21. Juni 2021 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten
Ist der Lottogewinn pfändbar?
Jeder von uns würde ziemlich gerne mal eine ordentliche Summe im Lotto gewinnen. Wenn überhaupt sind jedoch eher kleinere Gewinnsummen realistischer. Vielleicht ein paar tausend Euro und nicht gleich mehrere Millionen. Auch darüber freut man sich... oder? Was, wenn man Schulden hat? Was passiert mit einem Lottogewinn eines Schuldners zum Beispiel bei laufender Kontopfändung? Und darf man seinen Lottogewinn behalten, wenn man in der Insolvenz ist?
Ein Lottogewinn ist pfändbar
Lesen Sie mehr über die verschiedenen Pfändungsarten und deren rechtliche Besonderheiten unter Pfändung .
Rechtlich wird ein Lottogewinn als Schenkung behandelt. Das bedeutet auch, dass ein Lottogewinn in voller Höhe pfändbar ist.
Da Lottogewinne ab einer bestimmten Höhe (je nach Bundesland unterschiedlich, im Schnitt bei ca. 1.000 €) nicht mehr bar ausgezahlt werden, gehen etwas höhere Gewinnsummen per Überweisung auf dem Konto des Gewinners ein. Läuft auf diesem Konto bereits eine Kontopfändung, wird der Betrag bis zur Begleichung der offenen Schuldsumme des pfändenden Gläubigers direkt abgeführt.
Ein Beispiel:
Ulla P. hat 20.000 € Schulden bei der Musterbank. Weil sie die Raten für ihren Kredit nicht mehr zahlen kann, erwirkt die Musterbank einen vollstreckbaren Titel gegen Ulla P. und hat bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser wird der Sparkasse, bei der Ulla P. ihr Konto hat, zugestellt. Vier Wochen später gewinnt Ulla P. 10.000 € im Lotto, die auf ihr Konto bei der Sparkasse überwiesen werden.
Da Ulla P. bei ihrem Job mehr verdient, als die Höhe der Pfändungsfreigrenze ihres Pfändungsschutzkontos, führt die Sparkasse zusätzlich zu einem Teil ihres Gehalts auch den gesamten Lottogewinn über 10.000 € an die Musterbank ab. Die Kontopfändung läuft weiter, bis die Restschuldsumme beglichen ist.
Es müssen bei der Höhe der abzuführenden Beträge der Pfändung die gesetzlichen Regelungen der Pfändungsfreigrenze beim Pfändungsschutzkonto berücksichtigt werden. Würde Ulla P. aus dem Beispiel weniger als die Pfändungsfreigrenze verdienen, würde nur der Anteil des Lottogewinns an den Gläubiger Musterbank abgeführt werden, der über der Pfändungsfreigrenze liegt.
Die aktuell gütige Pfändungsfreigrenze finden Sie unter Pfändungsfreigrenze .
Im Zusammenhang von Lottogewinn und Verschuldung wird häufig auch gefragt "Was passiert mit dem Lottogewinn in der Insolvenz?". Wenn bereits die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz) eröffnet wurde gelten nachfolgende gesetzliche Regelungen.
Lottogewinn in der Privatinsolvenz
Alle Informationen rund um das Thema Insolvenz finden Sie unter Insolvenz .
Hat der Schuldner die Verbraucherinsolvenz angemeldet und gewinnt im Lotto, hängt es von der Phase des Verfahrens ab, wem der Lottogewinn zusteht.
Wird der Lottogewinn zwischen der Eröffnung und der Beendigung des Insolvenzverfahrens erlangt, wird die gesamte Summe des Gewinns in die Insolvenzmasse aufgenommen und somit an die Gläubiger verteilt. Es bleibt der Betrag übrig, der über der Gesamtschuldsumme inklusive Gerichtskosten und Kosten des Insolvenzverfahrens liegt.
Diese Phase dauert ungefähr ein Jahr. In der Zeit wird der Insolvenzverwalter bestellt, die Insolvenzmasse festgestellt und nach und nach die Gläubiger anhand der Insolvenzmasse befriedigt. Ist dies abgeschlossen, folge die Wohlverhaltensphase.
Während der sich daran anschließenden Wohlverhaltensphase (Dauer, 3,5 oder 6 Jahre) muss der Schuldner Schenkungen und somit auch einen Lottogewinn nicht mitteilen. Er darf diese in voller Höhe behalten und frei über den Lottogewinn verfügen.