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Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung
Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Auskunft von jedem Unternehmen, jeder natürlichen Person und jeder Behörde, die Daten über Sie speichert oder sonst wie verarbeitet. Die Auskunft enthält gemäß Art. 15 DSGVO unter anderem:
Als Unternehmen fällt die SCHUFA Holding AG hierunter. Sie können auch bei anderen Auskunfteien wie zum Beispiel Creditreform oder Bürgel die zu Ihrer Person vorliegenden Daten kostenlos erfragen.
Wenn Sie wissen möchten, ob es über Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag gibt oder Sie einfach neugierig sind, welche Daten bei der Auskunftei über Sie vorliegen, können Sie eine SCHUFA Selbstauskunft einholen.
Wir haben für Sie eine Anleitung zur Einholung der kostenlosen SCHUFA Selbstauskunft verfasst. Hier können Sie diese als PDF herunterladen:
Download
Anleitung SCHUFA Selbstauskunft
PDF-Datei | 597 kB
Das Portal zur SCHUFA Selbstauskunft finden Sie unter MeineSchufa.de. Hier werden neben der kostenlosen Auskunft weitere Leistungen mit unterschiedlichem Umfang zum Kauf angeboten. Für die Eigenauskunft müssen Sie sich nicht auf dem Portal registrieren.
Die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft ist dabei die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO).
Geben Sie die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO schriftlich über das ausgefüllte Formular (ein direker Link zum Formular befindet sich in der Anleitung) in Auftrag, bekommen Sie nach einiger Zeit kostenfrei per Post Ihre SCHUFA Selbstauskunft in Papierform. Dies kann je nach Wohnsitz und Zeitpunkt mehrere Tage aber auch ein paar Wochen dauern. Aufgelistet sind alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert werden, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.
Die kostenlose SCHUFA Selbstauskunft enthält viele persönliche Informationen, die nur für Sie selbst bestimmt sind. Wenn Sie einen SCHUFA-Auszug an Dritte (zum Beispiel Vermieter) weitergeben, sollten Sie die Bonitätsauskunft verwenden. Zwar ist diese kostenpflichtig, sie enthält jedoch eine für die Weitergabe geeignete Version.
Ein geschwärztes Beispiel einer Eigenauskunft finden Sie hier:
Download
Beispiel SCHUFA Selbstauskunft
PDF-Datei | 563 kB
Sie können lediglich einmal im Jahr die SCHUFA Selbstauskunft kostenlos einholen. Für alle weiteren Anfragen fallen Gebüren an.
Derzeit ist eine kostenlose SCHUFA Selbstauskunft nur in Papierform möglich. Für den Service, die über einen selbst gespeicherten Informationen online einsehen zu können, müssen Sie auf dem Portal MeineSchufa.de das Paket MeineSCHUFA kompakt kaufen (Achtung: Jahresvertrag, der sich automatisch verlängert!). Wenn Sie dies tun, werden Sie unter anderem zusätzlich per E-Mail oder SMS benachrichtigt, sobald jemand (z.B. ein Unternehmen oder Vermieter) einen Antrag auf Einsicht in Ihre Informationen stellt.
Haben Sie durch die SCHUFA Selbstauskunft erfahren, dass ein veralteter oder falscher (negativer) Eintrag bei der Wirtschaftsauskunftei über Sie vorliegt, können Sie einen Antrag auf Löschung stellen. Mehr darüber unter "SCHUFA-Eintrag löschen lassen"