere bei kleineren Schuld­summen. Andere wählen das gerichtliche Mahnverfahren, weil es, kommt es nicht zum Widerspruch oder Einspruch, deutlich weniger Kosten für sie verursacht und auch schneller geht.

    Alarmsignale ernst nehmen und rechtzeitig handeln

    Das gerichtliche Mahnverfahren ist mit der Einhaltung von rechtlichen Fristen verbunden. Deswegen gilt hierbei: Sofort reagieren! Ein berechtigter Mahnbescheid bedeutet meistens, dass die finanzielle Situation generell in eine Schieflage geraten ist. Selten kommt es bei vergessenen Rechnungen oder problemlos zu zahlenden Forderungen soweit.

    Je eher Sie sich professionelle Hilfe holen, desto unwahr­scheinlicher geraten Sie in die Zwangs­vollstreckung (Pfändungen, Lohnabtretungen, Vermögensauskunft...), die oftmals bedeutet, dass Ihnen ein Teil Ihres Einkommens nicht mehr zur Verfügung steht.

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    Mehr Wissen zu den Inhalten des Mahnverfahrens

    Vollstreckungsbescheid

    Der Vollstreckungs­bescheid ist die gerichtliche Bestätigung für Gläubiger (sogenannter Titel), nun auf den verschiedenen recht­lichen Wegen (Lohn­pfändung, Gerichts­vollzieher, Konto­pfändung,...) die beim Schuldner offene Forderung einzuholen.
    Mehr zum Vollstreckungsbescheid