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Die Kontopfändung ist eine von Gläubigern häufig genutzte Möglichkeit, das Geld, das Sie diesen schulden, zurückzubekommen. Dabei wird - wie der Name schon sagt - Ihr Konto gepfändet, wobei Ihr Guthaben nach einer Kontosperrfrist von zwei Wochen an die Gläubiger überwiesen wird. Ist das Geld einmal weg, können Sie es nicht zurückbekommen.
Wird Ihnen eine Kontopfändung mitgeteilt, müssen Sie umgehend handeln. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit, in denen Ihr Konto, wie bereits erwähnt, gesperrt ist. Während dieser Zeit können Sie den nicht pfändbaren Betrag sichern.
Bei der Kontopfändung werden nicht nur das Girokonto, sondern auch Sparbücher, Kreditkarten oder andere vermögenswirksame Anlagen wie Termineinlagen gepfändet.
Die zweiwöchige Kontosperre bewirkt, dass Sie nicht über Ihre Geldbeträge verfügen können. Eine Aufhebung dieser Sperre kann durch Ruhen der Pfändung (wenn Ratenzahlungen mit den Gläubigern vereinbart wurden) im Einverständnis mit dem Gläubiger geschehen. Der Gläubiger kann die Pfändung bei einer Ratenzahlung auch vollständig zurücknehmen, er ist dazu aber nicht verpflichtet. Wenn die Forderung vollständig bezahlt ist, muss die Kontopfändung aufgehoben werden.
Eine Kontopfändung ist nur möglich, wenn
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Kontonummern anzugeben, solange Sie keine Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung) abgeben müssen.
Viele Gläubiger versuchen zunächst bei den großen Banken und Sparkassen ihr Glück, um die Bankverbindung des Schuldners in Erfahrung zu bringen und bei diesem die Kontopfändung zu veranlassen. Das kann zum Beispiel durch Ausprobieren beim Beantragen von Pfändungsbeschlüssen versucht werden. Manche Gläubiger rufen Ihre Schuldner an, um Ihnen Ihre Kontodaten zu entlocken. Wird eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt, besteht sogar die Möglichkeit, dass dieser nach der Bankverbindung sucht, damit zusätzlich eine Kontopfändung beantragt werden kann.
Der Freibetrag des P-Kontos (also der vor der Pfändung geschützte Teil) kann bei unterhaltspflichtigen Personen sowie durch teilweise unpfändbare Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder vollständig unpfändbare Sozialleistungen wie Kindergeld erhöht werden.
Der Freibetrag besteht bereits vor der Pfändung durch das Pfändungsschutzkonto (dies ist bei der Lohnpfändung anders).
Ohne P-Konto wird das gesamte Guthaben des Kontos gepfändet.
Wenn eine Kontopfändung wahrscheinlich ist, können Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, mit der Sie bisher keinerlei Geschäftsbeziehung hatten. Auf diesem Konto kann ihr Einkommen eingehen und Sie können wie gewohnt Bankgeschäfte durchführen. Teilen Sie dieses neue Konto unter keinen Umständen Ihrer alten Bank und Ihren Gläubigern mit.
Das bestehende Konto sollten Sie weiterlaufen lassen, jedoch ohne jemals Überweisungen zum oder vom neuen Konto dorthin durchzuführen (nur Bareinzahlungen vornehmen). Dieses Konto können Sie auf Nachfrage oder im Briefkopf Ihrer Schreiben Ihren Gläubigern mitteilen. Diese werden daraufhin erst einmal versuchen, von dem ihnen bekannten Konto zu pfänden – mit geringem Erfolg.
Dies funktioniert nicht bei Schulden beim Finanzamt, da dieses Einsicht in Ihre gesamten deutschen Konten hat und auch die Befugnis hat, auf all diesen eine Kontopfändung durchzuführen.
Eine weitere Möglichkeit ist, so viel wie möglich durch die Verwendung von Bargeld zu erledigen. Das Begleichen regelmäßiger Zahlungen wie Miete, Wasser und Strom als Barzahlung ist umständlich. Jedoch können Sie Einkäufe und ähnliches über Bargeld durchführen, sodass sich keine hohen Summen auf Ihrem gepfändeten Konto ansammeln, die dann dem Gläubiger überwiesen werden.
Seit 01.01.2012 besteht Pfändungsschutz ausschließlich bei Pfändungsschutzkonten (P-Konten). Da es bis 2011 keine Pfändungsschutzkonten gab, galten andere Regelungen. Finden Sie etwas zur Kontenfreigabe nach § 850 k ZPO, sind diese Quellen veraltet.
Wenn bei Ihnen eine Kontopfändung durchgeführt wird, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Sie durch Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos den unpfändbaren Betrag sichern, der Ihnen jeden Monat zur Verfügung steht. Wie dies geht und was es zu beachten gibt lesen Sie auf der Seite zum Pfändungsschutzkonto .
Da eine Kontopfändung mit vielen rechtlichen Kniffen und Fristen verbunden ist, empfehlen wir, dass Sie sich in jedem Fall Hilfe von einem Rechtsanwalt, einer öffentlichen Beratungsstelle oder einer anwaltlichen Schuldnerberatung holen. Denn es geht hier zum einen darum, dass Sie das Geld trotz Pfändung erhalten, das Ihnen zusteht.
Zum anderen muss der Grund für die Kontopfändung geklärt und bekämpft werden.
Falls Sie aktuell in der Situation sind, dass Sie aufgrund einer Kontopfändung schnell aktiv werden müssen, können Sie sich direkt an AdvoNeo wenden. Die Beratung ist bis zur Beauftragung kostenlos.