Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung & Tipps » Ist der Lohnsteuer­jahresausgleich pfändbar?





    14. Januar 2020 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten

    Ist der Lohnsteuer­jahresausgleich pfändbar?

    Lohnsteuerjahresausgleich pfaendbar Muster Gehaltsabrechnung gestempelt gepfaendet

    Überblick: Lohn­steuer­jahres­ausgleich

    • Der Lohnsteuer­jahres­ausgleich ist pfändbar - auch in der Insolvenz
    • Er kann nicht automatisch gepfändet werden (Gläubiger brauchen einen PfÜB)
    • Der Lohnsteuer­jahres­ausgleich ist nicht identisch mit der Einkommenssteuererklärung
    • Der Ausgleich erfolgt durch den Arbeitgeber (ab 10 Arbeitnehmern)

    Das Ende des Jahres rückt näher und einige Arbeitnehmer freuen sich auf den Lohn­steuer­jahres­ausgleich. Aber haben auch verschuldete Menschen mit bevor­stehender oder laufender Pfändung einen Grund zur Freude oder ist der Lohn­steuer­jahres­ausgleich pfändbar?

    Ja, der Lohnsteuer­jahres­ausgleich ist generell pfändbar.

    § 46 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) legt fest, dass der Zahlungs­anspruch auf den vom Arbeitgeber durch­geführten Lohn­steuer­jahres­ausgleich pfändbar ist. Dies gilt ...

    • ... für Schuldner, bei denen eine Pfändung droht oder bei denen eine Pfändung durchgeführt wird.

    • ... in der Privatinsolvenz. Auch in der Insolvenz werden Steuererstattungen wie der Lohnsteuerausgleich vom Insolvenzverwalter abgeführt.

    Der Lohnsteuerjahresausgleich wird nicht automatisch gepfändet, sondern muss im PfÜB gesondert aufgeführt werden.

    Der Geldanspruch nach Lohnsteuer­jahresausgleich ist pfändbar, wenn dieser im Pfändungs­beschluss gesondert aufgeführt ist. Eine automatische Pfändung über die Lohnpfändung ist nicht zulässig. Um wirksam zu sein muss der Pfändungs- und Überweisungs­beschluss zur Pfändung des Lohnsteuer­jahresausgleichs gemäß § 46 Abs. 6 AO nach Ende des Kalender­jahres beim Arbeitgeber eingehen.


    Was ist der Lohnsteuer­jahresausgleich?

    Lohnsteuerjahresausgleich pfändbar Gleichgewicht herstellen Balance Steine

    Der Lohn­steuer­jahres­ausgleich ist eine Leistung vom Arbeitgeber und ist nicht identisch mit der Einkommen­steuer­erklärung, die vom Arbeitnehmer durchgeführt wird. Beim Lohnsteuer­jahresaus­gleich prüft der Arbeitgeber, ob im Laufe des Kalenderjahres zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde.Icon Information iWenn ja, wird in der Regel im Dezember der Lohnsteuer­betrag auf der Gehalts­abrechnung entsprechend der zu viel gezahlten Summe gesenkt. Mit der Auswirkung, dass Sie mehr Geld auf Ihr Konto überwiesen bekommen.

    Hat Ihr Arbeitgeber am 31. Dezember des Ausgleichs­jahres mindestens 10 Arbeit­nehmer, ist er nach § 42b Einkommen­steuergesetz (EStG) zum Lohn­steuer­jahres­ausgleich verpflichtet.

    Wer bekommt den Lohnsteuer­jahresausgleich?

    Nicht jeder Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber die Steuer­rückzahlung über den Lohn­steuerjahres­ausgleich. Folgende Voraus­setzungen müssen für diesen vor­liegen:

    • Sie müssen im gesamten Jahr durch­gängig bei Ihrem Arbeit­geber beschäftigt gewesen sein.

    • Sie sind unbeschränkt einkommensteuer­pflichtig.

    • Sie erfüllen keinen der sogenannten Ausschluss­tatbestände nach § 42b EStG, wie zum Beispiel:
      • Lohnsteuerklasse V oder VI
      • Bezug von Kurzarbeiter­geld oder Schlechtwetter­geld
      • Zuschuss zum Mutterschafts­geld nach dem Mutterschutz­gesetz
      • Lohnsteuerfreie ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

    Icon Information iWie kommt es dazu, dass zu viel Lohnsteuer gezahlt wird?

    Wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers innerhalb eines Jahres (z.B. durch eine Gehaltserhöhung) schwankt, kann es sein, dass er in den betreffenden Monaten mehr Steuern zahlen muss. Für die Berechnung der Jahreslohnsteuer gilt aber nicht das monatliche Einkommen, sondern das gesamte Jahreseinkommen. Hierbei lassen sich die Monate mit höherem Einkommen auf andere Monate umlegen. Dadurch kann die Jahreslohnsteuer am Ende geringer sein, als der Betrag, der schon ans Finanzamt gezahlt wurde.

    Beispiel
    Arbeitnehmerin, Steuerklasse 1, keine Kinder, 35 Jahre alt, Wohnort Hamburg - Gehaltserhöhung ab Juli

    Bruttolohn Januar - Juni: 2.200 € (ca. 32,5% Steuern)
    Bruttolohn Juli - Dezember: 3.000 € (ca. 36% Steuern)

    Bruttolohn umgelegt auf 12 Monate: 2.600 € (ca. 34% Steuern)

    ca. 10.770€ Jahreslohnsteuer gezahlt (einzelne Monate addiert)
    - ca. 10.630€ Jahreslohnsteuer zu zahlen (auf gesamtes Jahreseinkommen)

    = 140€ Lohnsteuerjahresausgleich

    In den meisten Fällen, gehören die Arbeitnehmer, die den Lohnsteuer­jahres­jahres­ausgleich erhalten, zur Steuerklasse 1 und haben innerhalb des jeweiligen Jahres eine Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung, wie z.B. Weihnachts­geld oder einen Bonus erhalten.


    Warum ist der Lohnsteuer­jahresausgleich pfändbar?

    Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind unpfändbar oder nur bedingt pfändbar. Warum also ist der Lohn­steuer­jahres­ausgleich pfändbar?

    Zu erklären ist dies damit, dass insbesondere das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Zuwendungen aus besonderen Betriebs­ergebnissen dem Arbeitnehmer als Zuschuss, sozusagen als Belohnung, zukommen sollen. Eine Steuer­rückzahlung hingegeben geschieht, wenn beispielsweise durch Gehalts­schwankungen zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde. Deswegen kann diese zum normalen Einkommen gezählt werden.

    Der Lohnsteuer­jahres­ausgleich ist pfändbar, weil er keine Sonder­zuwendung darstellt und somit nicht zu den unpfändbaren Bezügen des § 850a Zivil­prozess­ordnung zählt.


    Lohn­steuer­jahres­ausgleich gepfändet - was tun?

    AdvoNeo Schuldnerberatung Kontakt Telefon

    Bei einer bestehenden Lohn- und Gehalts­pfändung und wenn die Pfändung des Lohnsteuer­ausgleichs droht oder bereits durchgeführt wird, kann AdvoNeo als anwaltliche Schuldnerberatung mit langjähriger Erfahrung in der Regel schnell helfen (z.B. durch Pfändungs­schutz­maßnahmen, Überprüfung der Recht­mäßigkeit oder einer Ruhend­stellung).

    Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu uns auf und erfahren Sie mehr zu einer möglichen Lösung für Ihre individuelle Situation.



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