Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



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    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

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    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

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    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Insolvenz & Rechtsprechung » Verkürzung der Verbraucherinsolvenz





    30. März 2017 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Verkürzung der Verbraucherinsolvenz

    Bereits vor einiger Zeit hatten wir darüber berichtet, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Laufzeiten bis zur Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenzen (Privatinsolvenzen) spürbar verkürzen will. Diese Maßnahme ist dabei im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP festgeschrieben worden.

    Anlässlich des Achten Deutschen Insolvenzrechtstags in Berlin am 08.04.2011 wurde sie konkreter und äußerte sich auch über die Bedingungen, die für ein verkürztes Verfahren gelten könnten.

    [...] letztlich kommt eine kürzere Restschuldbefreiung der Volkswirtschaft und damit den Gläubigern zu Gute. Eine lange Wohlverhaltensperiode wirkt sich nicht positiv auf die Wirtschaftskraft aus. Untersuchungen zufolge liegt die durchschnittliche Überschuldungsdauer – gerechnet vom Auslöser der Überschuldung bis zur Löschung des SCHUFA-Eintrags – bei durchschnittlich 14 Jahren. Dass diese lange Zeit fast zwangsläufig zum Motivationsverlust beim Schuldner führt, muss nicht näher erklärt werden. Für manchen Schuldner sind die sechs Jahre der derzeitigen Wohlverhaltensperiode ein kaum zu überblickender Zeitraum. Während der langen Dauer des Wohlverhaltens besteht die akute Gefahr, dass Schuldner ihre Erwerbstätigkeit in die Schattenwirtschaft auslagern und ihre Einkünfte rechtswidrig, aber schwer kontrollierbar dem Zugriff der Gläubiger entziehen [...]

    Allerdings beabsichtigt die Justizministerin, eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

    [...] Mir ist bewusst, dass insbesondere die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen von der pünktlichen und zuverlässigen Begleichung offener Forderungen abhängt. Wir dürfen auf keinen Fall einer Mentalität Vorschub leisten, die den eigenen Konsum „auf Pump“ finanziert. Die Verkürzung der Restschuldbefreiungsdauer ist deshalb nicht „zum Nulltarif“ zu haben. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möchte ich daher von zwei Voraussetzungen abhängig machen: Zum Einen sind sämtliche Verfahrenskosten zu begleichen. Zum Anderen hat der Schuldner einen Beitrag zur Befriedigung der Gläubiger zu leisten; denken Sie zum Beispiel an eine Quote von etwa 25 %. Kann der Schuldner diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt es bei der bisherigen Restschuldbefreiungsdauer von sechs Jahren. [...]

    Dieser Kompromiss ist also vor allem für diejenigen Schuldner interessant, die im Verlauf ihrer Privatinsolvenz wieder eine neue Beschäftigung bzw. neues Einkommen erzielen. Zugleich soll die grundsätzliche Motivation für einen aktiven Beschäftigungsversuch der Schuldner steigen, wodurch die Gläubiger zumindest auf die Rückzahlung eines Teils ihrer Forderungen hoffen können.

    Aus unserer Sicht bleibt es dennoch auch in Zukunft empehlenswert, alle Anstrengungen vorzunehmen, den Weg in das Verbraucherinsolvenzverfahren zu verhindern und sich bei drohender Überschuldung mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich zu einigen. Mit einem sogenannten "Nullplan", der den Gläubigern kein wirkliches Angebot macht, haben die Gläubiger verständlicherweise kein Interesse, dem insolvenzbedrohten Schuldner entgegen zu kommen.

    Wer also als Schuldner absehen kann, dass er zumindest einen Teil der Schulden über Raten begleichen kann, sollte diese Möglichkeit bereits vor Antrag auf Verbraucherinsolvenz ernsthaft erwägen und aktiv in den Schuldenbereinigungsplan einfließen lassen. Eine Verbraucherinsolvenz zu verhindern ist und bleibt die beste Maßnahme, um ohne jahrelange Schufaeinträge und weitere formale Belastungen wieder möglichst schnell am normalen Wirtschaftleben teilnehmen zu können.



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