Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Schuldnerberatung & Tipps » Sind Mahnungen per Mail, SMS oder WhatsApp zulässig?





    19. August 2021 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    Sind Mahnungen per Mail, SMS oder WhatsApp zulässig?

    Schock Handy Rechnung Mahnung

    Das Smartphone vibriert: Eine neue E-Mail. Der Betreff ist Mahnung und auch im Text wird zur Zahlung der aus­stehenden Summe aufgefordert. Das kommt einem erst einmal komisch vor. Denn geht das überhaupt? Dürfen Mahnungen per Mail, SMS oder WhatsApp verschickt werden?

    Ja, eine Mahnung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist zulässig.

    Auf den ersten Blick wirkt eine solche E-Mail wie Spam – denn mit falschen Mahnungen versuchen Betrüger auf diesem Wege an Geld zu kommen.

    Trotzdem ist die Zahlungs­aufforderung per E-Mail und auch die Zahlungs­aufforderung per SMS zulässig. Auch per WhatsApp darf gemahnt werden. Der Unterschied zur SMS besteht darin, dass es, je nach Einstellung des Nutzers, noch eine zusätzliche Lese­bestätigung gibt (Icon blaue Häkchen). Durch diese Bestätigung kann sich der Gläubiger sicher sein, dass der Schuldner die Nachricht erhalten hat.

    Die Mahnungen sind vor allem dann zulässig, wenn Sie in der Rechnung eindeutig darauf hinge­wiesen wurden, wann der Zahlungs­termin ist. Denn dann bedarf es keiner Mahnung, damit Sie in Verzug geraten. In dem Fall wäre eine Mahnung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ein frei­williger Versuch des Gläubigers, Sie an die fehlende Summe zu erinnern. Grund­sätzlich könnte er auch direkt das gerichtliche Mahn­wesen einleiten.

    Wo steht das im Gesetz?

    Der Verzug des Schuldners ist in § 286 BGB geregelt. Das Gesetz schreibt hierbei keine bestimmte Form für die Mahnung des außer­gerichtlichen Mahn­verfahrens vor. Theoretisch würde auch ein Telefon­gespräch genügen, um Sie mit der Zahlung in Verzug zu setzen.

    Beim gericht­lichen Mahn­verfahren sieht das anders aus. Mehr Informa­tionen unter Mahnverfahren  .

    Bei Mahnungen per E-Mail oder SMS genau hinsehen

    Sie sollten niemals ohne Prüfung auf eine Mahnung per E-Mail oder SMS mit der Zahlung der Summe an die in der Mail oder SMS angegebene Stelle reagieren.

    Mahnung E-Mail Fälschung Lupe betrachen

    Gehen Sie in sich und überlegen Sie: Kann es wirklich eine offene Forderung bei diesem Gläubiger geben?

    Wenn ja, schauen Sie in Ihre Unterlagen oder loggen Sie sich falls vorhanden in Ihrem Online-Konto beim Gläubiger ein und prüfen Sie, in welcher Höhe die Forderung besteht und zu wann diese hätte gezahlt werden müssen.

    Wenn Sie keine Unter­lagen dazu finden, rufen Sie beim Gläubiger an. Das ist zwar kein angenehmes Gespräch, so können Sie aber bei erstmaliger Nicht­zahlung die Situation klären und verhindern, dass direkt gericht­liche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit Kosten verbunden sind, die Sie als Schuldner tragen müssen.

    Auch aus dem Hinter­grund, dass Mahnungen per SMS, WhatsApp und E-Mail von einigen Schuldnern nicht ernst genommen werden und direkt gelöscht werden, wird häufig per Post gemahnt. Auch ist hier der Empfangs­nachweis meist einfacher. Wobei heut­zutage die meisten Unter­nehmen bereits auf Ihrer Rechnung darauf hinweisen, wann die Forderung fällig wird. So müssten sie laut § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB gar nicht mehr mahnen, bevor das gericht­liche Mahn­verfahren in Gang gesetzt werden kann.

    Regelmäßige Mahnungen...

    ... können ein Zeichen dafür sein, dass die Finanzlage nicht im Gleich­gewicht ist. Wer regelmäßig Mahnungen erhält und abwägen muss, welche Forderung am dringendsten zu bezahlen ist, sollte darüber nachdenken, ob die monat­lichen Ausgaben zu den Einnahmen passen.

    Zum Beispiel kann ein Haushalts­buch helfen einen Überblick darüber zu bekommen, wie viel Geld pro Monat zur Verfügung steht, wenn Miete, Raten für Kredite, Ver­sicherungen, Haushalts­kosten wie Lebens­mittel und Co. bereits abgezogen sind.

    Hier können Sie unser kosten­loses Haushalts­buch als Excel herunter­laden:

    Wer mehr Belastung hat, als Einnahmen, sollte frühest­möglich Hilfe suchen. Wenn aus Mahnungen bereits Mahn­bescheide und Vollstreckungs­bescheide werden, wird es immer schwieriger, ohne Verbraucher­insolvenz­verfahren aus der Schief­lage heraus zu kommen.



    Autor

    AUTOR

    KATEGORIE    

    Schuldnerberatung, Tipps

    VERÖFFENTLICHT SEIT