Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Entschuldung & Tipps » Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?





    11. April 2024 | 🕑 Lesezeit: 13 Minuten

    Wie finde ich heraus, wo ich überall Schulden habe?

    Wie finde ich heraus wo ich überall Schulden habe Titelbild: Mandantin liest Rechnungen

    Direkt vorweg: Es gibt kein zentrales Schuldenverzeichnis, das Ihnen Auskunft darüber geben kann, wo Sie überall Schulden haben.

    Aber keine Sorge: Es gibt andere Möglichkeiten, sich einen Überblick über seine Gläubiger und die zugehörigen Forderungen zu verschaffen.

    Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt zum Ergebnis: Die digitale Gläubigerliste - Eine Übersicht über Ihre Gläubiger und die jeweilige Höhe der Schuldsummen.

    Eine kostenfreie Gläubigerliste zum Ausfüllen als PDF Formular stellen wir zum Download zur Verfügung:


    So finden Sie heraus, wo Sie Schulden haben

    Haben Sie keine oder nur wenige Unterlagen zu Ihren Schulden und Gläu­bigern, können Sie ver­schiedene Aus­kunft­eien kontak­tieren, um In­for­ma­tionen zu Ihren Ein­trägen zu erhalten.

    Typische Gläubiger sind zum Beispiel:

    • Vermieter bzw. Wohnungsbaugesellschaften
    • Telekommunikationsanbieter, Energieversorger & Co.
    • Banken & Sparkassen
    • Finanzamt
    • Versicherungsgesellschaften
    • Versandhäuser
    • Inkassounternehmen

    So beginnen Sie: Sie können sich von den Wirt­schafts­aus­kunft­eien (z. B. SCHUFA) und vom Schuld­ner­ver­zeich­nis des Amts­gerichts einen Auszug anfordern. Das dauert manchmal eine Weile, ist aber i. d. R. kostenfrei.

    Selbst­aus­künfte, Eigen­aus­künfte und Aus­zug aus dem Schuld­ner­ver­zeich­nis

    Die effektivsten Anlaufstellen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

    Selbstauskunft anfordern

    Bei diesen Auskunfteien können Sie i. d. R. 1x pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft anfordern:


    Weitere Dokumente

    Bei Ihrem zu­stän­digen Amtsgericht können Sie einen Auszug aus dem Schuld­ner­ver­zeich­nis bean­tragen. Das geht per­sön­lich vor Ort sowie in den meisten Fällen auch online.

    Titulierte Forder­ungen, die durch eine Zwangs­voll­streck­ung ein­ge­holt werden sollen, sind nicht immer bei Wirt­schafts­aus­kunft­eien gelistet. Sie stehen in öffent­lichen Schuld­ner­ver­zeich­nissen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie den Gerichts­voll­zieher, nachdem er sich bei Ihnen ange­kün­digt hat, welcher Gläubiger ihn geschickt hat


    Tipp: Wenn Sie denken, dass noch ein Gläubiger in Ihrer Liste fehlt oder Sie nicht mehr sicher sind, ob einzelne Ver­bind­lich­keiten noch bestehen, führen Sie diese/n Gläubiger trotz­dem mit auf.

    Sollte die Forderung beglichen worden sein, wird der Gläubiger Ihnen oder Ihrer Schuldnerberatung dies mitteilen. Für Sie entstehen dadurch keine Nachteile. Im Gegenteil: Sie haben Ihre Mitwirkung damit erfüllt.

    Unterlagen und Mails sortieren

    Der nächste Schritt ist es, alle vor­han­denen Unter­lagen zu sor­tieren. Auch wenn es un­an­genehm sein kann, sich mit offenen Rech­nungen aus­ein­ander­zu­setzen - Sie tragen hier nur zu­sammen, was Sie bereits haben.

    Am besten gehen Sie methodisch vor und denken Sie zunächst nicht über die Inhalte der Schreiben nach.

    Anleitung: Unter­lagen sortieren

    Briefpost zusammen­sammeln:
    Als erstes sammeln Sie alle Schreiben, Briefe und Unterlagen zusammen, die offene Ver­bind­lich­kei­ten betreffen. Hierzu ge­hören:

    • Briefe mit Zahl­ungs­er­inner­ungen von Gläu­bi­gern
    • Schreiben von Inkasso­unter­nehmen
    • Mahnungen
    • Kredit­verträge
    • Mahn­bescheide
    • Voll­streckungs­bescheide

    Legen sie alle Unter­lagen zusammen. Fällt Ihnen auf, dass etwas fehlt? Wenn die Schreiben Ihrer Gläu­biger plötz­lich enden, über­prüfen Sie, ob sie auf E-Mails um­ge­stie­gen sind.

    E-Mails durch­gehen und sortieren:
    Die meisten Gläubiger nutzen mittlerweile E-Mails als Kommu­ni­ka­tions­weg – das ist günstiger als Briefe zu schicken. Auch Mah­nungen erhalten Sie oft per E-Mail.

