20. Dezember 2022 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
BGH Urteil Mietrecht: Vermieter dürfen trotz unverschuldeter Geldnot des Mieters fristlos kündigen
Diese Schlacht gewannen die Vermieter. Einem Empfänger vom Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) wurde trotz ordnungsgemäßer Beantragung der Sozialhilfe die Wohnung fristlos gekündigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 04. Februar 2015 (AZ: VIII ZR 175/14), dass dies rechtens sei. Denn „Geld hat man zu haben“.
Ausgangslage
In dem Urteil ging es um einen Bürgergeld-Bezieher, der in einer 140 m² großen Wohnung mit monatlicher Nettomiete von 1.100€ zuzüglich 180€ Betriebskosten und 50€ für die dazugehörige Garage wohnt.
Im Juli 2013 wurde das Sozialamt für den Betroffenen zuständig. Dieser beantragte fristgerecht Sozialhilfe einschließlich der Übernahme der Wohnungskosten. Doch das Sozialamt lehnte seinen Antrag aufgrund der zu teuren Wohnung ab. Daraufhin legte der Bürgergeld-Bezieher Widerspruch ein. Jedoch erfolglos. Da für die Monate Oktober 2013 bis März 2014 keine Mietzahlungen an den Vermieter getätigt wurden, reichte dieser schließlich die fristlose Kündigung ein. Da der Mieter die Wohnung nicht aufgab, stieß der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht an.
Verfahrensprozess vor dem BGH Urteil zum Mietrecht
Dem BGH Urteil zum Mietrecht gingen mehrere gerichtliche Verfahren voraus. Zunächst wurde die bereits erwähnte Räumungsklage vor dem Amtsgericht eingereicht, gegen die der von der Klage betroffene Bürgergeld-Bezieher Berufung einlegte. Diese wurde jedoch abgelehnt.
Im nächsten Schritt scheiterte auch die vom Landgericht zugelassene Revision des Beklagten. Daraufhin wandte sich dieser an den BGH. Dieser entschied jedoch ebenfalls zugunsten des Vermieters.
Entscheidung des BGH im Urteil zum Mietrecht
Entscheidend in diesem BGH Urteil war die Aussage, dass Vermieter fristlos kündigen können, wenn Mieter mit Zahlungen im Verzug sind, auch wenn der Mieter nicht für die Zahlung verantwortlich ist. Im Klartext: Mieter haften, auch wenn z.B. das Jobcenter für die Überweisung der Miete zuständig gewesen wäre. Im Urteil hieß es: Bei Geldschulden befreien wirtschaftliche Schwierigkeiten den Schuldner auch dann nicht von den Folgen verspäteter Zahlung, wenn sie auf unverschuldeter Ursache beruhen.
Für den betroffnen Mieter hat dieses BGH Urteil zum Mietrecht zur Folge, dass er aus seiner Wohnung ausziehen muss. Darüber hinaus muss er die Kosten für die aus seiner Sicht erfolglosen Gerichtsverfahren tragen. Eine Situation, die auch schnell dazu führen kann, dass man Schulden macht.
Das BGH Urteil zum Mietrecht kann als Stärkung der Rechte der Vermieter aufgefasst werden. Trotzdem sind Mieter nicht machtlos. Sie können laut Mieterbund die fristlose Kündigung durch Ausgleich der gesamten Mietschulden oder dadurch, dass das Sozialamt ihre Mietschulden übernimmt, unwirksam machen.
Weiteres zu diesem BGH Urteil zum Mietrecht auf der Seite des Bundesgerichtshofs.