Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

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    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Entschuldung & Tipps » Was ist eine angemessene Ratenzahlung?





    17. Juni 2022 | 🕑 Lesezeit: 7 Minuten

    Was ist eine angemessene Ratenzahlung?

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    Eine angemessene Ratenzahlung bedeutet, dass die Höhe der Rate für Sie selbst tragbar und für den Empfänger der Rate (Gläubiger) zugleich attraktiv sein muss.

    Für Sie ist eine Ratenzahlung in der Regel dann tragbar, wenn diese mit Ihrem monatlich verfügbaren Betrag (= Einnahmen - Ausgaben) abgedeckt werden kann und zusätzlich noch Geld für unregelmäßige Ausgaben, wie zum Beispiel für eine Auto­reparatur, übrig ist.

    Für den Gläubiger kann eine Ratenzahlung attraktiv sein, da bei dieser Art der Zahlung Zinsen verlangt werden können. Wenn Sie also eine Ratenzahlung vorschlagen, weil Sie die Forderungssumme nicht in einer Einmalzahlung begleichen können und der Gläubiger nicht auf das Geld angewiesen ist, besteht durchaus die Chance, dass ihr Vorschlag angenommen wird.

    Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung kommt es auch immer darauf an, ob diese gleich zu Beginn (Kauf auf Raten) vereinbart wird oder der Betrag eigentlich in einer Summe zu zahlen ist und Sie im Nachhinein eine Ratenzahlung wünschen. Die Unterschiede werden im Folgenden erläutert.


    Ermittlung einer geeigneten Ratenzahlung

    Welche Höhe bei einer Ratenzahlung angemessen ist, lässt sich nicht pauschal festlegen. Je nach Situation - beim klassischen Kauf auf Raten, bei Geldstrafen oder bei anderen Gläubigern - muss abgewägt werden, was "angemessen" bedeutet.

    Zur Veranschaulichung und Orientierung haben wir einige fiktive Beispiele für angemessene Ratenzahlungen erstellt:

    Beispiel angemessene Ratenzahlung beim Kauf auf Raten

    Kauf auf Raten Computer Online-Shopping

    Um sich einen neuen Gebrauchtwagen leisten zu können, möchten Sie einen Kredit aufnehmen.

     Kreditsumme

     4.000 €

     Laufzeit

     48 Monate 

     Monatliche Verzinzung 

     0,5 %

    Gesamtzinsen= (Jahreszins / 12 / 100) * Laufzeit * Kreditsumme

    Gesamtzinsen= (6 / 12 / 100) * 48 * 6000 = 960€

    Monatliche Rate= (4000 + 960) / 48 = 103,33€

    Ob Sie sich diese Rate leisten können, hängt sowohl von Ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben ab, als auch von anderen Raten, die Sie eventuell bereits zahlen. Daher macht es Sinn, ein Haushaltsbuch zu führen, in dem Sie alle Ihre Einnahmen und Ausgaben pro Monat gegenüberstellen und so sehen können, wie viel Geld Sie pro Monat noch zur Verfügung haben.

    Zusätzliche Ausgaben, wie zum Beispiel für Geburtstagsgeschenke, sollten bereits in der angestrebten Ratenzahlung ein­kalkuliert sein.


    Haushaltsbuch Excel Aufstellung Einnahmen Ausgaben

    Haben Sie beispielsweise inklusive Kindergeld ein Einkommen von ca. 1.650 € und Ausgaben von ca. 1500 €, bliebe Ihnen ein Restbetrag von ca. 150 € pro Monat und sie könnten sich eigentlich die Rate von 103,33 € leisten, jedoch wären dann nur noch knapp 50 € im Monat übrig. Zusätzliche Ausgaben, wie für eine Autoreparatur, eine kaputte Waschmaschine oder für Schulsachen für die Kinder, wären so schwer möglich.

    Die Rate für den Autokauf (103,33 €) wäre also in diesem Fall (verfügbarer Betrag 150 €) nicht angemessen, da kaum Geld für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung stünde.

    Zudem existieren bereits drei weitere Ratenzahlungen bei zwei Banken und einem Versandhaus. Da über den Zeitraum der Ratenzahlungen in der Regel Zinsen anfallen, können weitere Ratenzahlungen dafür sorgen, dass Sie den Überblick verlieren und der Kauf auf Raten zur Schuldenfalle wird.



    Beim Kauf auf Raten sollten Sie sich zuvor genau überlegen ob die Ratenhöhe für Sie tragbar ist, also ob Sie im Monat über die Rate hinaus noch genug Geld für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung haben.


    Beispiel angemessene Ratenzahlung bei Geldstrafe

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    Aufgrund eines Vergehens wird eine Geldstrafe verhängt. Der Verurteilte ist verheiratet und hat ein Kind.

      Sein Nettoeinkommen: 920 €
      Das Urteil: 120 Tagessätze à 20 € (Gesamt: 2.400 €)

    Eine Einmalzahlung ist nicht möglich, da er als Geringverdiener über die letzten Jahre keine Rücklagen gebildet hat. Um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen, die bei Nichtzahlung der Strafe verhängt werden kann, möchte der Verurteilte die Geldstrafe nun in Raten abbezahlen. Nach § 42 StGB kann ihm auf seinen Antrag hin eine Ratenzahlung bewilligt werden, wenn es ihm nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, die Geldstrafe sofort in einer Summe zu zahlen.

    Aufgrund seines geringen Nettoeinkommens beantragt der Verurteilte eine Ratenzahlung von 100 € über 24 Monate. Ob diesem Antrag stattgegeben wird hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem auch davon, ob ausreichende Anstrengungen unternommen wurden, um die Strafe zahlen zu können (z.B. vergeblicher Versuch einer Kreditaufnahme). Es wird z.B. auch geprüft, ob der Verurteilte sich neben der Geldstrafe um Wiedergutmachung bemüht und diese ohne eine Ratenzahlung gefährdet wäre.

    Eine Ratenzahlung wird bei Geldstrafen meistens so festgelegt, dass sie für den Verurteilten noch "spürbar" ist, damit ein Lerneffekt eintritt.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen einer Ratenzahlung und den Alternativen haben wir im Blogbeitrag "Eine Geldstrafe als Ratenzahlung begleichen" für Sie zusammengefasst.

    Wenn es Ihnen aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, eine Geld­strafe sofort zu bezahlen, haben Sie das Recht auf eine Raten­zahlung. Eine angemessene Raten­zahlung sollte nicht länger als 2 Jahre andauern und für den Antrag­steller immer noch "spürbar" sein.


    Beispiel angemessene Ratenzahlung beim Finanzamt

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    Sie haben Ihre Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, doch statt einer Nachzahlung erhalten Sie eine Steuernachforderung.

    Weil Sie den Betrag der Steuernachzahlung nicht als Einmalzahlung leisten können, verfassen Sie einen Stundungsantrag mit Antrag auf Ratenzahlung beim zuständigen Finanzamt. Hierbei ist vor allem die Begründung wichtig, warum Sie Ihre Steuerschulden nicht in einer Summe zahlen können.

    Anschließend an die Begründung, schlagen Sie dann eine angemessene Rate vor, die Sie monatlich aufbringen können. Angemessen bedeutet auch hierbei, dass Sie den Betrag jeden Monat ohne Ausnahme (also auch bei anfallenden Extra­kosten wie Neben­kosten­nachzahlungen) zahlen können müssen.

    Für das Finanzamt muss allerdings gleichzeitig auch in der vorherigen Begründung deutlich werden, warum die vorgeschlagene Ratenzahlung das Maximum ist, was Sie zahlen können. Ob ihr Vorschlag letztendlich angenommen wird, hängt auch beim Finanzamt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. kann es sein, dass das Finanzamt verlangt, dass Sie versuchen, einen Kredit aufzunehmen. Darüber hinaus kann auch Ihr sonstiges Verhalten (z.B. rechtzeitige Abgabe von Erklärungen) den Antrag beeinflussen. In unserem Blogbeitrag "Finanzämter und Ihre Praxis bei Steuerschulden" haben wir unsere Erfahrungen zur Verhandlungsbereitschaft mit dem Finanzamt zusammengefasst.

    Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht in einer Summe zahlen können, haben Sie die Möglichkeit in einem formlosen Stundungsantrag eine angemessene Ratenzahlung vorzuschlagen. Am wichtigsten hierbei ist eine fundierte Begründung für diese Notwendigkeit.


    Angemessene Rate für eine erfolgreiche Schuldenregulierung

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    Wenn mit Ihren Gläubigern in einer außergerichtlichen Einigung eine Schulden­regulierung erreicht werden soll, muss dafür eine angemessene Rate angeboten werden. Das wichtigste hierbei ist, dass die Rate für Sie tragbar sein muss, aber gleichzeitig auch im Verhältnis zur Gesamtschuldsumme steht. Sie sollten den Betrag monatlich aufbringen können ohne weitere Schulden machen zu müssen. Dies gilt für den gesamten Zeitraum der Entschuldung.

    Wenn Sie selbst eine Ratenzahlung mit Ihren Gläubigern vereinbaren möchten, sollten Sie darauf achten, dass bei dieser Art der Zahlung zusätzliche Zinsen anfallen können, durch die sich die Gesamtschuldsumme erhöht und über die man bei mehreren Gläubigern schnell die Übersicht verlieren kann. Daher lohnt es sich, eine anwaltliche Schuldner­beratung ein­zu­schalten, die dafür sorgen kann, dass eine zinslose Tilgung erreicht wird.


    Bei AdvoNeo wird eine für Sie tragbare monatliche Rate bereits vor den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern gemeinsam mit Ihnen vereinbart.

    Nach der erfolgreichen Einigung zahlen Sie nur diese Rate und es fallen in der Regel keine weiteren Zinsen oder Gebühren an. So behalten Sie immer den Überblick.

    Erfahren Sie in einem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Beratungsgespräch mehr zur angemessenen Ratenhöhe für Ihre erfolgreiche Schuldenregulierung.

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