    Über­prüfen Sie daher un­be­dingt Ihr E-Mail-Post­fach und schauen Sie an­schlie­ßend in Ihren Gelöscht-Ordner. Auch dort können noch Nach­richten vorhanden sein. Nehmen Sie sich eine nach der anderen vor. Wenn Sie eine Nachricht zu einer Forderung gefunden haben, übertragen Sie den Namen und die Summe in Ihre Gläu­biger­liste.

    Alternativ können Sie die be­tref­fenden E-Mails auch in einen separaten Ordner verschieben. So können Sie leichter darauf zugreifen, wenn Sie etwas über­prüfen oder noch einmal nach­lesen möchten.

    Video-Anleitung: Mails sortieren

    Konten bei Banken oder Spar­kassen mit Dispo
    Gehen Sie per Online-Banking oder in Papier­form die Konto­auszüge aller be­steh­enden Konten und Kredit­karten durch und notieren Sie, welches Konto im Minus und welche Kre­dit­karte überzogen ist.

    Anrufen und nachfragen:
    Wenn Sie glauben, bei Stellen Schulden zu haben, bei denen Sie keine Mög­lich­keit haben, online den Ist-Stand einzusehen oder keine Briefe oder Unter­lagen gefunden haben, rufen Sie am besten an.

    Bei der tele­fo­nischen Nach­frage nach offenen Forder­ungen gegen Sie und deren For­der­ungs­höhe sollten Sie darauf achten, dass Sie sich nicht über­reden oder ein­schüch­tern lassen, sollte der Gläubiger Ihren Anruf nutzen, um Sie zur sofortigen Zahlung zu drängen.

    Weisen Sie darauf hin, dass Sie gerade dabei sind, Ihre Situation zu regeln und dass Sie die Rückzahlung klären. Haben Sie eine Schuldnerberatung beauftragt oder wollen dies noch tun, können Sie das, nachdem Sie die Forderungen genannt bekommen haben, auch mitteilen.

    Falls Sie ein Aktenzeichen haben, das zum Beispiel ältere Forderung bezeichnet, können Sie anhand dieses Aktenzeichens die aktuelle Höhe der Forderung erfragen. Denn Zinsen lassen Forderungen rasant ansteigen.


    Wichtig

    Das Akten­zeichen auf den Briefen verrät Ihnen, ob eine For­der­ung an ein Inkasso­unter­nehmen ab­ge­geben wurde. Ist dies der Fall, sollten Sie die Schreiben zusammen in einen Ordner abheften. Es handelt sich dabei nämlich um ein und die­selbe Forderung.

    Wenn Sie gar keine Unter­lagen haben oder merken, dass da noch For­der­ungen fehlen, sollten Sie aus den gängigen Ver­zeich­nissen eine Auskunft an­fordern, um heraus­zu­finden, wo Sie über­all Schulden haben.


    Haben Sie an alles gedacht?
    Mit unserer prak­tischen Checkliste "So finden Sie heraus, wo Sie Schulden haben" kann Ihnen nichts mehr entgehen.

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    Checkliste "Schulden herausfinden"

    PDF-Datei | 95 kB

    Gläu­bi­ger­liste: Ihre Über­sicht über For­de­rungen

    Die Höhe Ihrer Schulden ist in diesem Schritt zunächst zweit­rangig. Wichtiger ist es, zu wissen, wer Ihre Gläubiger sind und unter welchem Akten­zei­chen bzw. welcher Kun­den­num­mer die For­der­ung geführt wird.

    Die genaue Höhe der Schulden können Sie oder Ihre Schuld­ner­be­ra­tung an­schlie­ßend er­mitteln.

    Gläubigerliste: Was fange ich damit an?

    Die Gläu­bi­ger­liste hilft Ihnen dabei, einen Über­blick über Ihre Ver­bind­lich­kei­ten zu gewinnen. So wird auch Ihre weitere Planung einfacher.

    Sie möchten Ihre Schulden los­werden? Damit das funk­tio­niert, ist es wichtig, dass Sie eine Über­sicht über Ihre Gläu­biger und deren For­der­ungen haben.

    Gläubigerliste

    Warum brauche ich eine Gläubiger­liste?

    Wenn Sie nicht wissen, bei wem Sie offene For­der­ungen haben, kann kein Ent­schul­dungs­ver­fahren be­gon­nen wer­den.

    Schulden­frei werden Sie entweder mit einem außer­ge­richt­lich­en Verg­leich oder einer Privat­insol­venz. Für beide Ver­fahren benötigen Sie eine Über­sicht über Ihre Gläubiger!

    Außer­gericht­licher Vergleich

    Für einen außer­ge­richt­lich­en Vergleich ist es not­wendig, dass alle Gläubiger an­ge­ge­ben wurden. Nur so kann ein für beide Seiten zu­frie­den­stel­len­des Angebot aus­ge­ar­bei­tet und unter­brei­tet werden.


