Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?

    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung & Rechtsprechung » Aktuelle Pfändungsfreigrenze 2022





    4. Juli 2022 | 🕑 Lesezeit: 6 Minuten

    Aktuelle Pfändungsfreigrenze 2022

    Kalender eingekreist 01. Juli

    Am 01.07.2022 war es wieder soweit und die Pfändungs­­freigrenze wurde von 1.259,99 € auf 1.339,99 € erhöht. Dieser neue Freibetrag wurde in der Pfändungs­freigrenzen­bekanntmachung 2022 veröffentlicht. Die meisten Banken und Unternehmen stellen automatisch um, trotzdem sollten Sie besonders aufpassen, dass die Erhöhung auch bei Ihnen berück­sichtigt wird. Sonst bekommen Sie womöglich noch weniger Geld, als Ihnen zusteht.

    Der Pfändungs­frei­betrag ist der Betrag, der unpfändbar ist und Ihnen als Schuldner monatlich zur Verfügung steht. Er ist vollständig vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und steht zu Ihrer freien Verfügung. Der Gedanke dahinter ist, dass trotz Überschuldung und Pfändung eine Existenz­grundlage gesichert sein muss. In der Folge haben durch die Erhöhung der Pfändungs­frei­grenze 2022 viele Schuldner ab Juli etwas mehr Geld im Monat zur Verfügung.

    Das Kindergeld hat sich zuletzt am 01. Januar 2021 erhöht. Mehr dazu hier.

    Erhöhung Pfändungsfreigrenze 2022 nach steuerlichem Grundfreibetrag

    Der Wert der Erhöhung der Pfändungs­­frei­­grenze 2022 richtet sich dem steuerlichen Grund­frei­betrag. Dieser Betrag stellt sicher, dass das ermittelte Existenzminimum, also das, was man zum Leben mindestens an Einkommen braucht, nicht besteuert wird. Der Grundfreibetrag ist gestiegen. Das bedeutet, dass auch die Pfändungsfreigrenze seit dem 01. Juli um 80 € auf 1.339,99 € an­gehoben wurde. Dies kann alle Schuldner freuen, die sich mit einer Pfändung ausein­ander­setzen müssen, da sie nun monatlich mehr Geld zur Verfügung haben werden.

    Aktuelle Pfändungstabelle 2022

    Im Anhang der gesetzlichen Bekannt­machung zur Erhöhung der Pfändungs­freigrenze ist eine sehr detaillierte Pfändungs­tabelle (für pfändbare Beträge sowohl nach Monaten als auch nach Wochen und nach Tagen) abgebildet.

    Wir haben die Pfändungstabelle zusammengefasst bzw. verkürzt dargestellt, um Ihnen einen Überblick über die Änderungen der Höhe der Beträge der Pfändungsfreigrenze seit 2022 zu geben. Hier gehts zur Hier gehts zur vollständigen Pfändungs­tabelle..

    Ab dem 01. Juli 2022 gilt eine neue Pfändungs­freigrenze, die 80 € höher liegt als die aktuelle Pfändungs­freigrenze. Hier sehen Sie die von uns zusammengefasste Pfändungstabelle ab Juli 2022:

    Pfändungstabelle Pfändungsfreigrenze Juli 2022

    Beispiel:
    Sie verdienen 2.115 € Netto im Monat, sind unverheiratet und haben 1 unterhalts­pflichtiges Kind. Somit beträgt der pfändbare Betrag bei Ihnen 139,61 €. Wenn Sie nun den pfändbaren Betrag von Ihrem Nettolohn abziehen [2.115 € - 139,61 € = 1.975,39 €] erhalten Sie den Betrag, der Ihnen monatlich noch zur Verfügung steht, nämlich 1.975,39 €.

    Neue Pfändungsfreigrenze auch für P-Konto

    Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze 2022 hat nicht nur Auswirkungen auf das Arbeits­einkommen. Auch für Menschen mit einer Kontopfändung und einem Pfändungsschutz­konto gilt die Anhebung. Das bedeutet, dass sich der Sockelfrei­betrag erhöht. Die Banken dürfen demnach ab Juli 2022 erst ab 1.330,16 € den darüber liegenden Betrag an die Gläubiger überweisen.

    Dieser Sockelfreibetrag kann allerdings, wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben, trotzdem als Lebensgrundlage nicht ausreichen. In diesem Fall können Sie einen Antrag stellen und somit Ihren Freibetrag erhöhen. Von der Änderung am 01. Juli profitieren Sie auch in diesem Fall. Waren es bisher 471,44 € die für die erste Person jeden Monat dazu kamen, sind es nun 500,62 €. Und jede weitere Person kann ab Juli die Pfändungs­freigrenze monatlich um jeweils weitere 278,90 € anheben (vorher waren es 262,65 €).

