Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung & Schuldenfallen & Überschuldung » Wegen Schulden Rundfunkbeitrag nicht zahlen: Das sind die Folgen





    29. August 2023 | 🕑 Lesezeit: 7 Minuten

    Wegen Schulden Rundfunkbeitrag nicht zahlen: Das sind die Folgen

    Radio (Symbolbild). Wegen Schulden Rundfunkbeitrag nicht zahlen hat Konsequenzen. AdvoNeo hilft bei Schulden.

    Wer selbst Schul­den hat, kennt die Situ­ation viel­leicht: monat­liche Rech­nungen und lauf­ende Kosten werden durch die Rück­zahl­ungen der Schulden schnell zum Problem, so auch der Rund­funk­beitrag (früher GEZ-Gebühr). Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2021 beträgt der Rund­funk­beitrag monatlich 18,36 Euro für eine Wohnung. Bei einem geringen Ein­kommen und zusätzlichen Schulden kann diese Gebühr zusätzlich zu den weiteren monatlichen laufenden Kosten zu Zahlungs­schwierig­keiten führen.

    In diesem Beitrag erklären wir, was die Folgen sind, wenn man wegen Schulden den Rund­funk­bei­trag nicht mehr zahlen kann und wie Sie Hilfe bekommen.




    Rundfunkbeitrag und GEZ: Das ist der Unterschied

    Rundfunk-Mischpult (Symbolbild). Wegen Schulden Rundfunkbeitrag nicht zahlen hat Konsequenzen. AdvoNeo kann bei Schulden helfen.

    Die GEZ-Gebühr war der Vorgänger des heutigen Rundfunkbeitrags. „GEZ“ war die Abkürzung für „Gebühren­einzugs­zentrale der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten“. Inzwischen ist grund­sätzlich jeder Haus­halt verpflichtet, den Rund­funk­beitrag zu zahlen. Vor dem Jahr 2013 mussten lediglich diejenigen GEZ-Gebühren zahlen, die ent­sprechende Geräte zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Angebots, wie z.B. einen Fern­seher oder ein Radio besaßen.

    Damals gab es die Möglich­keit, den GEZ-Mitarbeiter vor der Wohnungs­tür zu ignorieren oder abzu­wimmeln und GEZ-Mahnbriefe unbeachtet zu lassen - meist ohne Kon­sequen­zen. Auch konnte man erklären, man habe keine ent­sprechen­den Empfangs­geräte und müsse deswegen nicht an die GEZ zahlen. Doch das hat sich in den letzten Jahren durch die Ein­führung des Rund­funk­beitrags geändert.

    Mittler­weile ist jeder Haus­halt zur Zahlung des Rund­funk­bei­trags verpflichtet, unab­hängig davon, ob im jewei­ligen Haus­halt Empfangs­geräte vorhanden sind oder nicht.


    Folgen: Rundfunkbeitrag nicht zahlen

    Es ist möglich, dass bei Ihnen eine Zwangs­voll­streckung durch­geführt wird, wenn Sie den Rund­funk­beitrag nicht zahlen. Der Beitrags­service des öffentlich-rechtlichen Rund­funks führt, wie andere Gläubiger auch, eine Zwangs­voll­streckung zum Beispiel über den Weg der Konto­pfändung oder Lohn­pfändung durch. Deswegen sollten Sie auf keinen Fall Mahnungen oder Beitrags­bescheide mit Säumnis­zuschlägen ignorieren.

    Wenn Sie den Rundfunk­beitrag trotz Mahnungen nicht zahlen, riskieren Sie eine Pfändung. Wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen bei einer Pfändung bleibt, können Sie mit unserem Pfändungs­rechner ermitteln: Icon Taschenrechner Zum Pfändungs­rechner


    Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: der Fest­setzungs­bescheid

    Wichtig: Wurde Ihnen ein Fest­setzungs­bescheid zugestellt, gelten folgende Fristen:

    • Sie haben Sie zwei Wochen Zeit, den entsprechenden Betrag zu bezahlen
    • oder Sie haben 4 Wochen Zeit, um Wider­spruch ein­zu­legen (zum Beispiel, wenn der Beitrags­service für den an­ge­gebenen Zeit­raum bereits eine Zahlung für Ihren Haus­halt erhalten hat.)

