Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

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    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

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    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung & Tipps » Unterschiede zwischen Lohnabtretung und -pfändung





    21. Juni 2021 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    Unterschiede zwischen Lohnabtretung und -pfändung

    Lohnabtretung -pfändung Unterschrift Rechner

    Bekanntlich führen viele Wege nach Rom. Auch für Gläubiger gibt es verschiedene Wege, offene Forderungen einzuholen. Zwei davon sind Lohnabtretung und -pfändung. Da der Begriff Lohnpfändung oft für beides verwendet wird, ist vielen unklar, dass es sich bei Lohn­abtretung und Lohnpfändung um zwei unterschiedliche Verfahrens­weisen handelt. Wer als Schuldner die Unterschiede zwischen Lohnabtretung und -pfändung kennt, kann recht­zeitig einschreiten und läuft weniger Gefahr, dass durch fehelerhafter Umgang mit der Lohnabtretung oder -pfändung zu viel Geld an die Gläubiger überwiesen wird, das man nicht wieder zurück bekommt.

    So funktionieren Lohnabtretung und Lohnpfändung

    Lohn- bzw. Gehaltsabtretung

    Eine Lohn- bzw. Gehalts­abtretung kann sich grund­sätzlich jeder unterschreiben lassen, der einem anderen Geld leiht. Bei der Abtretung überträgt der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Arbeits­entgelts an den Gläubiger. Diese Übertragung stellt eine Sicherheit für den Gläubiger für den Fall dar, dass das Darlehen nicht zurückge­zahlt wird.

    Solange sich der Gläubiger nicht auf die Abtretung beruft und den pfändbaren Betrag vom Arbeit­geber einfordert (sog. Offen­legung der Lohn­abtretung), erhält der Schuldner weiterhin seinen vollen Lohn bzw. sein volles Gehalt. Es handelt sich also um eine vorsorgliche Maßnahme, die im Kreditwesen zur Absicherung der Bank üblich ist.

    Zur Lohn- oder Gehalts­abtretung können Regelungen in Ihrem Arbeits­vertrag getroffen werden. Mit der Folge, dass Ihr Arbeitgeber nicht auf jede Lohn­abtretung Zahlung leisten muss. Bei diesem Thema gibt es viele Fall­stricke, Arbeits­vertrag und Abtretungs­vereinbarung müssen deshalb sorgfältig analysiert werden.

    Lohn- bzw. Gehaltspfändung

    Für eine Pfändung muss immer ein voll­streckbarer Titel gegen den Schuldner erwirkt werden. So auch bei der Lohnpfändung. Ihr Gläubiger kann dann bei Gericht die Durch­führung beantragen, woraufhin Ihr Arbeitgeber vom Voll­streckungs­gericht einen Pfändungs- und Über­weisungs­beschluss erhält. Diesem muss Ihr Arbeit­geber Folge leisten. Ein abweichende vertragliche Regelung ist nicht möglich.

    Sowohl Lohnabtretung als auch Lohnpfändung erfolgen direkt beim Arbeit­geber. Das bedeutet, dieser berechnet anhand Ihrer Situation den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens und führt den darüber liegenden Teil Ihres Einkommens an den ent­sprechenden Gläubiger ab.

    Arbeitgeber, die bisher noch nicht mit Lohnabtretungen oder -pfändungen zu tun hatten und keine Erfahrung mit den rechtlichen Vorrängen und der Errechnung des pfändbaren Betrags haben, führen in manchen Fällen nicht die richtigen Summen an die Gläubiger ab. Deswegen lohnt sich oftmals eine Prüfung - auch um den pfändungsfreien Betrag wenn möglich erhöhen zu lassen.

    Und was muss ihr Arbeitgeber tun, wenn beides von unterschieldichen Gläubigern bei ihm eingeht?

    Was hat Vorrang: Lohnabtretung oder -pfändung?

    Schach Vorrang Sieger Schachfigur umgekippt

    Sofern keine vertraglichen Regelungen entgegen­stehen ist die Lohnabtretung vor der Lohn­pfändung zu bedienen, wenn sie bereits vor der Pfändung vereinbart war. Das bedeutet der Betrag Ihres Einkommens, der über dem unpfändbaren Betrag liegt, wird zunächst an den Gläubiger ausgezahlt, der die Lohnabtretung offengelegt hat. Anschließend wird der Gläubiger mit der Lohnpfändung bedient.

    Es kann auch sein, dass ein Gläubiger mehrere Monate Ihr Gehalt pfändet und ein zweiter Gläubiger später die Gehalts­abtretung offenlegt. Dann bekommt entsprechend des Vorrangs der zweite Gläubiger den Mehrbetrag über der Pfändungs­freigrenze als erster ausgezahlt und nicht wie zuvor der erste Gläubiger. Es ist unerheblich, dass diese Offen­legung erst nach der Pfändung erfolgt ist.

    Unterschiede Lohnabtretung und -pfändung auf einen Blick

    Lohnabtretung

    • Wird zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart (kein Titel erforderlich)
    • Arbeitgeber bekommt Abtretung vom Gläubiger
    • Muss nicht in jedem Fall vom Arbeitgeber bedient werden
    • Wird vor einer Pfändung vom Arbeitgeber bedient, wenn sie schon vorher vereinbart war

    Lohnpfändung

    • Voraussetzung ist ein voll­streckbarer Titel
    • Arbeitgeber bekommt Pfändungs- und Über­weisungs­beschluss vom Gericht
    • Arbeitgeber muss auf eine Pfändung Zahlung leisten


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