Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Tipps & Überschuldung » Mietrückstand – Kündigung durch den Vermieter





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Mietrückstand – Kündigung durch den Vermieter


    Mietrückstand Kündigung durch Vermieter

    Mietrückstände können unterschiedliche Ursachen haben. Nicht beim Vermieter angekommene Zahlungen durch Probleme bei der Bank mit Überweisung oder Lastschrift, zum Beispiel bei einem Kontowechsel, können eine Ursache sein. Aber auch wenn ein Teil der Mietkosten nicht gezahlt wurde, zum Beispiel weil es eine Mieterhöhung gab, entstehen Mietrückstände. Ein häufiger Grund für Mietschulden sind die Neben­kosten­abrech­nungen. Muss eine hohe Nachzahlung geleistet werden, geraten Menschen mit niedrigem Einkommen oft in finanzielle Schwierigkeiten. Brenzlig wird es dann, wenn die Ursache für die Mietrückstände eine Überschuldung ist. Denn dann ist es wahrscheinlich, dass nicht nur einmalig, sondern regelmäßig Geld zum Begleichen der Mietkosten fehlt.

    Mietschulden zählen zu den Primärschulden und sollten somit immer so früh wie möglich beglichen werden. Was sollte man also tun, wenn man wegen Mietrückstand die Kündigung fürchtet?

    Wann darf mein Vermieter wegen Mietrückstand die Kündigung aussprechen?

    Sind Sie mit zwei Monatsmieten in Verzug oder sammelt sich über einen längeren Zeitraum eine Summe an Mietschulden an, die in der Höhe zwei Monatsmieten entspricht, darf Ihr Vermieter wegen Mietrückstand die Kündigung aussprechen. Dies ist dann eine fristlose Kündigung.

    Bei ordentlicher Kündigung muss Ihr Vermieter begründen, warum er das Mietverhältnis beenden möchte und Ihnen vorher eine Abmahnung schicken. Anders bei der Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete. Hier ist keine vorherige Abmahnung nötig.

    Hinweise wie Sie bei Mietrückstand die Kündigung vermeiden

    Am wichtigsten ist, dass Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Vermieter aufnehmen und diesem Ihre Situation schildern. Erläutern Sie, warum Sie die aktuelle Rechnung nicht begleichen können und versuchen Sie eine Einigung zu finden. Bieten Sie, wenn es Ihnen finanziell möglich ist, zum Beispiel an, die fehlende Summe dadurch zu belgeichen, dass Sie in den Folge­monaten einen geringen Mehrbetrag zahlen.

    Wurde Ihnen wegen Mietrückstand die Kündigung zugestellt, prüfen Sie, ob diese in der rechtlich korrekten Form bei Ihnen eingegangen ist. Wenn nicht, muss diese wegen Unwirksamkeit neu ausgesprochen werden und Sie gewinnen Zeit, um sich um die Rück­zahlung zu kümmern.

    Sie können zudem zum Sozialamt gehen. Droht Ihnen eine Räumungsklage, übernimmt das Sozialamt die Rückzahlung, sofern die Sicherung einer verhältnismäßigen Wohnung notwendig ist, damit Sie nicht in die Wohnungslosigkeit geraten. Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen.

    Wir können Ihnen nur raten, sich bei Schulden beim Vermieter mit Ihre gesamten Finanzlage auseinanderzusetzen. Sind Ihre monatlichen Belastungen zu hoch, sodass Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen können, müssen Sie dagegen etwas unternehmen. Hilfe mit der Entschuldung können Sie bei Schuldnerberatungsstellen oder durch Beauftragen einer anwaltlichen Schuldnerberatung bekommen.

    Weitere Informationen und wichtige Hinweise zum Thema Mietschulden finden Sie unter Schuldenarten.



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