19. August 2021 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten
Sind Mahnungen per Mail, SMS oder WhatsApp zulässig?
Das Smartphone vibriert: Eine neue E-Mail. Der Betreff ist Mahnung und auch im Text wird zur Zahlung der ausstehenden Summe aufgefordert. Das kommt einem erst einmal komisch vor. Denn geht das überhaupt? Dürfen Mahnungen per Mail, SMS oder WhatsApp verschickt werden?
Ja, eine Mahnung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist zulässig.
Auf den ersten Blick wirkt eine solche E-Mail wie Spam – denn mit falschen Mahnungen versuchen Betrüger auf diesem Wege an Geld zu kommen.
Trotzdem ist die Zahlungsaufforderung per E-Mail und auch die Zahlungsaufforderung per SMS zulässig. Auch per WhatsApp darf gemahnt werden. Der Unterschied zur SMS besteht darin, dass es, je nach Einstellung des Nutzers, noch eine zusätzliche Lesebestätigung gibt (). Durch diese Bestätigung kann sich der Gläubiger sicher sein, dass der Schuldner die Nachricht erhalten hat.
Die Mahnungen sind vor allem dann zulässig, wenn Sie in der Rechnung eindeutig darauf hingewiesen wurden, wann der Zahlungstermin ist. Denn dann bedarf es keiner Mahnung, damit Sie in Verzug geraten. In dem Fall wäre eine Mahnung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ein freiwilliger Versuch des Gläubigers, Sie an die fehlende Summe zu erinnern. Grundsätzlich könnte er auch direkt das gerichtliche Mahnwesen einleiten.
Wo steht das im Gesetz?
Der Verzug des Schuldners ist in § 286 BGB geregelt. Das Gesetz schreibt hierbei keine bestimmte Form für die Mahnung des außergerichtlichen Mahnverfahrens vor. Theoretisch würde auch ein Telefongespräch genügen, um Sie mit der Zahlung in Verzug zu setzen.
Beim gerichtlichen Mahnverfahren sieht das anders aus. Mehr Informationen unter Mahnverfahren .
Bei Mahnungen per E-Mail oder SMS genau hinsehen
Sie sollten niemals ohne Prüfung auf eine Mahnung per E-Mail oder SMS mit der Zahlung der Summe an die in der Mail oder SMS angegebene Stelle reagieren.
Gehen Sie in sich und überlegen Sie: Kann es wirklich eine offene Forderung bei diesem Gläubiger geben?
Wenn ja, schauen Sie in Ihre Unterlagen oder loggen Sie sich falls vorhanden in Ihrem Online-Konto beim Gläubiger ein und prüfen Sie, in welcher Höhe die Forderung besteht und zu wann diese hätte gezahlt werden müssen.
Wenn Sie keine Unterlagen dazu finden, rufen Sie beim Gläubiger an. Das ist zwar kein angenehmes Gespräch, so können Sie aber bei erstmaliger Nichtzahlung die Situation klären und verhindern, dass direkt gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit Kosten verbunden sind, die Sie als Schuldner tragen müssen.
Auch aus dem Hintergrund, dass Mahnungen per SMS, WhatsApp und E-Mail von einigen Schuldnern nicht ernst genommen werden und direkt gelöscht werden, wird häufig per Post gemahnt. Auch ist hier der Empfangsnachweis meist einfacher. Wobei heutzutage die meisten Unternehmen bereits auf Ihrer Rechnung darauf hinweisen, wann die Forderung fällig wird. So müssten sie laut § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB gar nicht mehr mahnen, bevor das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt werden kann.
Regelmäßige Mahnungen...
... können ein Zeichen dafür sein, dass die Finanzlage nicht im Gleichgewicht ist. Wer regelmäßig Mahnungen erhält und abwägen muss, welche Forderung am dringendsten zu bezahlen ist, sollte darüber nachdenken, ob die monatlichen Ausgaben zu den Einnahmen passen.
Zum Beispiel kann ein Haushaltsbuch helfen einen Überblick darüber zu bekommen, wie viel Geld pro Monat zur Verfügung steht, wenn Miete, Raten für Kredite, Versicherungen, Haushaltskosten wie Lebensmittel und Co. bereits abgezogen sind.
Hier können Sie unser kostenloses Haushaltsbuch als Excel herunterladen: Download XLS-Datei | 44.0 kB
Haushaltsbuch Vorlage
Wer mehr Belastung hat, als Einnahmen, sollte frühestmöglich Hilfe suchen. Wenn aus Mahnungen bereits Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide werden, wird es immer schwieriger, ohne Verbraucherinsolvenzverfahren aus der Schieflage heraus zu kommen.