Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Schuldenfallen » Schulden nach dem Studium





    22. Oktober 2019 | 🕑 Lesezeit: 6 Minuten

    Schulden nach dem Studium

    Endlich den Studien­abschluss in der Tasche und bereit fürs Berufsleben. Und vor allem: Endlich Geld verdienen! Nur bleibt bei vielen Studenten kaum etwas bis nichts von den ersten Gehältern übrig, da Studienkredite, Bafög oder andere Darlehen zurückge­zahlt werden müssen.

    Sie waren Student und haben wegen Ihres Studiums oder wegen Krediten nun eine zu hohe monatliche Belastung? Dann springen Sie direkt zum Abschnitt "Auch Schulden nach dem Studium können außergerichtlich reguliert werden".

    Studieren ist mit Kosten verbunden

    Student hinter Berg aus Büchern

    Wer lernen will muss blechen. Je nach Bundesland, privater oder staatlicher Hochschule oder Universität und Studiengang unterschiedlich viel.

    In manchen Bundesländern gibt es Studien­gebühren und selbst ohne solche kommen der Semester­beitrag, Kosten für Wohnung, Bahn-Karte, Bücher, Laptop und Co. dazu. Dabei haben Vollzeit­studenten ohne duales Studium entweder keinen Nebenjob oder einen Minijob und somit wenn überhaupt rund 450 € im Monat zur Verfügung. Das diese Rechnung nicht aufgeht, wird auf den ersten Blick klar.


    Wo also das Geld für das ersehnte Studium herbekommen?

    Können die Eltern das Studium nicht oder nicht komplett finanzieren, muss das Geld geliehen werden. Bafög ist die wohl bekannteste Variante. Aber auch die staatlich geförderte Kfw Bank bietet Studienkredite ebenso wie die Bildungs­förderung des Bundes.

    Zusätzlich bietet jede Bank oder Sparkasse Studien­kredite an. Es gibt sogar Kredite und Kredit­karten extra für Auslands­semester.

    Da sich nicht jeder bei der Wahl des ersten Studiengangs richtig entscheidet, wird oft auch nach einigen Semestern abgebrochen und der Studiengang gewechselt. Oder nach dem Bachelor soll der Master folgen. Das heißt zum einen: Man ist länger Student ohne über den Minijob hinaus­gehendes Einkommen und zum anderen muss auch das zweite Studium finanziert werden.

    Hürde Jobsuche

    Laptop Suche nach Job Schulden nach dem Studium

    Den Studienabschluss in der Tasche soll sich die harte Arbeit nun auszahlen und ein Job her. Leider verläuft die Jobsuche nicht immer so, wie man sich das vorstellt. Keine offenen Junior-Stellen für das gewünschte Berufsfeld, viel niedrigere Gehalts­zahlungen als erwartet, Arbeitszeiten die nicht mit dem Hobby vereinbar sind, befristete Arbeits­verträge, Teilzeit­stellen oder erst einmal ein Jahr Trainee sein bevor eine volle Stelle besetzt werden kann.

    Kein Wunder, dass nicht jeder direkt nach dem Studien­abschluss einen Arbeits­platz findet, mit dem Studienkredite abbezahlt und gleich­zeitig Kosten für Wohnung und Transport sowie die sonstigen Ausgaben gedeckt werden können.

    Selbst mit Arbeits­platz drücken die Schulden

    Je nach Art des Studiums fällt das Einstiegs­gehalt für Absolventen insbesondere ohne Berufs­erfahrung nicht immer üppig aus. Man muss sich zunächst beweisen und kann sich zwar von Jahr zu Jahr gehalts­technisch steigern, jedoch stehen gerade zu Beginn des Arbeits­lebens größere Ausgaben an.

    Nach dem Studium wollen viele raus aus der WG und in die eigene Wohnung ziehen. Mit dem ersten Job möchte man sich auch mal etwas leisten können und Freunde und Familie einladen. Wenn jedoch zu viel vom Einkommen für Raten­zahlungen draufgeht, müssen schnell mal Kredit­karte oder Dispo beansprucht werden.

    Mal ins Minus zu gelangen ist kein Beinbruch. Seien Sie jedoch vorsichtig. Durch die hohen Zinsen kann sich dies schneller als einem lieb ist als Schulden­falle entpuppen. Wer regelmäßig in die roten Zahlen gelangt, sollte in den sauren Apfel beißen und seine Einnahmen im Verhältnis zu den Ausgaben prüfen oder prüfen lassen.

    Auch Schulden nach dem Studium können außer­gerichtlich reguliert werden

    Wer im Vorfeld bei der Wahl des Studien­darlehens gut recherchiert und verglichen hat, kann die Schulden nach dem Studium so gering wie möglich halten.

    Bereits bei der Wahl des Studien­kredits zunächst prüfen, ob Bafög in Frage kommt. Anschließend die Studien­kredite und Bildungs­förderung des Bundes oder der staatlich geförderten Kfw Bank prüfen. Diese haben meist einen niedrigeren Zinssatz und günstigere Rückzahlungs­konditionen als Banken oder Sparkassen.

    Egal ob staatlich gefördert oder nicht: Der Kredit­geber erwartet nach Abschluss des Studiums die Rückzahlung oder eben teilweise Rückzahlung des Darlehens. Bei Bafög zum Beispiel müssen in der Regel nur 50% zurückgezahlt werden - aber auch diese muss man nach dem Studium erst einmal aufbringen können.

    Einnahmen Ausgaben Überschuldung Übersicht Flipchart AdvoNeo hilft

    Wenn der Job ausbleibt oder lediglich eine Trainee­stelle mit geringer Entlohnung angenommen wurde, kann es schnell passieren, dass eine Situation der Überschuldung entsteht. Das bedeutet, die monatliche Belastung mit Miete, Raten der Kredite und weiteren Ausgaben ist zu hoch und kann nicht durch die Einnahmen gedeckt werden.

    In solchen Fällen ist eine mögliche Lösung die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Das können sowohl staatlich geförderte Verbindlich­keiten sein als auch Studienkredite von Banken oder Sparkassen. Beide Arten von Gläubigern können in eine außer­gerichtliche Schulden­regulierung aufgenommen werden.

    Eine finanzielle Schief­lage kann jedem passieren und ist nichts, wofür man sich schämen muss. Auch nicht als Akademiker. Denn das hat rein gar nichts mit Intelligenz oder Bildungs­niveau zu tun. Überwinden Sie die Angst oder Scham, Ihre Schulden zuzugeben und wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung (achten Sie darauf, dass es sich um einen Anwalt oder eine öffentliche Stelle wie Caritas, Diakonie, AWO oder des Deutschen Roten Kreuzes handelt und nicht um eine gewerbliche Schuldnerberatung).

    Es lohnt sich, Schulden loszuwerden. Denn gleichzeitig fallen Stress und Druck weg, da Inkassobriefe, Mahnschreiben, Gläubiger­anrufe und Co. an die beauftragte Schuldnerberatung weiter­gegeben werden können. Zusätzlich handelt es sich bei der außerge­richtlichen Einigung um ein diskretes Verfahren, das anders als die Privat­insolvenz nicht öffentlich gemacht wird.

    Je früher das finanzielle Ungleichgewicht erkannt wird und professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, desto schneller und erfolgreicher verläuft meist die außerge­richtliche Schulden­regulierung.



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