29. August 2023 | 🕑 Lesezeit: 7 Minuten
Wegen Schulden Rundfunkbeitrag nicht zahlen: Das sind die Folgen
Wer selbst Schulden hat, kennt die Situation vielleicht: monatliche Rechnungen und laufende Kosten werden durch die Rückzahlungen der Schulden schnell zum Problem, so auch der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr). Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro für eine Wohnung. Bei einem geringen Einkommen und zusätzlichen Schulden kann diese Gebühr zusätzlich zu den weiteren monatlichen laufenden Kosten zu Zahlungsschwierigkeiten führen.
In diesem Beitrag erklären wir, was die Folgen sind, wenn man wegen Schulden den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen kann und wie Sie Hilfe bekommen.
Inhalt
Rundfunkbeitrag und GEZ: Das ist der Unterschied
Die GEZ-Gebühr war der Vorgänger des heutigen Rundfunkbeitrags. „GEZ“ war die Abkürzung für „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“. Inzwischen ist grundsätzlich jeder Haushalt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Vor dem Jahr 2013 mussten lediglich diejenigen GEZ-Gebühren zahlen, die entsprechende Geräte zur Nutzung des öffentlich-rechtlichen Angebots, wie z.B. einen Fernseher oder ein Radio besaßen.
Damals gab es die Möglichkeit, den GEZ-Mitarbeiter vor der Wohnungstür zu ignorieren oder abzuwimmeln und GEZ-Mahnbriefe unbeachtet zu lassen - meist ohne Konsequenzen. Auch konnte man erklären, man habe keine entsprechenden Empfangsgeräte und müsse deswegen nicht an die GEZ zahlen. Doch das hat sich in den letzten Jahren durch die Einführung des Rundfunkbeitrags geändert.
Mittlerweile ist jeder Haushalt zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet, unabhängig davon, ob im jeweiligen Haushalt Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht.
Folgen: Rundfunkbeitrag nicht zahlen
Es ist möglich, dass bei Ihnen eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt, wie andere Gläubiger auch, eine Zwangsvollstreckung zum Beispiel über den Weg der Kontopfändung oder Lohnpfändung durch. Deswegen sollten Sie auf keinen Fall Mahnungen oder Beitragsbescheide mit Säumniszuschlägen ignorieren.
Wenn Sie den Rundfunkbeitrag trotz Mahnungen nicht zahlen, riskieren Sie eine Pfändung. Wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen bei einer Pfändung bleibt, können Sie mit unserem Pfändungsrechner ermitteln: Zum Pfändungsrechner
Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: der Festsetzungsbescheid
Wichtig: Wurde Ihnen ein Festsetzungsbescheid zugestellt, gelten folgende Fristen:
- Sie haben Sie zwei Wochen Zeit, den entsprechenden Betrag zu bezahlen
- oder Sie haben 4 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen (zum Beispiel, wenn der Beitragsservice für den angegebenen Zeitraum bereits eine Zahlung für Ihren Haushalt erhalten hat.)
Reagieren Sie innerhalb dieser Zeit nicht, wird der Festsetzungsbescheid zu einem unanfechtbaren, vollstreckbaren Titel. Mit diesem kann der Beitragsservice dann die Pfändung veranlassen oder Sie bekommen Besuch vom Gerichtsvollzieher.
Prüfen Sie, ob die Beitragszahlungen berechtigt sind. Menschen, die in einer Wohngemeinschaft leben (oder z. B. Partner, die zusammenleben), müssen beispielsweise nur einmal zahlen. Unabhängig davon, wie viele Menschen in einem Haushalt leben, muss pro Haushalt nur einmal gezahlt werden.
Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung
In Ausnahmefällen ist es möglich, eine Ermäßigung oder sogar eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu bekommen. Prüfen Sie daher, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung (z.B. Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), leerstehende Wohnung, BAföG) oder Ermäßigung (z.B. gesundheitliche Gründe) erfüllen. Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung und weitere Informationen finden Sie hier:
- Rundfunkbeitrag.de - Befreiung oder Ermäßigung beantragen
- Rundfunkbeitrag.de - Weitere Informationen
Wer mit den Zahlungen des Beitrags nicht hinterher kommt, kann auch eine Ratenzahlung mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vereinbaren. Jedoch nur, wenn nicht bereits vollstreckt wird. Vor der Vollstreckung gibt es außerdem die Möglichkeit einer Stundung oder Einigung durch einen außergerichtlichen Vergleich.
Wenn Sie eigenständig eine Ratenzahlung Ihrer Schulden beim Beitragsservice (früher GEZ) aushandeln möchten, lesen Sie zuvor unseren Artikel zum Thema Was ist eine angemessene Ratenzahlung?
Schulden durch Rundfunkbeitrag? AdvoNeo kann Ihnen helfen
Wenn Sie mit Ihren Schulden und den monatlichen Kosten und Raten überfordert sind, zögern Sie nicht, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen. In vielen Fällen ist es noch nicht zu spät, eine drohende Zwangsvollstreckung abzuwenden.
Wenn Sie also merken, dass Sie sich den monatlichen Rundfunkbeitrag aufgrund Ihrer Schulden nicht mehr leisten können, ist es höchste Zeit, zu handeln. Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen zum Beispiel kostenlos bei der Frage, ob Sie zahlungspflichtig sind oder nicht. Informationen zu den Beratungswegen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale Berlin.
Haben Sie neben den Schulden beim Beitragsservice weitere Geldprobleme, also auch Schulden bei anderen Gläubigern, benötigen Sie einen Plan für eine Schuldenregulierung. Am besten wenden Sie sich hierfür an eine anwaltliche Schuldnerberatung oder eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle.
Als anwaltliche Schuldnerberatung hilft die AdvoNeo Schuldnerberatung verschuldeten Menschen dabei, den für Sie bestmöglichen Weg aus den Schulden zu finden und arbeitet hierfür individuelle Lösungen für jede Schuldensituation aus.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Weg aus den Schulden aussehen könnte, kontaktieren Sie uns gerne über unser Online-Formular: