Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung & Rechtsprechung & Schuldenfallen » Ist die Rente pfändbar?





    30. Juni 2023 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    Ist die Rente pfändbar?

    Ist die Rente pfändbar - Rentner sitzt lesend auf Sofa Symbolbild

    Insbesondere viele Rentner in Deutschland haben Geldsorgen oder sind sogar überschuldet. Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, und damit steigt auch die Lebensarbeitszeit (siehe Bund-Länder Demografieportal). Durchschnittlich arbeitet man in Deutschland 38,7 Jahre seines Lebens. In dieser Zeit wird auch in die Renten­versicherung eingezahlt.

    Die Anzahl verschuldeter Menschen in Deutschland ging laut dem Schuldneratlas im Jahr 2022 zwar zurück. Ältere Menschen sind aber nach wie vor häufiger von Schulden betroffen als jüngere.

    Wenn die Rente eigentlich schon kaum zum Leben reicht, fragt man sich als verschuldeter Rentner natürlich, ob die Rente gepfändet werden kann.


    Die kurze Antwort: Ja, Rente ist grundsätzlich pfändbar, da sie wie Arbeitseinkommen behandelt wird. Gepfändet werden kann allerdings erst ab einem gewissen Betrag und mit einigen Einschränkungen und Ausnahmen.


    Voraus­setzungen für eine Pfändung - wann ist die Rente geschützt?

    Infografik: Durchschnittliche Rente Männer und Frauen, Pfändungsfreigrenze

    Die gute Nachricht ist, dass für die Rente dieselbe Pfändungs­freigrenze gilt, die für das Arbeitseinkommen in § 780 ZPO (Zivil­prozess­ordnung) festgelegt ist.

    Bis zur Pfändungs­freigrenze ist das Einkommen, also auch die Rente, unpfändbar und somit vollständig vor Gläubigern geschützt.

    Zur aktuellen Pfändungs­freigrenze

    Die durchschnittliche Altersrente beträgt laut der Deutschen Renten­versicherung bei Frauen lediglich 1.060 € und bei Männern 1.276 € (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Frauen liegen mit ihrer Rente also im Durchschnitt deutlich unter dem Pfändungs­frei­betrag und sind in der Regel vor Pfändungen geschützt. Die Rente von Männern hingegen ist oftmals höher und somit ein Teil davon pfändbar.

    Viele Rentner haben also monatlich so wenig Geld zur Verfügung, dass bei ihnen nichts gepfändet werden kann.

    Wenn Ihr Rentenbetrag (abzüglich Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge) über der Pfändungs­frei­grenze liegt, können Sie unseren Icon Beispielrechnung TaschenrechnerPfändungs­rechner nutzen, um zu ermitteln, wie viel bei Ihnen gepfändet werden kann.


    Ausnahmen - diese Renten sind nicht pfändbar

    Icon Paragraphenzeichen Nach § 850b ZPO sind unter anderem folgende Renten unpfändbar*:

    • Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind
    • Unterhalts­renten
    • Witwen­renten

    *Achtung HinweisschildDa es sich um bedingt pfändbare Bezüge handelt kann unter bestimmten Voraussetzungen doch gepfändet werden. Beispiele für diese Voraussetzungen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Witwenrente.


    Was tun bei Schulden im Alter und Pfändung der Rente?

    Wenn die Pfändung der Altersrente droht, sollte schnell gehandelt werden. Richten Sie bei einer drohenden Konto­pfändung als erstes ein Pfändungs­schutz­konto (P-Konto) ein und lassen Sie sich Ihre Rente auf dieses Konto auszahlen. Bis zum sogenannten Sockel­frei­betrag (aktueller Betrag hier) sind Ihre Rentenbezüge so vor einer Konto­pfändung geschützt.

    Wie man ein P-Konto einrichtet und in welchen Fällen der Freibetrag noch erhöht werden kann (z.B. bei Pflegegeld), erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema Pfändungs­schutz­konto.

    Darüber hinaus können Sie die Hilfe einer Schuldner­beratung in Anspruch nehmen. AdvoNeo überprüft als anwaltliche Schuldner­­beratung beispielsweise nach der Beauftragung als erstes, ob Ihre Rente überhaupt gepfändet werden darf oder ob die Pfändung un­recht­mäßig ist. Bei entgegenkommenden Gläubigern kann die Pfändung Ihrer Rente ruhend gestellt werden, also quasi pausieren.

    Nach erfolgreichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und der Abzahlung der neu vereinbarten, reduzierten Schuldsumme wird die Pfändung in der Regel eingestellt.

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    Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, was in Ihrer Situation bei einer Pfändung möglich ist und Sie Ihre Schulden loswerden möchten, nehmen Sie gerne über ein kurzes Formular Kontakt zu uns auf:

    Soforthilfe bei Schulden kostenlos anfragen

    oder rufen Sie uns an unter 040 / 23 88 10 10


    Lohnt sich eine Schuldnerberatung in meinem Alter noch?

    Ja, es lohnt sich auch in der Rente noch die Hilfe einer anwaltlichen Schuldner­beratung wie AdvoNeo in Anspruch zu nehmen, denn...

    • ... die Kommunikation mit Gläubigern wird Ihnen abgenommen und Sie können Ihre Zeit mit für Sie wichtigen Dingen verbringen.
    • ... Pfändungen können ruhend gestellt und am Ende der Schulden­regulierung sogar eingestellt werden.
    • ... alte Kreditschulden können reduziert werden.
    • ... Schulden bei Versicherungen, die nicht mehr benötigt werden, können reduziert werden.
    • ... durch die Reduzierung Ihrer Schulden und monatlichen Rate haben Sie wieder Geld zur freien Verfügung für sich selbst.
    • ... Schulden können vererbt werden. Handeln Sie also, um der Familie die Schuldenlast zu ersparen.

    Schulden im Alter schränken das Leben ein. Man kann die verdiente Renten­zeit nicht ange­messen genießen, wenn man sich stets Gedanken um seine Finanzen machen muss. Das kann auch auf die eigene Gesundheit schlagen. Wir empfehlen daher, die Hilfe einer Schuldner­beratung in Anspruch zu nehmen. Jeder verdient es, sich im Alter um sich selbst und das zu kümmern, was einem lieb ist.



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