17. Juni 2022 | 🕑 Lesezeit: 7 Minuten
Was ist eine angemessene Ratenzahlung?
Eine angemessene Ratenzahlung bedeutet, dass die Höhe der Rate für Sie selbst tragbar und für den Empfänger der Rate (Gläubiger) zugleich attraktiv sein muss.
Für Sie ist eine Ratenzahlung in der Regel dann tragbar, wenn diese mit Ihrem monatlich verfügbaren Betrag (= Einnahmen - Ausgaben) abgedeckt werden kann und zusätzlich noch Geld für unregelmäßige Ausgaben, wie zum Beispiel für eine Autoreparatur, übrig ist.
Für den Gläubiger kann eine Ratenzahlung attraktiv sein, da bei dieser Art der Zahlung Zinsen verlangt werden können. Wenn Sie also eine Ratenzahlung vorschlagen, weil Sie die Forderungssumme nicht in einer Einmalzahlung begleichen können und der Gläubiger nicht auf das Geld angewiesen ist, besteht durchaus die Chance, dass ihr Vorschlag angenommen wird.
Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung kommt es auch immer darauf an, ob diese gleich zu Beginn (Kauf auf Raten) vereinbart wird oder der Betrag eigentlich in einer Summe zu zahlen ist und Sie im Nachhinein eine Ratenzahlung wünschen. Die Unterschiede werden im Folgenden erläutert.
Ermittlung einer geeigneten Ratenzahlung
Welche Höhe bei einer Ratenzahlung angemessen ist, lässt sich nicht pauschal festlegen. Je nach Situation - beim klassischen Kauf auf Raten, bei Geldstrafen oder bei anderen Gläubigern - muss abgewägt werden, was "angemessen" bedeutet.
Zur Veranschaulichung und Orientierung haben wir einige fiktive Beispiele für angemessene Ratenzahlungen erstellt:
- Kauf auf Raten
- Ratenzahlung bei Geldstrafen
- Ratenzahlung beim Finanzamt
- Angemessene Rate für eine erfolgreiche Schuldenregulierung
Beispiel angemessene Ratenzahlung beim Kauf auf Raten
Um sich einen neuen Gebrauchtwagen leisten zu können, möchten Sie einen Kredit aufnehmen.
Kreditsumme
| 4.000 €
|
Laufzeit
| 48 Monate
|
Monatliche Verzinzung
| 0,5 %
|
Gesamtzinsen= (Jahreszins / 12 / 100) * Laufzeit * Kreditsumme
Gesamtzinsen= (6 / 12 / 100) * 48 * 6000 = 960€
Monatliche Rate= (4000 + 960) / 48 = 103,33€
Ob Sie sich diese Rate leisten können, hängt sowohl von Ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben ab, als auch von anderen Raten, die Sie eventuell bereits zahlen. Daher macht es Sinn, ein Haushaltsbuch zu führen, in dem Sie alle Ihre Einnahmen und Ausgaben pro Monat gegenüberstellen und so sehen können, wie viel Geld Sie pro Monat noch zur Verfügung haben.
Zusätzliche Ausgaben, wie zum Beispiel für Geburtstagsgeschenke, sollten bereits in der angestrebten Ratenzahlung einkalkuliert sein.
Haben Sie beispielsweise inklusive Kindergeld ein Einkommen von ca. 1.650 € und Ausgaben von ca. 1500 €, bliebe Ihnen ein Restbetrag von ca. 150 € pro Monat und sie könnten sich eigentlich die Rate von 103,33 € leisten, jedoch wären dann nur noch knapp 50 € im Monat übrig. Zusätzliche Ausgaben, wie für eine Autoreparatur, eine kaputte Waschmaschine oder für Schulsachen für die Kinder, wären so schwer möglich.
Die Rate für den Autokauf (103,33 €) wäre also in diesem Fall (verfügbarer Betrag 150 €) nicht angemessen, da kaum Geld für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung stünde.
Zudem existieren bereits drei weitere Ratenzahlungen bei zwei Banken und einem Versandhaus. Da über den Zeitraum der Ratenzahlungen in der Regel Zinsen anfallen, können weitere Ratenzahlungen dafür sorgen, dass Sie den Überblick verlieren und der Kauf auf Raten zur Schuldenfalle wird.
Beim Kauf auf Raten sollten Sie sich zuvor genau überlegen ob die Ratenhöhe für Sie tragbar ist, also ob Sie im Monat über die Rate hinaus noch genug Geld für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung haben.
Beispiel angemessene Ratenzahlung bei Geldstrafe
Aufgrund eines Vergehens wird eine Geldstrafe verhängt. Der Verurteilte ist verheiratet und hat ein Kind.
