Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung & Rechtsprechung » Ist der Lottogewinn pfändbar?





    21. Juni 2021 | 🕑 Lesezeit: 4 Minuten

    Ist der Lottogewinn pfändbar?

    Lottoschein ausgefüllt Lottogewinn pfändbar

    Jeder von uns würde ziemlich gerne mal eine ordentliche Summe im Lotto gewinnen. Wenn überhaupt sind jedoch eher kleinere Gewinn­summen realistischer. Vielleicht ein paar tausend Euro und nicht gleich mehrere Millionen. Auch darüber freut man sich... oder? Was, wenn man Schulden hat? Was passiert mit einem Lottogewinn eines Schuldners zum Beispiel bei laufender Kontopfändung? Und darf man seinen Lottogewinn behalten, wenn man in der Insolvenz ist?


    Ein Lottogewinn ist pfändbar

    Lesen Sie mehr über die verschiedenen Pfändungs­arten und deren rechtliche Besonder­heiten unter Pfändung  .

    Geschenk Lottogewinn

    Rechtlich wird ein Lottogewinn als Schenkung behandelt. Das bedeutet auch, dass ein Lottogewinn in voller Höhe pfändbar ist.

    Da Lottogewinne ab einer bestimmten Höhe (je nach Bundesland unter­schiedlich, im Schnitt bei ca. 1.000 €) nicht mehr bar ausgezahlt werden, gehen etwas höhere Gewinnsummen per Überweisung auf dem Konto des Gewinners ein. Läuft auf diesem Konto bereits eine Konto­pfändung, wird der Betrag bis zur Begleichung der offenen Schuldsumme des pfändenden Gläubigers direkt abgeführt.


    Ein Beispiel:
    Ulla P. hat 20.000 € Schulden bei der Musterbank. Weil sie die Raten für ihren Kredit nicht mehr zahlen kann, erwirkt die Musterbank einen vollstreck­baren Titel gegen Ulla P. und hat bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser wird der Sparkasse, bei der Ulla P. ihr Konto hat, zugestellt. Vier Wochen später gewinnt Ulla P. 10.000 € im Lotto, die auf ihr Konto bei der Sparkasse überwiesen werden.
    Da Ulla P. bei ihrem Job mehr verdient, als die Höhe der Pfändungsfreigrenze ihres Pfändungs­schutz­kontos, führt die Sparkasse zusätzlich zu einem Teil ihres Gehalts auch den gesamten Lottogewinn über 10.000 € an die Musterbank ab. Die Konto­pfändung läuft weiter, bis die Rest­schuldsumme beglichen ist.

    Es müssen bei der Höhe der abzuführenden Beträge der Pfändung die gesetzlichen Regelungen der Pfändungs­freigrenze beim Pfändungs­schutz­konto berücksichtigt werden. Würde Ulla P. aus dem Beispiel weniger als die Pfändungs­freigrenze verdienen, würde nur der Anteil des Lottogewinns an den Gläubiger Musterbank abgeführt werden, der über der Pfändungs­freigrenze liegt.

    Die aktuell gütige Pfändungs­freigrenze finden Sie unter Pfändungsfreigrenze  .

    Im Zusammenhang von Lottogewinn und Verschuldung wird häufig auch gefragt "Was passiert mit dem Lottogewinn in der Insolvenz?". Wenn bereits die Verbraucher­insolvenz (umgangs­sprachlich Privatinsolvenz) eröffnet wurde gelten nachfolgende gesetzliche Regelungen.

    Lottogewinn in der Privatinsolvenz

    Alle Informationen rund um das Thema Insolvenz finden Sie unter Insolvenz  .

    Hat der Schuldner die Verbraucher­insolvenz angemeldet und gewinnt im Lotto, hängt es von der Phase des Verfahrens ab, wem der Lottogewinn zusteht.

    Wird der Lottogewinn zwischen der Eröffnung und der Beendigung des Insolvenzverfahrens erlangt, wird die gesamte Summe des Gewinns in die Insolvenz­masse aufgenommen und somit an die Gläubiger verteilt. Es bleibt der Betrag übrig, der über der Gesamt­schuldsumme inklusive Gerichts­kosten und Kosten des Insolvenz­verfahrens liegt.

    Diese Phase dauert ungefähr ein Jahr. In der Zeit wird der Insolvenz­verwalter bestellt, die Insolvenz­masse festge­stellt und nach und nach die Gläubiger anhand der Insolvenzmasse befriedigt. Ist dies abgeschlossen, folge die Wohl­verhaltens­phase.

    Während der sich daran anschließenden Wohlverhaltens­phase (Dauer, 3,5 oder 6 Jahre) muss der Schuldner Schenkungen und somit auch einen Lottogewinn nicht mitteilen. Er darf diese in voller Höhe behalten und frei über den Lotto­gewinn verfügen.



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    Pfändung, Rechtsprechung

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