29. Oktober 2021 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten
Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?
Viele Verbraucher sind sehr verunsichert, wenn erste Pfändungen von Gläubigern auf ihrem Girokonto eingehen. Im ungünstigsten Fall wird das komplette Konto blockiert, geleert und es steht für den existenziellen Lebensbedarf kein Geld mehr zur Verfügung.
Um diese Situation zu verhindern, wurden bereits zum 01.07.2010 Regelungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft gesetzt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich danach bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes P-Konto als Girokonto einrichten, dass dann nur noch bis zum individuell gültigen Pfändungsschutzbetrag gepfändet werden darf. So ist das Existenzminimum gesichert. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre angepasst und beträgt seit dem 01.07.2021 mindestens 1.252,64 €. Bei existierenden Unterhaltsverpflichtungen entsprechend mehr.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Frage: Was ist ein P-Konto? Pfändungsschutzkonto .
Was ist ein P-Konto? Security fürs Konto bei Pfändung
Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber einen Anspruch darauf, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Alternativ kann auch bei einem anderen Geldinstitut ein Konto als (Guthaben)-Girokonto eröffnet werden, welches dann als P-Konto geführt wird. In Deutschland gibt es seit 1995 das sogenannte "Konto für jedermann". Diese Jedermann-Konten werden aufgrund einer EU-Richtlinie sogar nun rechtlich festgehalten und gelten dann auch EU-weit (mehr hierzu im Artikel der Bundesregierung).
Wichtig zu wissen ist, dass jede einzelne Person nur ein einziges P-Konto einrichten darf, weshalb der SCHUFA auch entsprechende P-Konto-Anträge gemeldet werden.
Mit der Einrichtung eines P-Kontos erhält der Kontoinhaber dann automatischen monatlichen Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages über den er, auch bei Pfändungen, verfügen kann. Dieser Freibetrag setzt natürlich ein entsprechendes Guthaben voraus, weshalb auf dem P-Konto auch Lohn-, Gehalts bzw. Lohnersatzleistungen und sonstige Einkünfte eingehen sollten.
Mit weiteren Bescheinigungen, die auch von anwaltlichen Schuldnerberatungen ausgestellt werden können, kann dieser Freibetrag erhöht werden, vor allem, wenn der Kontoinhaber gesetzlich unterhaltspflichtig ist oder für Dritte Sozialleistungen entgegennimmt. Erfahrungsgemäß gibt es hier bei der praktischen Umsetzung für die Schuldner immer wieder Probleme.
Übrigens: sollte der Kontoinhaber in einem Monat nicht sein komplettes pfändungsgeschütztes Guthaben aufbrauchen müssen, so wird ihm die verbleibende Summe zusätzlich auf den Folgemonat übertragen.
Informationen zu und Hilfe bei Pfändung
Das Thema Pfändung ist für viele nicht so leicht zu durchleuchten. Wir haben weitere verständlich verfasste Informationen für Sie im Ratgeber unter Pfändung bereitgestellt.
Pfändungen schränken die finanziellen Mittel des Schuldners je nach Höhe der Einnahmen stark ein. Deswegen ist es in vielen Fällen sinnvoll, gegen die Ursache der Pfändung vorzugehen und die Schulden abzubauen. Wie man das angehen kann, erfahren Sie unter Entschuldung.