4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Mietrückstand – Kündigung durch den Vermieter
Mietrückstände können unterschiedliche Ursachen haben. Nicht beim Vermieter angekommene Zahlungen durch Probleme bei der Bank mit Überweisung oder Lastschrift, zum Beispiel bei einem Kontowechsel, können eine Ursache sein. Aber auch wenn ein Teil der Mietkosten nicht gezahlt wurde, zum Beispiel weil es eine Mieterhöhung gab, entstehen Mietrückstände. Ein häufiger Grund für Mietschulden sind die Nebenkostenabrechnungen. Muss eine hohe Nachzahlung geleistet werden, geraten Menschen mit niedrigem Einkommen oft in finanzielle Schwierigkeiten. Brenzlig wird es dann, wenn die Ursache für die Mietrückstände eine Überschuldung ist. Denn dann ist es wahrscheinlich, dass nicht nur einmalig, sondern regelmäßig Geld zum Begleichen der Mietkosten fehlt.
Mietschulden zählen zu den Primärschulden und sollten somit immer so früh wie möglich beglichen werden. Was sollte man also tun, wenn man wegen Mietrückstand die Kündigung fürchtet?
Wann darf mein Vermieter wegen Mietrückstand die Kündigung aussprechen?
Sind Sie mit zwei Monatsmieten in Verzug oder sammelt sich über einen längeren Zeitraum eine Summe an Mietschulden an, die in der Höhe zwei Monatsmieten entspricht, darf Ihr Vermieter wegen Mietrückstand die Kündigung aussprechen. Dies ist dann eine fristlose Kündigung.
Bei ordentlicher Kündigung muss Ihr Vermieter begründen, warum er das Mietverhältnis beenden möchte und Ihnen vorher eine Abmahnung schicken. Anders bei der Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete. Hier ist keine vorherige Abmahnung nötig.
Hinweise wie Sie bei Mietrückstand die Kündigung vermeiden
Am wichtigsten ist, dass Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Vermieter aufnehmen und diesem Ihre Situation schildern. Erläutern Sie, warum Sie die aktuelle Rechnung nicht begleichen können und versuchen Sie eine Einigung zu finden. Bieten Sie, wenn es Ihnen finanziell möglich ist, zum Beispiel an, die fehlende Summe dadurch zu belgeichen, dass Sie in den Folgemonaten einen geringen Mehrbetrag zahlen.
Wurde Ihnen wegen Mietrückstand die Kündigung zugestellt, prüfen Sie, ob diese in der rechtlich korrekten Form bei Ihnen eingegangen ist. Wenn nicht, muss diese wegen Unwirksamkeit neu ausgesprochen werden und Sie gewinnen Zeit, um sich um die Rückzahlung zu kümmern.
Sie können zudem zum Sozialamt gehen. Droht Ihnen eine Räumungsklage, übernimmt das Sozialamt die Rückzahlung, sofern die Sicherung einer verhältnismäßigen Wohnung notwendig ist, damit Sie nicht in die Wohnungslosigkeit geraten. Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen.
Wir können Ihnen nur raten, sich bei Schulden beim Vermieter mit Ihre gesamten Finanzlage auseinanderzusetzen. Sind Ihre monatlichen Belastungen zu hoch, sodass Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen können, müssen Sie dagegen etwas unternehmen. Hilfe mit der Entschuldung können Sie bei Schuldnerberatungsstellen oder durch Beauftragen einer anwaltlichen Schuldnerberatung bekommen.
Weitere Informationen und wichtige Hinweise zum Thema Mietschulden finden Sie unter Schuldenarten.