4. Juli 2022 | 🕑 Lesezeit: 6 Minuten
Aktuelle Pfändungsfreigrenze 2022

Am 01.07.2022 war es wieder soweit und die Pfändungsfreigrenze wurde von 1.259,99 € auf 1.339,99 € erhöht. Dieser neue Freibetrag wurde in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 veröffentlicht. Die meisten Banken und Unternehmen stellen automatisch um, trotzdem sollten Sie besonders aufpassen, dass die Erhöhung auch bei Ihnen berücksichtigt wird. Sonst bekommen Sie womöglich noch weniger Geld, als Ihnen zusteht.
Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag, der unpfändbar ist und Ihnen als Schuldner monatlich zur Verfügung steht. Er ist vollständig vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und steht zu Ihrer freien Verfügung. Der Gedanke dahinter ist, dass trotz Überschuldung und Pfändung eine Existenzgrundlage gesichert sein muss. In der Folge haben durch die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze 2022 viele Schuldner ab Juli etwas mehr Geld im Monat zur Verfügung.
Das Kindergeld hat sich zuletzt am 01. Januar 2021 erhöht. Mehr dazu hier.
Erhöhung Pfändungsfreigrenze 2022 nach steuerlichem Grundfreibetrag
Der Wert der Erhöhung der Pfändungsfreigrenze 2022 richtet sich dem steuerlichen Grundfreibetrag. Dieser Betrag stellt sicher, dass das ermittelte Existenzminimum, also das, was man zum Leben mindestens an Einkommen braucht, nicht besteuert wird. Der Grundfreibetrag ist gestiegen. Das bedeutet, dass auch die Pfändungsfreigrenze seit dem 01. Juli um 80 € auf 1.339,99 € angehoben wurde. Dies kann alle Schuldner freuen, die sich mit einer Pfändung auseinandersetzen müssen, da sie nun monatlich mehr Geld zur Verfügung haben werden.
Aktuelle Pfändungstabelle 2022
Im Anhang der gesetzlichen Bekanntmachung zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze ist eine sehr detaillierte Pfändungstabelle (für pfändbare Beträge sowohl nach Monaten als auch nach Wochen und nach Tagen) abgebildet.
Wir haben die Pfändungstabelle zusammengefasst bzw. verkürzt dargestellt, um Ihnen einen Überblick über die Änderungen der Höhe der Beträge der Pfändungsfreigrenze seit 2022 zu geben. Hier gehts zur Hier gehts zur vollständigen Pfändungstabelle..
Ab dem 01. Juli 2022 gilt eine neue Pfändungsfreigrenze, die 80 € höher liegt als die aktuelle Pfändungsfreigrenze. Hier sehen Sie die von uns zusammengefasste Pfändungstabelle ab Juli 2022:

