Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

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    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

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    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Rechtsprechung » Bürgergeld: Erbschaft zählt trotz Schulden komplett als Einnahme





    20. Dezember 2022 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Bürgergeld: Erbschaft zählt trotz Schulden komplett als Einnahme

    Bürgergeld: Erbschaft zählt komplett als Einnahme trotz Schulden

    Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, dass beim Bürgergeld (ehem. AG II oder Hartz IV) die Erbschaft in voller Höhe als Einnahme des Empfängers anzurechnen ist, auch wenn ein Teil des Geldes zur Tilgung von Schulden verwendet wurde und somit nicht der volle Betrag zur Verfügung steht. Da für jeden ein Erbe etwas positives darstelle, unabhängig davon, was mit dem Geld angestellt würde, müsse der Grundsatz der rechtlichen Gleichheit gewahrt werden.

    Das Urteil betrifft diejenigen, die Arbeitslosengeld II beziehen und mit einem Erbe Ihre Schulden tilgen oder verringern wollen. Denn in genau einem solchen Fall, berechnen Jobcenter zurecht das gesamte Erbe als Einkommen des arbeitslosen Schuldners. Das gilt auch, wenn Sie es verpasst haben, das Erbe auszuschlagen und Ihre Gläubiger das Vermögen pfänden.

    Fall zum Urteil Bürgergeld (ehem. AG II oder Hartz IV) und Erbschaft

    Die Entscheidung zu diesem Thema musste getroffen werden, da ein Mann dagegen klagte, dass das Jobcenter sein Erbe von 8.000 € voll als Einkommen anrechnete, obwohl 3.000 € von der Bank zum Ausgleichen des Dispos eingezogen wurden. Doch er verlor den Prozess mit der Verkündung des Urteils, dass beim Bürgergeld die Erbschaft komplett als Einkommen angerechnet wird, egal in welcher Höhe damit Schulden beglichen werden. Das Urteil (Az.: B 14 AS 10/14 R) können Sie auf openjur einsehen.

    Begründung, warum beim Bürgergeld (ehem. AG II oder Hartz IV) die Erbschaft voll als Einkommen zählt

    Rechtliche Gleichheit ist einer der Grundgedanken des deutschen Rechtssystems. Das bedeutet, dass ein positives Erbe einen Zugewinn für jeden Begünstigsten darstellt, außen vor gelassen, wofür das geerbte Geld verwendet wird. Wenn ein unverschuldeter Empfänger vom Bürgergeld die Erbschaft bekäme, würde ihm diese in der gesamten Höhe angerechnet. Deswegen werde dem verschuldeten Empfänger vom Bürgergeld die Erbschaft ebenfalls voll angerechnet. Ansonsten würde er gegenüber dem Unverschuldeten einen Vorteil haben.

    Das mag juristisch logisch klingen und vollkommen korrekt sein, hat für die Betroffenen jedoch im Alltag die Konsequenz, dass ihnen Geld als Einkommen vom Jobcenter angerechnet wird, dass sie nicht ausgeben können. Als Folge des Einkommens wird die Sozialleistung gekürzt und dem Arbeitslosen steht, je nach Höhe des Erbes und der Schuldsumme, weniger Geld zur Verfügung als vorher.

    Da das Bundessozialgericht das höchste Sozialgericht in Deutschland ist, ist dieses Urteil für weitere Entscheidungen zum Thema Bürgergeld, Erbschaft und Schuldentilgung als Grundlage heranzuziehen.

    Was, wenn das Erbe nicht für die Schulden ausreicht?

    Wenn die Schuldsumme so hoch ist, dass kein Cent des geerbeten Geldes beim Schuldner ankommen würde, würde dieser das Erbe antreten, sollte darüber nachgedacht werden, ob eine Erbannahme tatsächlich sinnvoll ist. Wie wir in einem Blog-Beitrag zum Recht auf Annahme der Erbschaft berichteten, können Schuldner nicht zur Annahme der Erbschaft gezwungen werden. Schlagen Sie Ihr Erbe aus, rückt der nächste im Testament oder in der Erbrangfolge nach.



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