26. Januar 2022 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten
Schuldenfrei nach 3 Jahren – warum ohne Insolvenz?

Am 17.12.2020 trat rückwirkend zum 01.10.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft. Viele Schuldner erhoffen sich durch die generelle Verkürzung von 6 auf 3 Jahre einen schnelleren Neustart für Ihre Finanzen. Warum es sich in vielen Fällen trotzdem lohnt das Ziel "schuldenfrei ohne Insolvenz" zu verfolgen, erklären wir in diesem Beitrag.
Nach 3 Jahren schuldenfrei durch außergerichtlichen Vergleich
Auch durch den außergerichtlichen Vergleich haben Sie die Möglichkeit, nach 3 Jahren schuldenfrei zu werden. Das Ziel dabei ist es immer eine Rückzahlungsvereinbarung mit festen monatlichen Raten mit Ihren Gläubigern zu treffen, durch die Sie nur noch einen Teil Ihrer ursprünglichen Schuldsumme zurückzahlen müssen. Da sowohl die Summe, als auch die Raten und der Zeitraum der Abzahlung zuvor mit Ihnen vereinbart werden, müssen Sie sich, anders als bei der Insolvenz, keine Sorgen darüber machen, ob Sie von der Restschuld befreit werden.

Durch einen außergerichtlichen Vergleich kann ein gescheitertes Restschuldbefreiungsverfahren verhindert werden und nach Abzahlung der vereinbarten Raten sind Sie am Ende schuldenfrei.
Dass ein Insolvenzverfahren vermieden wird, bedeutet auch, dass Ihre finanzielle Situation nicht öffentlich wird und Sie nicht durch einen Insolvenzverwalter (früher "Treuhänder") überwacht werden. Sie sparen die Gerichtskosten und werden von der Wohlverhaltensperiode und den damit einhergehenden Pflichten, wie zum Beispiel die Abtretung der Hälfte einer Erbschaft, befreit.
Während des gesamten Entschuldungsprozesses behalten Sie Ihre finanzielle Freiheit und können selbst entscheiden, wie sie zusätzliche Einnahmen einsetzen wollen. Bei einem Insolvenzverfahren würden alle Einnahmen über dem unpfändbaren Teil Ihres Einkommens (s. aktuelle Pfändungsfreigrenze) grundsätzlich immer an Ihre Gläubiger verteilt werden.
Was bedeutet ein Insolvenzverfahren für Sie?
- Veröffentlichung der Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens im Internet
- Ihr Arbeitgeber wird in der Regel vom Insolvenzverwalter über Ihr laufendes Verfahren informiert
- Komplette Offenlegung der Vermögensverhältnisse
- Abgabe des pfändbaren Teils Ihres Einkommens an den
Insolvenzverwalter - Abgabe von 50% einer Erbschaft
- Garantierter negativer Schufa-Eintrag
- ...
Mehr dazu unter Privatinsolvenz
Was sind die Vorteile des außergerichtlichen Vergleichs?
- Diskretes Verfahren ohne Veröffentlichung im Internet
- Ihr Arbeitgeber muss nicht von der Beauftragung der AdvoNeo Schuldnerberatung erfahren
- Keine Überwachung durch den Insolvenzverwalter
- Neben den vereinbarten monatlichen Raten freie Verfügung über Ihr Geld
- Keine weiteren Zinsen oder Gebühren nach erfolgter Einigung mit Ihren Gläubigern
- In der Regel deutliche Reduzierung Ihrer Schuldsumme
- ...
Mehr dazu unter Außergerichtlicher Vergleich
Aus diesen Gründen empfehlen wir weiterhin, dass Ihr Interesse als Schuldner darin liegen sollte, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Eine professionelle Schuldnerberatung wie AdvoNeo übernimmt dabei den Kontakt und die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern für Sie und kann durch langjährige Erfahrung meistens eine Reduzierung Ihrer Schuldsumme erwirken.
Über
können Sie eine Anfrage für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch bei AdvoNeo stellen, in dem wir mit Ihnen zusammen Ihre Möglichkeiten zu einem außergerichtlichen Vergleich und dem Ziel "schuldenfrei nach 3 Jahren" besprechen.
Änderungen im Insolvenzrecht

Nach der sehr eindeutigen Verfehlung des ursprünglichen Ziels der Insolvenzrechtsreform 2014, wurde am 06. Juni 2019 eine neue EU-Richtlinie verabschiedet, nach der das Restschuldbefreiungsverfahren für überschuldete Unternehmer und Verbraucher generell von 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt sollte. Diese Richtlinie musste nach spätestens 3 Jahren in nationales Recht, also auch in Deutschland, umgesetzt werden.
Dass die Umsetzung nun bereits am 17.12.2020 erfolge, hat den Grund, dass vor allem diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden sollen, die durch die COVID-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren?
