Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung & Tipps » Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?





    29. Oktober 2021 | 🕑 Lesezeit: 3 Minuten

    Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?

    Viele Verbraucher sind sehr verunsichert, wenn erste Pfändungen von Gläubigern auf ihrem Girokonto eingehen. Im ungünstigsten Fall wird das komplette Konto blockiert, geleert und es steht für den existenziellen Lebensbedarf kein Geld mehr zur Verfügung.

    Um diese Situation zu verhindern, wurden bereits zum 01.07.2010 Regelungen zum Konto­pfändungs­schutz in Kraft gesetzt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich danach bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes P-Konto als Girokonto einrichten, dass dann nur noch bis zum individuell gültigen Pfändungsschutz­betrag gepfändet werden darf. So ist das Existenz­minimum gesichert. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre angepasst und beträgt seit dem 01.07.2021 mindestens 1.252,64 €. Bei existie­renden Unterhalts­ver­pflichtungen ent­sprechend mehr.

    Hier finden Sie detaillierte Infor­mationen zur Frage: Was ist ein P-Konto? Pfändungs­schutz­konto   .

    Was ist ein P-Konto? Security fürs Konto bei Pfändung

    Was ist ein p-konto security bei pfändung

    Grundsätzlich hat jeder Konto­inhaber einen Anspruch darauf, dass sein be­stehendes Girokonto in ein P-Konto umge­wandelt wird. Alternativ kann auch bei einem anderen Geld­institut ein Konto als (Guthaben)-Girokonto eröffnet werden, welches dann als P-Konto geführt wird. In Deutschland gibt es seit 1995 das sogenannte "Konto für jedermann". Diese Jedermann-Konten werden aufgrund einer EU-Richtlinie sogar nun rechtlich festgehalten und gelten dann auch EU-weit (mehr hierzu im Artikel der Bundes­regierung).

    Wichtig zu wissen ist, dass jede einzelne Person nur ein einziges P-Konto einrichten darf, weshalb der SCHUFA auch entsprechende P-Konto-Anträge gemeldet werden.

    Mit der Ein­richtung eines P-Kontos erhält der Konto­inhaber dann auto­matischen monat­lichen Pfändungsschutz in Höhe des Grund­frei­betrages über den er, auch bei Pfändungen, verfügen kann. Dieser Frei­betrag setzt natürlich ein ent­sprechendes Guthaben voraus, weshalb auf dem P-Konto auch Lohn-, Gehalts bzw. Lohn­ersatz­leistungen und sonstige Einkünfte eingehen sollten.

    Mit weiteren Be­scheinigungen, die auch von anwaltlichen Schuldner­beratungen ausgestellt werden können, kann dieser Frei­betrag erhöht werden, vor allem, wenn der Konto­inhaber gesetzlich unterhalts­pflichtig ist oder für Dritte Sozial­leistungen entgegen­nimmt. Erfahrungs­gemäß gibt es hier bei der praktischen Umsetzung für die Schuldner immer wieder Probleme.

    Übrigens: sollte der Konto­inhaber in einem Monat nicht sein komplettes pfändungs­ge­schütztes Guthaben auf­brauchen müssen, so wird ihm die ver­bleibende Summe zusätzlich auf den Folge­monat übertragen.

    Informationen zu und Hilfe bei Pfändung

    Das Thema Pfändung ist für viele nicht so leicht zu durch­leuchten. Wir haben weitere verständlich ver­fasste Infor­mationen für Sie im Ratgeber unter Pfändung bereit­gestellt.

    Pfändungen schränken die finan­ziellen Mittel des Schuldners je nach Höhe der Einnahmen stark ein. Deswegen ist es in vielen Fällen sinnvoll, gegen die Ursache der Pfändung vorzu­gehen und die Schulden abzu­bauen. Wie man das an­gehen kann, erfahren Sie unter Entschuldung.



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