    Reagieren Sie inner­halb dieser Zeit nicht, wird der Fest­setzungs­bescheid zu einem un­an­fecht­baren, voll­streck­baren Titel. Mit diesem kann der Beitrags­service dann die Pfändung veranlassen oder Sie bekommen Besuch vom Gerichts­voll­zieher.

    Icon Gluehbirne Prüfen Sie, ob die Beitrags­zahlungen berechtigt sind. Menschen, die in einer Wohn­gemein­schaft leben (oder z. B. Partner, die zusammenleben), müssen bei­spiels­weise nur einmal zahlen. Un­ab­hängig davon, wie viele Menschen in einem Haus­halt leben, muss pro Haus­halt nur einmal gezahlt werden.

    Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung

    Musterformular Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag

    In Aus­nahme­fällen ist es möglich, eine Er­mäßi­gung oder sogar eine Befreiung vom Rund­funk­bei­trag zu bekommen. Prüfen Sie daher, ob Sie die Vor­aus­setz­ungen für eine Befreiung (z.B. Bürger­geld (ehemals Arbeits­losen­geld II oder Hartz IV), leer­ste­hende Wohnung, BAföG) oder Ermäßigung (z.B. gesund­heit­liche Gründe) erfüllen. Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung und weitere In­for­mationen finden Sie hier:

    Wer mit den Zahlungen des Beitrags nicht hinter­her kommt, kann auch eine Raten­zahlung mit dem ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service verein­baren. Jedoch nur, wenn nicht bereits voll­streckt wird. Vor der Voll­streck­ung gibt es außerdem die Mög­lich­keit einer Stundung oder Einigung durch einen außer­gericht­lichen Ver­gleich.

    Wenn Sie eigen­ständig eine Raten­zahlung Ihrer Schulden beim Beitrags­service (früher GEZ) aus­handeln möchten, lesen Sie zuvor unseren Artikel zum Thema Was ist eine an­ge­mes­sene Raten­zahlung?

    Schulden durch Rund­funk­beitrag? AdvoNeo kann Ihnen helfen

    Wenn Sie mit Ihren Schulden und den monat­lichen Kosten und Raten über­fordert sind, zögern Sie nicht, sich recht­zeitig Hilfe zu suchen. In vielen Fällen ist es noch nicht zu spät, eine drohende Zwangs­voll­streckung ab­zu­wenden.

    Wenn Sie also merken, dass Sie sich den monat­lichen Rund­funk­bei­trag aufgrund Ihrer Schulden nicht mehr leisten können, ist es höchste Zeit, zu handeln. Die Ver­braucher­zentrale hilft Ihnen zum Beispiel kosten­los bei der Frage, ob Sie zahlungs­pflichtig sind oder nicht. Infor­mationen zu den Beratungs­wegen finden Sie auf der Seite der Ver­braucher­zentrale Berlin.

    AdvoNeo So geht Schuldnerberatung heute: Professionelle Hilfe

    Haben Sie neben den Schulden beim Beitrags­service weitere Geld­probleme, also auch Schulden bei anderen Gläubigern, benötigen Sie einen Plan für eine Schulden­regu­lierung. Am besten wenden Sie sich hierfür an eine anwalt­liche Schuldner­beratung oder eine öffent­liche Schuldner­beratungs­stelle.

    Als anwalt­liche Schuldner­beratung hilft die AdvoNeo Schuldner­beratung verschul­deten Menschen dabei, den für Sie best­möglichen Weg aus den Schulden zu finden und arbeitet hierfür individuelle Lösungen für jede Schulden­situation aus.

    Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Weg aus den Schulden aus­sehen könnte, kontakt­ieren Sie uns gerne über unser Online-Formular:



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