Sein Nettoeinkommen: 920 €
Das Urteil: 120 Tagessätze à 20 € (Gesamt: 2.400 €)
Eine Einmalzahlung ist nicht möglich, da er als Geringverdiener über die letzten Jahre keine Rücklagen gebildet hat. Um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen, die bei Nichtzahlung der Strafe verhängt werden kann, möchte der Verurteilte die Geldstrafe nun in Raten abbezahlen. Nach § 42 StGB kann ihm auf seinen Antrag hin eine Ratenzahlung bewilligt werden, wenn es ihm nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, die Geldstrafe sofort in einer Summe zu zahlen.
Aufgrund seines geringen Nettoeinkommens beantragt der Verurteilte eine Ratenzahlung von 100 € über 24 Monate. Ob diesem Antrag stattgegeben wird hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem auch davon, ob ausreichende Anstrengungen unternommen wurden, um die Strafe zahlen zu können (z.B. vergeblicher Versuch einer Kreditaufnahme). Es wird z.B. auch geprüft, ob der Verurteilte sich neben der Geldstrafe um Wiedergutmachung bemüht und diese ohne eine Ratenzahlung gefährdet wäre.
Eine Ratenzahlung wird bei Geldstrafen meistens so festgelegt, dass sie für den Verurteilten noch "spürbar" ist, damit ein Lerneffekt eintritt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen einer Ratenzahlung und den Alternativen haben wir im Blogbeitrag "Eine Geldstrafe als Ratenzahlung begleichen" für Sie zusammengefasst.
Wenn es Ihnen aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, eine Geldstrafe sofort zu bezahlen, haben Sie das Recht auf eine Ratenzahlung. Eine angemessene Ratenzahlung sollte nicht länger als 2 Jahre andauern und für den Antragsteller immer noch "spürbar" sein.
Beispiel angemessene Ratenzahlung beim Finanzamt
Sie haben Ihre Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, doch statt einer Nachzahlung erhalten Sie eine Steuernachforderung.
Weil Sie den Betrag der Steuernachzahlung nicht als Einmalzahlung leisten können, verfassen Sie einen Stundungsantrag mit Antrag auf Ratenzahlung beim zuständigen Finanzamt. Hierbei ist vor allem die Begründung wichtig, warum Sie Ihre Steuerschulden nicht in einer Summe zahlen können.
Anschließend an die Begründung, schlagen Sie dann eine angemessene Rate vor, die Sie monatlich aufbringen können. Angemessen bedeutet auch hierbei, dass Sie den Betrag jeden Monat ohne Ausnahme (also auch bei anfallenden Extrakosten wie Nebenkostennachzahlungen) zahlen können müssen.
Für das Finanzamt muss allerdings gleichzeitig auch in der vorherigen Begründung deutlich werden, warum die vorgeschlagene Ratenzahlung das Maximum ist, was Sie zahlen können. Ob ihr Vorschlag letztendlich angenommen wird, hängt auch beim Finanzamt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. kann es sein, dass das Finanzamt verlangt, dass Sie versuchen, einen Kredit aufzunehmen. Darüber hinaus kann auch Ihr sonstiges Verhalten (z.B. rechtzeitige Abgabe von Erklärungen) den Antrag beeinflussen. In unserem Blogbeitrag "Finanzämter und Ihre Praxis bei Steuerschulden" haben wir unsere Erfahrungen zur Verhandlungsbereitschaft mit dem Finanzamt zusammengefasst.
Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht in einer Summe zahlen können, haben Sie die Möglichkeit in einem formlosen Stundungsantrag eine angemessene Ratenzahlung vorzuschlagen. Am wichtigsten hierbei ist eine fundierte Begründung für diese Notwendigkeit.
Angemessene Rate für eine erfolgreiche Schuldenregulierung
Wenn mit Ihren Gläubigern in einer außergerichtlichen Einigung eine Schuldenregulierung erreicht werden soll, muss dafür eine angemessene Rate angeboten werden. Das wichtigste hierbei ist, dass die Rate für Sie tragbar sein muss, aber gleichzeitig auch im Verhältnis zur Gesamtschuldsumme steht. Sie sollten den Betrag monatlich aufbringen können ohne weitere Schulden machen zu müssen. Dies gilt für den gesamten Zeitraum der Entschuldung.
Wenn Sie selbst eine Ratenzahlung mit Ihren Gläubigern vereinbaren möchten, sollten Sie darauf achten, dass bei dieser Art der Zahlung zusätzliche Zinsen anfallen können, durch die sich die Gesamtschuldsumme erhöht und über die man bei mehreren Gläubigern schnell die Übersicht verlieren kann. Daher lohnt es sich, eine anwaltliche Schuldnerberatung einzuschalten, die dafür sorgen kann, dass eine zinslose Tilgung erreicht wird.
Bei AdvoNeo wird eine für Sie tragbare monatliche Rate bereits vor den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern gemeinsam mit Ihnen vereinbart.
Nach der erfolgreichen Einigung zahlen Sie nur diese Rate und es fallen in der Regel keine weiteren Zinsen oder Gebühren an. So behalten Sie immer den Überblick.
Erfahren Sie in einem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Beratungsgespräch mehr zur angemessenen Ratenhöhe für Ihre erfolgreiche Schuldenregulierung.