Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Rechtsprechung » BGH Urteil Mietrecht: Vermieter dürfen trotz unverschuldeter Geldnot des Mieters fristlos kündigen





    20. Dezember 2022 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    BGH Urteil Mietrecht: Vermieter dürfen trotz unverschuldeter Geldnot des Mieters fristlos kündigen

    Diese Schlacht gewannen die Vermieter. Einem Empfänger vom Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) wurde trotz ordnungsgemäßer Beantragung der Sozialhilfe die Wohnung fristlos gekündigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 04. Februar 2015 (AZ: VIII ZR 175/14), dass dies rechtens sei. Denn „Geld hat man zu haben“.

    BGH Urteil Mietrecht Schlagworte

    Ausgangslage

    In dem Urteil ging es um einen Bürgergeld-Bezieher, der in einer 140 m² großen Wohnung mit monatlicher Nettomiete von 1.100€ zuzüglich 180€ Betriebskosten und 50€ für die dazugehörige Garage wohnt.

    Im Juli 2013 wurde das Sozialamt für den Betroffenen zuständig. Dieser beantragte fristgerecht Sozialhilfe einschließlich der Übernahme der Wohnungskosten. Doch das Sozialamt lehnte seinen Antrag aufgrund der zu teuren Wohnung ab. Daraufhin legte der Bürgergeld-Bezieher Widerspruch ein. Jedoch erfolglos. Da für die Monate Oktober 2013 bis März 2014 keine Mietzahlungen an den Vermieter getätigt wurden, reichte dieser schließlich die fristlose Kündigung ein. Da der Mieter die Wohnung nicht aufgab, stieß der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht an.

    Verfahrensprozess vor dem BGH Urteil zum Mietrecht

    Dem BGH Urteil zum Mietrecht gingen mehrere gerichtliche Verfahren voraus. Zunächst wurde die bereits erwähnte Räumungsklage vor dem Amtsgericht eingereicht, gegen die der von der Klage betroffene Bürgergeld-Bezieher Berufung einlegte. Diese wurde jedoch abgelehnt.

    Im nächsten Schritt scheiterte auch die vom Landgericht zugelassene Revision des Beklagten. Daraufhin wandte sich dieser an den BGH. Dieser entschied jedoch ebenfalls zugunsten des Vermieters.

    Entscheidung des BGH im Urteil zum Mietrecht

    Entscheidend in diesem BGH Urteil war die Aussage, dass Vermieter fristlos kündigen können, wenn Mieter mit Zahlungen im Verzug sind, auch wenn der Mieter nicht für die Zahlung verantwortlich ist. Im Klartext: Mieter haften, auch wenn z.B. das Jobcenter für die Überweisung der Miete zuständig gewesen wäre. Im Urteil hieß es: Bei Geldschulden befreien wirtschaftliche Schwierigkeiten den Schuldner auch dann nicht von den Folgen verspäteter Zahlung, wenn sie auf unverschuldeter Ursache beruhen.

    Für den betroffnen Mieter hat dieses BGH Urteil zum Mietrecht zur Folge, dass er aus seiner Wohnung ausziehen muss. Darüber hinaus muss er die Kosten für die aus seiner Sicht erfolglosen Gerichtsverfahren tragen. Eine Situation, die auch schnell dazu führen kann, dass man Schulden macht.

    Das BGH Urteil zum Mietrecht kann als Stärkung der Rechte der Vermieter aufgefasst werden. Trotzdem sind Mieter nicht machtlos. Sie können laut Mieterbund die fristlose Kündigung durch Ausgleich der gesamten Mietschulden oder dadurch, dass das Sozialamt ihre Mietschulden übernimmt, unwirksam machen.

    Weiteres zu diesem BGH Urteil zum Mietrecht auf der Seite des Bundesgerichtshofs.



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