    Auch Kindergeld erhöht den Betrag auf Ihrem P-Konto, der vor Ihren Gläubigern geschützt ist. Weiter unten in diesem Beitrag können Sie alles zur Erhöhung des Kindergeldes 2021 nachlesen.

    Rechtsgrundlage Pfändungsfreigrenze 2022

    Die Regelungen zum Pfändungs­frei­betrag finden sich in § 850c Pfändungs­grenzen für Arbeits­einkommen und § 850f Änderung des unpfändbaren Betrages der Zivil­prozess­ordnung (ZPO).

    Der Abschnitt, in dem diese Regelungen festge­halten sind, gliedert sich wie folgt in der ZPO:

    Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b)
      Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882h)
         Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 - 863)
            Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 828 - 863)


    Das Kindergeld erhöhte sich zuletzt 2021

    Seit dem 01. Januar 2021 gilt die Erhöhung des Kindergeldes, die im Juni 2018 vom Bundeskabinett als zweiter von zwei Schritten be­schlossen wurde. Damit bekommen Eltern mit Wohnsitz in Deutsch­land für jedes Kind zusätzliche 15 € im Monat. Der aktuelle Betrag für das erste und zweite Kind beträgt dadurch jeweils 219 €. Im ersten Schritt war das Kindergeld 2019 um 10 € angehoben worden.

    Beispiele für Kindergeldzahlungen 2021

    Eine Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren erhält:

       Kind 1: 219 €
    + Kind 2: 219 €
    + Kind 3: 225 €
    = 663 € Kindergeld

    Wird das älteste Kind mit abge­schlossener Ausbildung und eigenem Einkommen 18 Jahre, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld, die beiden jüngeren Kinder rücken an die Stelle des ersten und zweiten Kindes. Somit erhält die Familie:

       Kind 1: 0 €
    + Kind 2: 219 €
    + Kind 3: 219 €
    = 438 € Kindergeld

    Weitere Informationen rund um Fragen zum Thema Kindergeld hat das Bundes­zentralamt für Steuern in einem Merkblatt als PDF aufgeführt.

    Entwicklung der Kindergeld­erhöhungen seit 2009

    Das Diagramm zeigt eine Übersicht über die Kindergeld Ent­wicklung seit dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2021.

    Diagramm Entwicklung Kindergeld 2009 bis 2021

    Schuldner mit einem oder mehreren Kindern sollten über die Änderungen Bescheid wissen, da sich dadurch Veränderungen von Einnahmen und gegebenen­falls Ausgaben (zum Beispiel durch Zahlung von Unterhalt) ergeben. Wer im Vorfeld über die Veränderung Bescheid weiß, erspart sich even­tuellen Streit wegen der höheren Unterhalts­zahlung oder kann sich freuen, mehr Kindergeld ausge­zahlt zu bekommen. Diejenigen, die ein Haushaltsbuch führen, sollten (zum Beispiel bei Excel) die monatlichen fixen Einnahmen sowie die Fix­kosten anpassen, damit es keine Unstimmig­keiten mit den tatsächlichen Finanzen gibt.

    Sind Sie von einer Pfändung betroffen und besitzen daher ein Pfändungsschutzkonto? Auch hierbei macht sich die Kindergeld­erhöhung 2021 bemerkbar, denn das Kindergeld wird zu Ihrem unpfändbaren Betrag hinzugerechnet und ist vor einer Pfändung durch Ihre Gläubiger geschützt. So haben Sie ab Juli mehr Geld im Monat zur Verfügung.

    Überblick Erhöhung Pfändungsfreigrenze und Kindergeld 2022

    Pfändungsfreigrenze

    Erhöhung Pfändungs­freigrenze von 1.259,99 € auf 1.339,99 € zum 01.07.2022

    Erhöhung Sockel­freibetrag auf 1.330,16 € zum 01.07.2022

    Kindergeld

    • 15 € mehr seit 01.07.2021
      Kind 1 & 2 - 219 €
      Kind 3 - 225 €
      Kind 4 - 250 €

    • Das Kindergeld kann nicht gepfändet werden

    → Sie haben mehr Geld im Monat zur Verfügung




    Was tun bei einer Pfändung?

    Wenn bei Ihnen bereits gepfändet wird oder eine Pfändung droht, kann die AdvoNeo Schuldner­beratung Ihnen als anwaltliche Schuldner­beratung helfen, indem die Ursache Ihrer Pfändung angegangen wird - nämlich Ihre Schulden. Darüber hinaus stellen wir unseren Mandanten auch P-Konto-Bescheinigungen aus und helfen Ihnen so, den Sockelfreibetrag auf Ihrem Konto zu sichern.

    Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, wie wir Ihnen bei Ihrer Pfändung und Entschuldung helfen können:

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