Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung » Lexikon: Was darf gepfändet werden und was nicht?

    Lexikon: Was darf gepfändet werden und was nicht?

    Hier finden Sie eine Tabelle mit pfändbaren und unpfändbaren Bezüge, aufgelistet von A bis Z:

    Bezug

    pfändbar () | bedingt pfändbar () | unpfändbar ()?

    Abfindungen

    Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt)

    Arbeits­losengeld & Arbeits­losengeld II

    Aufwandsentschädigungen (z.B. Reisespesen, Trennungs­entschädigung oder Umzugs­kosten­erstattung)

    Ausbildungsvergütung

    Auslösungsgelder

    Betreuungsgeld

    Betriebliche Altersvorsorge (baV)

    Bezüge als Ausgleich für Wettbewerbseinschränkungen

    Blindenzulage

    Elterngeld

    Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall

    Erfindervergütungen

    Erschwerniszulage

    Erziehungsgelder

    Fahrtkostenzuschüsse

    Gefahrenzulage

    Gewinnbeteiligungen

    Heimarbeitervergütungen

    Heirats- und Geburten­bei­hilfen

    Jahressonderzahlungen

    Jubiläumszuwendungen

    Kindergartenzuschuss

    Kindergeld

    Kurzarbeitergeld als Arbeitsentgelt

    Kurzarbeitergeld als solches

    Mehrarbeitsstunden

    Mutterschaftsgeld

    Mutterschutzlohn

    Provision

    Reisekosten

    Rente aufgrund von Versicherungsverträgen

    Rente infolge Verletzung des Körpers, der Gesundheit

    Schmutzzulage

    Sterbe- und Gnadenbezug

    Stiftungen, fortlaufende Bezüge

    Studienbeihilfen

    Stundenlohn für selbstgestelltes Arbeitsgerät

    Treugelder, Treuegelder

    Überstunden, Überschichten, Überstundenzuschlag

    Unterhaltsrenten

    Urlaubs­geld, Urlaubs­geld­zuschuss

    Vermögens­wirksame Leistungen

    Waisenkasse

    Wechselschichtzulage

    Weihnachtsvergütung

    Witwenkasse, Witwenrente

    Wirtschaftsgeld

    Zulage für Nacht-/Sonn-/Feiertag

    Zulage für Schichtarbeit, Samstags- oder Vorfesttagsarbeit (z.B. Ostersamstag - TVöD)

    Zuwendung anlässlich eins besonderen Betriebsereignisses


    AdvoNeo Ratgeber Lexikon - Was ist pfändbar?

    Wir haben diese Tabelle zu den pfändbaren und unpfändbaren Bezügen erstellt, um Ihnen eine Übersicht darüber zu geben, was im Falle einer Lohn- oder Kontopfändung alles gepfändet werden kann und was nicht gepfändet werden darf.

    Icon gruen grau Achtung WarnschildUm sich wirklich sicher sein zu können, dass Ihre Bezüge unpfändbar sind, sollten Sie den Rat eines Anwalts oder einer anwaltlichen Schuldnerberatung einholen. Diese kann Ihnen sagen, was bei Ihnen alles gepfändet werden darf und Ihnen dabei helfen diese Bezüge zu schützen, eine drohende Pfändung abwenden oder eine bestehende Pfändung ruhend stellen.

    Auch wenn sich bereits ein Gerichts­vollzieher angemeldet hat und eine Zwangs­voll­streckung droht, ist es noch nicht zu spät, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Sie also Schulden haben und Sie in der obigen Tabelle entdeckt haben, dass bei Ihnen etwas gepfändet werden kann, kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, die Sie bei einer Pfändung haben.

    Soforthilfe bei Schulden kostenlos anfragen



    Aktualitätshinweis:
    Alle Angaben und Daten auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen. Wir überprüfen die Angaben auf dieser Seite regelmäßig. Trotzdem kann es sein, dass sich etwas geändert hat, sodass einige Angaben im Lexikon nicht mehr stimmen. In diesem Fall können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren (hilfe@advoneo.de). Wir werden die Änderungen dann so schnell wie möglich umsetzen.