Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Tipps » Zwangsversteige­rungen über Online-Auktionen: Justiz Auktion





    4. April 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Zwangsversteige­rungen über Online-Auktionen: Justiz Auktion

    Online-Auktionen kennt jeder von Ebay. Doch dass es ein Portal der Justiz gibt, auf dem Gegen­stände aus Zwangs­ver­stei­ge­rungen oder Beschlag­nahmungen ver­steigert werden, weiß kaum jemand. Das Bieten und Zahlen und der Versand der Ware laufen auf Justiz Auktion so ab, wie man es bereits von anderen Online-Auktions­häusern kennt. Nur, dass man eben von der Justiz kauft - und zwar aus ganz Deutsch­land und Österreich.

    zwangsversteigerungen online-auktion justiz auktion

    Hier geht es zu den Online-Auktionen bei Justiz Auktion  .


    Was bekommt man bei den Zwangs­versteigerungen über Justiz Auktion?

    Bei dem Angebot des Online-Auktions­haus Justiz Auktion handelt es sich um Gegenstände, die von der Justiz gepfändet, beschlag­nahmt, eingezogen oder ausge­sondert wurden. Zum Beispiel, wenn ein Gerichts­vollzieher bei einer Sach­pfändung Gegenstände an sich nimmt, können diese über das Internet versteigert werden. Das wäre dann eine Zwangs­ver­steigerung. Solche Zwangsver­steigerungen können sowohl bei Privat­personen als auch bei Unternehmen durch­ge­führt werden. Bei ausge­sonderten Büro­möbeln von Behörden oder einge­zogenen Gegen­ständen würde es sich um eine Ver­stei­gerung nach privatem Recht handeln.

    Dadurch, dass die verstei­gerten Objekte auf verschiedenen recht­lichen Grund­lagen in den Besitz der Justiz über­gegangen sind, gibt auch ver­schiedene Rechts­grund­lagen bei der Versteigerung. Diese kann man bei den FAQ des Portals nach­lesen.

    zwangsversteigerungen gegenstaende beispiele justiz auktion

    Bei den Online-Auktionen sind Art der Gegenstände sind keine Grenzen gesetzt. Zum Beispiel können Schmuck, Kühl­schränke, Autos, Laptops, Monitore, Fahrräder, Bohr­maschinen aber auch Klamotten wie Pelz­mäntel ersteigert werden.

    Die Verkäufer sind ausschließ­lich Gerichte, Staats­an­walt­schaften und Voll­streckungs­organe wie Gerichts­vollzieher sowie weitere (Voll­streckungs-)Behörden. Betrieben wird das Internet­portal vom Justiz­ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Käufer kann grund­sätzlich jeder sein.

    Soetwas wie ein Geheim­tipp

    Auch wenn es für diejenigen, die durch Zwangs­versteige­rungen oder Einzug ihr Hab und Gut auf dem Online Auktions­haus Justiz Auktion wieder­finden, kein angenehmes Gefühl ist, kann man bei den Internet­auktionen echte Schnäppchen finden. Und auch Lieb­haber­stücke lassen so manches Sammler­herz höher­schlagen.



    Autor

    AUTOR

    KATEGORIE    

    Tipps

    VERÖFFENTLICHT SEIT