    Privat­insolvenz

    Auch im Insolvenz­ver­fahren ist eine voll­stän­dige Gläu­bi­ger­liste not­wendig. Geben Sie einen Gläu­biger vor­sätz­lich nicht an, kann Ihnen am Ende des Ver­fah­rens die Rest­schuld­be­frei­ung versagt werden. Das bedeutet, Sie werden nicht schul­den­frei.


    Hinweis: Um einen Insolvenz­antrag zu stellen, muss nach­ge­wie­sen sein, dass ein außer­ge­richt­licher Eini­gungs­versuch mit den Gläu­bigern unter­nommen wurde und erfolglos war.

    TIPP

    Bei der Entschuldung durch eine Beratungsstelle ist stets auch die Mitwirkung des Schuldners gefragt. Tragen Sie daher alle nötigen Informationen im Vorfeld zusammen und jeden Gläubiger direkt in die Liste ein.


    So haben Sie am Ende eine einzige Liste als Gesamt­ergebnis und laufen nicht Gefahr, von einer unerwarteten Forderung überrascht zu werden. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie diese Übersicht erstellen können.


    Benötigen Sie noch eine Gläubiger­liste zum Ausfüllen? Hier können Sie unsere kosten­lose Vorlage herunter­laden:

    Das Wichtigste in Kürze

    Hier haben wir die wichtigsten Punkte kurz für Sie zusammen­gefasst:

    Gläubiger­liste: wichtige Infos
    • Mit der Gläu­bi­ger­liste be­kommen Sie einen Über­blick über Ihre offenen For­der­ungen.
    • Wichtig sind die Kontaktdaten der Gläubiger und das Aktenzeichen bzw. die Kundennummer Ihrer Forderung.
    • Sowohl in einem außer­gericht­lichen Ver­gleich als auch im Insol­venz­ver­fahren müssen alle Gläubiger angegeben werden.
    • Der außer­gericht­liche Vergleich ist nur den Gläubigern gegenüber gültig, mit denen er ge­schlossen wird.
    • Dem Insolvenz­antrag muss eine voll­ständige Gläubiger­liste beigelegt werden. Eine un­voll­ständige Auf­zählung kann zum Versagen der Rest­schuld­befreiung führen.

    Mit der Gläu­bi­ger­liste die Ent­schul­dung starten

    Beratungssituation

    Fast geschafft! Sie haben die wichtigsten Infor­ma­tio­nen zu­sam­men­ge­tra­gen, um wieder eine Übersicht über Ihre Schulden zu bekommen. Bis hierhin haben Sie sich selbst bereits bewiesen, dass Sie es schaffen können. Jetzt können Sie organisieren, wie Sie die Rückzahlung angehen möchten.

    Entschul­dung eigen­ständig angehen:

    Überlegen Sie sich zuerst, wie viel Geld Sie monatlich zahlen können. Gehen Sie dann Ihre Gläubigerliste durch und verteilen Sie den monatlichen Betrag auf die einzelnen Gläubiger.

    Schreiben Sie nun Ihre Gläubiger an und versuchen Sie mit dem jeweiligen Teil­betrag eine ange­messene, monat­liche Ratenzahlung aus­zu­handeln.

    Sie benötigen Durch­halte­ver­mögen, um Ihre Entschuldung selbst anzugehen. Die Verhandlungen mit Gläubigern dauern in der Regel mehrere Monate, in denen Sie viel tele­fonieren, schreiben und Nach­fragen beant­worten müssen.

    Zur örtlichen Schuldnerberatungsstelle gehen:

    Machen Sie einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Stadt. Hier kann in einigen Fällen ebenfalls eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, oftmals lautet das Endergebnis jedoch Privatinsolvenz.

    Für einen Termin bei einer örtlichen Schuldnerberatungsstelle müssen Sie in der Regel lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Vereinbaren Sie diesen Termin am besten so früh wie möglich.

    Anwalt­liche Schuld­ner­be­ra­tung beauf­tragen:

    Dank der Über­sicht zu Ihren Gläu­bigern und zu­ge­hörigen Schuld­summen haben Sie die besten Voraus­setz­ungen, um pro­fess­io­nelle Hilfe durch eine an­walt­liche Schuld­ner­be­ra­tung wie AdvoNeo in Anspruch zu nehmen und eine außer­ge­richt­liche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.

    AdvoNeo übernimmt die gesamte Kommu­nikation mit Ihren Gläubigern für Sie. Sie zahlen lediglich eine monatliche Rate, die Sie zuvor mit uns vereinbart haben, während AdvoNeo mit Ihren Gläubigern verhandelt und in der Regel auch noch einen Teil Ihrer Schuld­summe einspart.

    Kontakt aufnehmen

    Kontaktieren Sie die Experten von AdvoNeo. Das Erst­bera­tungs­ge­spräch ist für Sie unver­bindlich und voll­kommen kosten­frei!



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