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Das Pfändungsschutzkonto oder P-Konto ist ein besonderes Girokonto, das im Gegensatz zum normalen Girokonto vor Pfändungen bis zum jeweiligen Sockelfreibetrag (siehe unten) schützt. Wenn auf dem Konto keine Pfändung durchgeführt wird, wird es wie ein normales Girokonto behandelt und Sie können frei über das gesamte Geld verfügen.
Liegt eine Kontopfändung vor, schützt das Pfändungsschutzkonto Ihr Geld automatisch bis zu einem sogenannten Sockelfreibetrag von aktuell* 1.499,99 €, ohne dass Sie dafür zum Vollstreckungsgericht gehen müssen. Laut § 899 Abs. 1 ZPO wird dieser Betrag auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also beträgt die Pfändungsfreigrenze im Falle einer Kontopfändung 1.500,00 €. Bis zu dieser Grenze steht Ihnen der Betrag auch bei laufender Pfändung zur freien Verfügung. Das heißt, Sie können Überweisungen tätigen. Der Sockelfreibetrag wird auch Basisfreibetrag genannt. Er wird regelmäßig angepasst.
Bei einem Pfändungsschutzkonto ist es egal, welche Art von Einkommen auf dem Konto eingeht. Sie können Arbeitslosengeld, Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) Rente, Gehalt aber auch Einnahmen als Selbstständiger haben. Solange der Betrag unter 1.500,00 € liegt, ist er für einen Kalendermonat vor der Pfändung geschützt.
Beachten Sie, dass der Freibetrag Ihnen immer zum ersten des Monats zur Verfügung steht.
Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos steht jeder natürlichen Person zu. Banken sind verpflichtet, Ihnen Ihr bestehendes Konto kostenfrei in ein P-Konto umzuwandeln - auch wenn bereits auf dem Girokonto eine Pfändung läuft.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass P-Konten immer Einzelkonten auf Guthabenbasis sein müssen. Besitzen Sie ein gemeinsames Girokonto mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin, müssen Sie dieses zu einem Einzelkonto umwandeln, um es wiederum in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen zu können. Außerdem darf pro Person lediglich ein einzelnes Pfändungsschutzkonto bestehen. Eine Meldung des Pfändungsschutzkontos an die Auskunftei SCHUFA oder andere Auskunfteien ist zulässig und kann nicht verhindert werden.
Achten Sie darauf, ob die Bank, bei der Sie das Pfändungsschutzkonto beantragen, Kontoführungsgebühren verlangt oder ob Leistungseinschränkungen (z.B. keine Daueraufträge) bestehen. Bei der Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto dürfen Ihnen keine Leistungen verweigert oder mit besonderen Zusatzkosten belastet werden. Einschränkungen kann eine Bank aber vornehmen, wenn Sie das Konto bei einer anderen Bank neu eröffnen.
Versuchen Sie trotzdem, eine Bank zu finden, die Ihnen ein neues P-Konto ohne Zusatzkosten eröffnet. Dies bringt für Sie den Vorteil, dass die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass Gläubiger Erfolg mit einer Pfändung auf gut Glück (bei der Ihr Kreditinstitut erraten wird) haben.
Da in vielen Fällen, z.B. wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben, der Sockelbetrag von 1.500 € nicht ausreicht, können Sie durch einen entsprechenden Antrag Ihren Freibetrag erhöhen. Sie erhalten dabei für den Unterhalt von Personen 560,00 € für die erste und für jede weitere Person 310,00 €.
Zusätzlich zu den unterhaltspflichtigen Personen können auch einige regelmäßige Sozialleistungen durch Bescheinigung den Pfändungsfreibetrag des P-Kontos erhöhen. Hierzu zählen Gelder für Ausgleich des Mehraufwands durch Körperschäden (Grundrente, Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegegeld, Blindengeld). Einmalige Sozialleistungen wie die Ersteinrichtung nach Geburt oder der Zuschuss zur Klassenfahrt können ebenfalls vor Pfändung geschützt werden.
Kindergeld ist ebenfalls geschützt. Und zwar unabhängig von Freigrenzenerhöhungen.
Eine Übersicht über die unpfändbaren Bezüge, die den Pfändungsfreibetrag erhöhen können, finden Sie in unserem Lexikon: Was darf gepfändet werden und was nicht?
Lisa Musterfrau, alleinerziehende Mutter, 2 Kinder
Grundfreibetrag:
Freibetragserhöhung Unterhalt 1. Kind: Freibetragserhöhung Unterhalt 2. Kind: Kindergeld:
Gesamtfreibetrag (Sockelfreibetrag):
1.500,00 €
560,00 € 310 € 500,00 €
2.870,00 €
Um Ihren Sockelfreibetrag zu erhöhen, benötigen Sie eine Bescheinigung für Ihre Bank.
In der Praxis hat sich ein Muster durchgesetzt, das von Schuldnerberatungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium ausgearbeitet wurde. Dieses Muster für die Bescheinigung können Sie bei uns als PDF herunterladen: Download PDF-Datei | 19.0 kB
Muster Bescheinigung Pfändungsschutzkonto
Diese kann von folgenden Stellen ausgefüllt werden: