Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Insolvenz & SCHUFA & Schuldenfallen » BAföG-Schulden: Rückzahlung und Schuldenerlass im Überblick





    21. Juli 2023 | 🕑 Lesezeit: 11 Minuten

    BAföG-Schulden: Rückzahlung und Schuldenerlass im Überblick

    BAföG-Schulden

    In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie BAföG aufnehmen oder Ihre BAföG-Schulden abbezahlen wollen, und wann sogar ein Schuldenerlass infrage kommt.

    Finanzielle Sorgen im Studium, wer kennt das nicht: Viele Studierende sind auf BAföG angewiesen. Aber was passiert, wenn Sie plötzlich Ihren Studienkredit zurückzahlen müssen und das Geld nicht reicht?


    Studium finanzieren, BAföG beantragen – Alles, was Sie vor der Antragstellung wissen müssen

    BAföG ist eine finanzielle staatliche Förderung, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung oder ein Studium ermöglichen soll. Die Höhe des BAföG-Anspruchs und später auch des monatlichen Rückzahlungsbetrags ist abhängig von den persönlichen Umständen (Schule, Studium in Deutschland oder im Ausland, …).

    Nicht jede Art von BAföG verursacht Schulden. Wer zur Schule geht oder eine schulische Ausbildung macht, bekommt BAföG als Vollzuschuss vom Staat und muss nichts zurückzahlen. Anders sieht es bei Studierenden aus: Sie erhalten BAföG zur Hälfte als staatlichen Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Dieses Darlehen muss nach dem Studium zurückgezahlt werden.

    BAföG-Student in der Uni Bibliothek

    BAföG beantragen können Sie entweder schriftlich mit dem Antragsformular des Bundesverwaltungsamts (mehr Informationen dazu auf bafög.de). Inzwischen ist online auch ein digitaler BAföG-Antrag auf bafoeg-digital.de möglich, vorausgesetzt, Sie haben die elektronische Funktion Ihres Personalausweises aktiviert.

    Einige Banken bieten private Studienkredite mit zusätzlichen Kreditzinsen an, die jeweils eigene Konditionen haben und deutlich teurer als das staatlich geförderte BAföG sein können. Aus diesem Grund ist ein privater Studienkredit oft nur dann eine sinnvolle Option, wenn der BAföG-Antrag abgelehnt wurde und man sonst keine finanzielle Unterstützung (z.B. durch die Familie) bekommt.



    BAföG-Schulden

    BAföG beantragen trotz Schulden

    Sie können BAföG auch dann beantragen, wenn Sie bereits Schulden haben. Tatsächlich können Schulden die Antragstellung sogar begünstigen. Das liegt daran, dass BAföG als staatliche Förderung der Ausbildung und des Studiums vor allem Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln unterstützen soll.

    Im Normalfall ist es sonst allerdings schwierig, einen Kredit zu bekommen, wenn man Schulden hat. Denn Schulden führen zu einem negativen SCHUFA-Eintrag.

    Im BAföG-Antrag müssen alle Vermögenswerte angegeben werden. Dazu zählt nicht nur das Bankguthaben, sondern auch Bausparverträge, Wertpapiere, Autos, Immobilien oder Lebensversicherungen. Zusätzlich müssen auch alle Schulden angegeben werden. Diese werden von dem Vermögen abgezogen. Eine negative SCHUFA-Auskunft spielt bei der BAföG-Antragstellung übrigens keine Rolle.

    Achtung: Läuft allerdings bereits ein Insolvenzverfahren oder findet gerade ein außergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren statt, wird der BAföG-Antrag vom Bundes­ver­waltungs­amt abgelehnt.

    Maximale Höhe der BAföG-Schulden

    Geldstapel: maximale Höhe der BAföG Schulden

    Nach dem Studium muss die Hälfte des vom Staat geliehenen BAföG-Gesamt­betrags in Raten zurückgezahlt werden. Die Ober­grenze des zurück­zu­zahlenden Betrags beträgt 10.010 Euro. Selbst wenn also die Hälfte der Gesamt­summe des erhaltenen Geldes mehr als 10.010 Euro beträgt, ist dies der maximale Betrag, der zurück­gezahlt werden muss.



    BEISPIEL

    Peter hat in seinem Auslandsstudium insgesamt 25.000€ BAföG erhalten. Die Hälfte davon ist 12.500€. Er muss aber nur 10.010€ zurückzahlen, weil das der Höchstbetrag ist.

    Die Rückzahlung erfolgt zinslos. Anders als bei gängigen Krediten von Banken entstehen also keine zusätzlichen Kosten, und die monatlichen Raten fließen zu 100% in die Tilgung ein.

    Fertig mit dem Studium: Das müssen Sie über die BAföG-Rückzahlung wissen

    Studentin lernt: BaföG-Schulden müssen zurückgezahlt werden

    Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt spätestens fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, die normalerweise der Regelstudienzeit entspricht. Das bedeutet, dass in der Regel der Berufseinstieg bereits gemeistert wurde, bevor die finanzielle Belastung durch die Rückzahlung beginnt. Wer allerdings ein (ungefördertes) Zweitstudium nach einem mit BAföG finanzierten Studium absolviert, könnte in die Lage kommen, dass die Rückzahlung gleichzeitig mit dem Berufseinstieg beginnt.



    Tipp: Wer finanziell dazu in der Lage ist, sollte sich überlegen, das Darlehen vorzeitig teilweise oder sogar auf einen Schlag abzubezahlen - denn in diesem Fall wird ein Teil der Schulden erlassen und Sie können viel Geld sparen!.

    BEISPIEL

    Fall 1: Anna hat ihr Studium erfolgreich in der Regelstudienzeit abgeschlossen und startet nun in den Beruf. Die BAföG-Rückzahlung beginnt erst in 5 Jahren. So muss sie sich in den ersten Jahren als Berufseinsteigerin mit noch eher niedrigem Gehalt keine Sorgen um die Ratenzahlungen machen.


    Fall 2: Hannes hat ein Bachelor-Studium in BWL absolviert, das er mit BAföG finanziert hat. Nach Abschluss des Studiums hat er festgestellt, dass er sich doch mehr für Wirtschaftsinformatik interessiert, und hat ohne staatliche Förderung in 5 Jahren einen Bachelor und Master in diesem Bereich abgeschlossen. Die Regelstudienzeit hat er zwar eingehalten, doch nun fällt der Beginn der Rückzahlung auf das selbe Jahr, in dem er in den Beruf startet.

    Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlung bekommen Sie Post vom Bundesverwaltungsamt, nämlich den Feststellungs- und Rück­zahlungs­bescheid. Darin erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu der Gesamthöhe der Schulden, die Ratenhöhe und den Ablauf der Rückzahlung.

    Die monatliche Rate für die Darlehensrückzahlung beträgt 130 Euro. Diese Rate wird aber nicht monatlich abgebucht, sondern quartalsweise, d. h. alle 3 Monate werden 390 Euro fällig. Wer nicht vorsichtig mit seinem Geld haushaltet, kein festes Einkommen oder zusätzlich noch weitere Schulden hat, könnte Schwierigkeiten haben, diesen Betrag aufzubringen.

    Taschenrechner und Rechnungen bei der BAföG Rückzahlung


    Die Dauer der Rückzahlung ist aufgrund der festgelegten Raten abhängig von der Höhe des Darlehens. Ausgehend vom Höchstbetrag von 10.010 Euro der BAföG-Schulden muss man sich bei einer monatlichen Zahlung von 130 Euro also auf mindestens 6,5 Jahre Schuldenrückzahlung (bei Zahlung ohne Zahlungspausen) einstellen.

    Sollte man in der vorgegebenen Zeit nicht rechtzeitig mit dem Studium fertig werden, kann man für maximal 12 weitere Monate eine sogenannte „Hilfe zum Studienabschluss“ beantragen. Aber aufgepasst: Hierbei handelt es sich um ein reines Darlehen, das komplett zurückgezahlt werden muss!


    BAföG-Schulden einsehen

    Falls Sie Ihre BAföG-Unterlagen nicht mehr finden oder sich über die genaue Berechnung unsicher sind, können Sie auf BAföG-online, einem Onlineportal des Bundesverwaltungsamts, Ihre Dokumente einsehen, Antragsformulare und Nachweise hochladen und bei Fragen das Amt direkt kontaktieren.

    Zahlungsunfähig mit BAföG-Schulden – was nun? Verjährung, Schuldenerlass oder Privatinsolvenz?

    resignierter Mann stützt seinen Kopf auf Hand mit unbezahlter Rechnung

    Wer BAföG beantragt hat, startet verschuldet in sein Berufsleben. Im Normalfall ist die monatliche Rate von 130 Euro gut händelbar, kann aber gerade in Zeiten von hohen Energie- und Lebenshaltungskosten bei niedrigem oder gar keinem Einkommen zum Problem werden.

    Es gibt die Möglichkeit, Zahlungspausen einzulegen, sofern das monatliche Einkommen weniger als 1.605 Euro beträgt. In diesem Fall kann beim zuständigen Amt ein Antrag auf Aussetzen der Rückzahlung gestellt werden. Falls Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder auch Kinder von diesem Einkommen mitversorgt werden, kann die Einkommensgrenze unter Berücksichtigung der individuellen Situation auch höher liegen.



    Verjährung und Schuldenerlass

    Es gibt keine ausdrückliche Regelung zur Verjährung von BAföG-Schulden. Aber: Nach 20 Jahren gibt es eine Schuldenerlassung der gesamten Restschuld für alle, die in dieser Zeit das Darlehen nicht vollständig zurückzahlen konnten. Voraussetzung ist, dass man sich nachweislich um die Rückzahlung bzw. die wiederholte Erneuerung des Antrags auf Aussetzen der Rückzahlung bemüht hat.

    Privatinsolvenz durch BAföG?

    Die Privatinsolvenz droht nicht, wenn man „nur“ BAföG-Schulden hat. Das liegt an der Möglichkeit des Schuldenerlasses nach 20 Jahren. Kommen aber weitere Kredite und Ratenzahlungen hinzu, sodass die gesamten monatlichen Ausgaben höher als die Einnahmen sind, ist es ratsam, sich frühzeitig Hilfe zu suchen. So kann eventuell ein Insolvenzverfahren vermieden werden.

    Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns auf und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Schulden­situation. Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne weiter.

    Kontakt aufnehmen

    Haftet der Ehepartner oder die Familie für BAföG-Schulden?

    Ehepaar mit Trauringen: Ehepartner haften nicht für BAföG-Schulden


    Die BAföG-Schulden betreffen nur die Person, die sie aufgenommen hat. Das bedeutet, weder der Ehepartner noch Familienangehörige haften für BAföG-Schulden. Im Todesfall verfallen die Schulden.

    BEISPIEL

    Fall 1: Nadine ist verheiratet. Sie hat vorübergehend kein Einkommen und kann ihre BAföG-Schulden nicht mehr bezahlen. Ihr Ehemann haftet nicht für ihre Schulden.


    Fall 2: Bei einem Unfall ist Heikos Ehefrau verstorben. Die BAföG-Schulden der Ehefrau verfallen mit ihrem Tod, Heiko muss sie nicht bezahlen.

    Bei der Beantragung von BAföG kann der Ehepartner, ähnlich wie die Eltern, allerdings eine Rolle spielen – zu hohes Einkommen kann den eigenen Anspruch auf BAföG vermindern.

    BEISPIEL

    Fall 3: Thomas möchte studieren und dafür BAföG aufnehmen. Seine Eltern sind Ärzte und verdienen sehr gut. Sein BAföG-Antrag wird daher abgelehnt.


    Fall 4: Lisa, 30, ist verheiratet und möchte BAföG beantragen. Das Einkommen ihrer Eltern wird aufgrund ihres Alters nicht berücksichtigt. Lisas Ehemann ist berufstätig, sein Einkommen wird angerechnet und kann den Betrag des BAföGs beeinflussen.

    Auch wenn man auf geringere Rückzahlungsraten oder Schuldenerlass hofft, kann das Einkommen des Ehepartners eine Rolle spielen: je höher das Einkommen, desto höher wird auch die eigene Zahlungsfähigkeit eingestuft.

    Gibt es bei BAföG-Schulden einen Eintrag in der SCHUFA?

    Für BAföG gibt es keinen Eintrag in Ihrem SCHUFA-Verzeichnis, weil das Bundesverwaltungsamt, das für das BAföG zuständig ist, ein öffentlicher Gläubiger ist. Die SCHUFA hingegen ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei. Öffentliche Träger übermitteln normalerweise keine Daten an private Institutionen.

    BEISPIEL

    Anna hat nach Abschluss ihres Studiums 9.500€ BAföG-Schulden und startet jetzt in ihren neuen Beruf. Da sie einen weiten Arbeitsweg hat, kauft sie sich ein Auto für 22.000€ per Ratenfinanzierung. Sie hat also insgesamt 31.500€ Schulden. Nun verliert sie noch in der Probezeit ihren Job und kann sich plötzlich die teuren Kreditraten nicht mehr leisten.


    In ihrer SCHUFA-Auskunft gibt es nur für ihre unbezahlten Auto-Schulden einen negativen Eintrag. Denn für BAföG-Schulden gibt es keinen SCHUFA-Eintrag!

    Anders sieht es bei Studienkrediten aus, die Sie von privaten Banken (dazu gehören u. a. Sparkassen, Volksbanken und die KfW) bekommen haben. Ein solches Darlehen wird wie andere Schulden behandelt und es kann einen Eintrag in der SCHUFA geben, wenn diese Schulden nicht planmäßig abbezahlt werden. Aber: viele Inkasso-Unternehmen machen einen negativen SCHUFA-Eintrag erst nach der offiziellen Titulierung des Anspruchs (= d. h. der Legitimation des Gläubigers, eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchzuführen). Und auch wenn das Risiko generell besteht, machen nicht alle Ursprungsgläubiger (z. B. Banken) sofort eine Mitteilung bei der SCHUFA. Es kommt also immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

    Junge Frau sitzt vor einem Stapel unbezahlter Rechnungen


    BEISPIEL

    Max hat einen privaten Studienkredit über 20.000€ bei seiner Hausbank aufgenommen. Auf den Kredit werden 3,5 % Zinsen fällig. 3,5% von 20.000 sind 700€, seine Kreditschulden betragen also 20.700€. Jetzt kauft er sich ein neues Sofa für 900€ auf Ratenzahlung. Leider findet er nach dem Studium keinen Job und kann sich seine Kreditraten nun nicht leisten. Nach einigen Mahnungen, auf die er nicht reagiert, wird ein Inkasso-Unternehmen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragt.


    In seiner SCHUFA-Auskunft gibt es folglich einen Eintrag für seine unbezahlten Studienkredit-Schulden und zusätzlich einen Eintrag für die unbezahlten Schulden aus dem Sofa-Kredit!

    Ausnahme bei Zwangs­vollstreckung: Wenn Sie aufgrund weiterer unbezahlter Schulden im Rahmen einer Zwangs­vollstreckung eine Vermögens­auskunft abgeben müssen, können alle Ihre Schulden durch die Vollstreckung zu Einträgen im Schuldnerverzeichnis führen. Das Schuldnerverzeichnis wird beim jeweils zuständigen Vollstreckungsgericht geführt und dort wird der Grund aufgeführt, warum man eingetragen wurde (vgl. § 882c ZPO). Die Schufa fragt regelmäßig die Schuldnerverzeichnisse ab. Das bedeutet, Einträge im Schuldnerverzeichnis können früher oder später auch in die SCHUFA-Auskunft übernommen werden. Dort steht dann z.B., warum der Schuldner in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde, z.B. wegen verweigerter Vermögensauskunft während der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

    BEISPIEL

    Kevin hat den Überblick über seine Schulden verloren. Er hat 10.010€ BAföG-Schulden. Während des Studiums hat er für private Ausgaben weitere 30.000€ Schulden angesammelt. Jetzt findet er keinen Job und kann seine Schulden nicht bezahlen. Nach mehreren Mahnungen, auf die Kevin nicht reagiert, leiten seine privaten Gläubiger eine Zwangsvollstreckung ein. Kevins Vermögenswerte werden nun gepfändet und er taucht im Schuldnerverzeichnis auf.


    Jetzt, wo die Zwangsvollstreckung inkl. Pfändung im Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde, besteht die Möglichkeit, dass dieser Eintrag in Kevins SCHUFA-Verzeichnis übernommen wird.



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