Beispiel:
Sie verdienen 2.115 € Netto im Monat, sind unverheiratet und haben 1 unterhaltspflichtiges Kind. Somit beträgt der pfändbare Betrag bei Ihnen 139,61 €. Wenn Sie nun den pfändbaren Betrag von Ihrem Nettolohn abziehen [2.115 € - 139,61 € = 1.975,39 €] erhalten Sie den Betrag, der Ihnen monatlich noch zur Verfügung steht, nämlich 1.975,39 €.
Neue Pfändungsfreigrenze auch für P-Konto
Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze 2022 hat nicht nur Auswirkungen auf das Arbeitseinkommen. Auch für Menschen mit einer Kontopfändung und einem Pfändungsschutzkonto gilt die Anhebung. Das bedeutet, dass sich der Sockelfreibetrag erhöht. Die Banken dürfen demnach ab Juli 2022 erst ab 1.330,16 € den darüber liegenden Betrag an die Gläubiger überweisen.
Dieser Sockelfreibetrag kann allerdings, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben, trotzdem als Lebensgrundlage nicht ausreichen. In diesem Fall können Sie einen Antrag stellen und somit Ihren Freibetrag erhöhen. Von der Änderung am 01. Juli profitieren Sie auch in diesem Fall. Waren es bisher 471,44 € die für die erste Person jeden Monat dazu kamen, sind es nun 500,62 €. Und jede weitere Person kann ab Juli die Pfändungsfreigrenze monatlich um jeweils weitere 278,90 € anheben (vorher waren es 262,65 €).
Auch Kindergeld erhöht den Betrag auf Ihrem P-Konto, der vor Ihren Gläubigern geschützt ist. Weiter unten in diesem Beitrag können Sie alles zur Erhöhung des Kindergeldes 2021 nachlesen.
Rechtsgrundlage Pfändungsfreigrenze 2022
Die Regelungen zum Pfändungsfreibetrag finden sich in § 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen und § 850f Änderung des unpfändbaren Betrages der Zivilprozessordnung (ZPO).
Der Abschnitt, in dem diese Regelungen festgehalten sind, gliedert sich wie folgt in der ZPO:
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882h) Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863) Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 828 - 863)
Das Kindergeld erhöhte sich zuletzt 2021
Seit dem 01. Januar 2021 gilt die Erhöhung des Kindergeldes, die im Juni 2018 vom Bundeskabinett als zweiter von zwei Schritten beschlossen wurde. Damit bekommen Eltern mit Wohnsitz in Deutschland für jedes Kind zusätzliche 15 € im Monat. Der aktuelle Betrag für das erste und zweite Kind beträgt dadurch jeweils 219 €. Im ersten Schritt war das Kindergeld 2019 um 10 € angehoben worden.
Beispiele für Kindergeldzahlungen 2021
Eine Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren erhält:
Kind 1: 219 €
+ Kind 2: 219 €
+ Kind 3: 225 €
= 663 € Kindergeld
Wird das älteste Kind mit abgeschlossener Ausbildung und eigenem Einkommen 18 Jahre, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld, die beiden jüngeren Kinder rücken an die Stelle des ersten und zweiten Kindes. Somit erhält die Familie:
Kind 1: 0 €
+ Kind 2: 219 €
+ Kind 3: 219 €
= 438 € Kindergeld
Weitere Informationen rund um Fragen zum Thema Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern in einem Merkblatt als PDF aufgeführt.
Entwicklung der Kindergelderhöhungen seit 2009
Das Diagramm zeigt eine Übersicht über die Kindergeld Entwicklung seit dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2021.

Schuldner mit einem oder mehreren Kindern sollten über die Änderungen Bescheid wissen, da sich dadurch Veränderungen von Einnahmen und gegebenenfalls Ausgaben (zum Beispiel durch Zahlung von Unterhalt) ergeben. Wer im Vorfeld über die Veränderung Bescheid weiß, erspart sich eventuellen Streit wegen der höheren Unterhaltszahlung oder kann sich freuen, mehr Kindergeld ausgezahlt zu bekommen. Diejenigen, die ein Haushaltsbuch führen, sollten (zum Beispiel bei Excel) die monatlichen fixen Einnahmen sowie die Fixkosten anpassen, damit es keine Unstimmigkeiten mit den tatsächlichen Finanzen gibt.
Sind Sie von einer Pfändung betroffen und besitzen daher ein Pfändungsschutzkonto? Auch hierbei macht sich die Kindergelderhöhung 2021 bemerkbar, denn das Kindergeld wird zu Ihrem unpfändbaren Betrag hinzugerechnet und ist vor einer Pfändung durch Ihre Gläubiger geschützt. So haben Sie ab Juli mehr Geld im Monat zur Verfügung.
Überblick Erhöhung Pfändungsfreigrenze und Kindergeld 2022
Pfändungsfreigrenze
Erhöhung Pfändungsfreigrenze von 1.259,99 € auf 1.339,99 € zum 01.07.2022
Erhöhung Sockelfreibetrag auf 1.330,16 € zum 01.07.2022
Kindergeld
- 15 € mehr seit 01.07.2021
Kind 1 & 2 - 219 €
Kind 3 - 225 €
Kind 4 - 250 € - Das Kindergeld kann nicht gepfändet werden
→ Sie haben mehr Geld im Monat zur Verfügung
Was tun bei einer Pfändung?
Wenn bei Ihnen bereits gepfändet wird oder eine Pfändung droht, kann die AdvoNeo Schuldnerberatung Ihnen als anwaltliche Schuldnerberatung helfen, indem die Ursache Ihrer Pfändung angegangen wird - nämlich Ihre Schulden. Darüber hinaus stellen wir unseren Mandanten auch P-Konto-Bescheinigungen aus und helfen Ihnen so, den Sockelfreibetrag auf Ihrem Konto zu sichern.
Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, wie wir Ihnen bei Ihrer Pfändung und Entschuldung helfen können:

