14. Januar 2020 | 🕑 Lesezeit: 5 Minuten
Ist der Lohnsteuerjahresausgleich pfändbar?
Überblick: Lohnsteuerjahresausgleich
- Der Lohnsteuerjahresausgleich ist pfändbar - auch in der Insolvenz
- Er kann nicht automatisch gepfändet werden (Gläubiger brauchen einen PfÜB)
- Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht identisch mit der Einkommenssteuererklärung
- Der Ausgleich erfolgt durch den Arbeitgeber (ab 10 Arbeitnehmern)
Das Ende des Jahres rückt näher und einige Arbeitnehmer freuen sich auf den Lohnsteuerjahresausgleich. Aber haben auch verschuldete Menschen mit bevorstehender oder laufender Pfändung einen Grund zur Freude oder ist der Lohnsteuerjahresausgleich pfändbar?
Ja, der Lohnsteuerjahresausgleich ist generell pfändbar.
§ 46 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) legt fest, dass der Zahlungsanspruch auf den vom Arbeitgeber durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleich pfändbar ist. Dies gilt ...
- ... für Schuldner, bei denen eine Pfändung droht oder bei denen eine Pfändung durchgeführt wird.
- ... in der Privatinsolvenz. Auch in der Insolvenz werden Steuererstattungen wie der Lohnsteuerausgleich vom Insolvenzverwalter abgeführt.
Der Lohnsteuerjahresausgleich wird nicht automatisch gepfändet, sondern muss im PfÜB gesondert aufgeführt werden.
Der Geldanspruch nach Lohnsteuerjahresausgleich ist pfändbar, wenn dieser im Pfändungsbeschluss gesondert aufgeführt ist. Eine automatische Pfändung über die Lohnpfändung ist nicht zulässig. Um wirksam zu sein muss der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Pfändung des Lohnsteuerjahresausgleichs gemäß § 46 Abs. 6 AO nach Ende des Kalenderjahres beim Arbeitgeber eingehen.
Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?
Der Lohnsteuerjahresausgleich ist eine Leistung vom Arbeitgeber und ist nicht identisch mit der Einkommensteuererklärung, die vom Arbeitnehmer durchgeführt wird. Beim Lohnsteuerjahresausgleich prüft der Arbeitgeber, ob im Laufe des Kalenderjahres zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde.Wenn ja, wird in der Regel im Dezember der Lohnsteuerbetrag auf der Gehaltsabrechnung entsprechend der zu viel gezahlten Summe gesenkt. Mit der Auswirkung, dass Sie mehr Geld auf Ihr Konto überwiesen bekommen.
Hat Ihr Arbeitgeber am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer, ist er nach § 42b Einkommensteuergesetz (EStG) zum Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet.
Wer bekommt den Lohnsteuerjahresausgleich?
Nicht jeder Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber die Steuerrückzahlung über den Lohnsteuerjahresausgleich. Folgende Voraussetzungen müssen für diesen vorliegen:
- Sie müssen im gesamten Jahr durchgängig bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
- Sie sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
- Sie erfüllen keinen der sogenannten Ausschlusstatbestände nach § 42b EStG, wie zum Beispiel:
- Lohnsteuerklasse V oder VI
- Bezug von Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz
- Lohnsteuerfreie ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Wie kommt es dazu, dass zu viel Lohnsteuer gezahlt wird?
Wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers innerhalb eines Jahres (z.B. durch eine Gehaltserhöhung) schwankt, kann es sein, dass er in den betreffenden Monaten mehr Steuern zahlen muss. Für die Berechnung der Jahreslohnsteuer gilt aber nicht das monatliche Einkommen, sondern das gesamte Jahreseinkommen. Hierbei lassen sich die Monate mit höherem Einkommen auf andere Monate umlegen. Dadurch kann die Jahreslohnsteuer am Ende geringer sein, als der Betrag, der schon ans Finanzamt gezahlt wurde.
Beispiel
Arbeitnehmerin, Steuerklasse 1, keine Kinder, 35 Jahre alt, Wohnort Hamburg - Gehaltserhöhung ab Juli
Bruttolohn Januar - Juni: 2.200 € (ca. 32,5% Steuern)
Bruttolohn Juli - Dezember: 3.000 € (ca. 36% Steuern)
Bruttolohn umgelegt auf 12 Monate: 2.600 € (ca. 34% Steuern)
ca. 10.770€ Jahreslohnsteuer gezahlt (einzelne Monate addiert)
- ca. 10.630€ Jahreslohnsteuer zu zahlen (auf gesamtes Jahreseinkommen)
= 140€ Lohnsteuerjahresausgleich
In den meisten Fällen, gehören die Arbeitnehmer, die den Lohnsteuerjahresjahresausgleich erhalten, zur Steuerklasse 1 und haben innerhalb des jeweiligen Jahres eine Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung, wie z.B. Weihnachtsgeld oder einen Bonus erhalten.
Warum ist der Lohnsteuerjahresausgleich pfändbar?
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind unpfändbar oder nur bedingt pfändbar. Warum also ist der Lohnsteuerjahresausgleich pfändbar?
Zu erklären ist dies damit, dass insbesondere das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Zuwendungen aus besonderen Betriebsergebnissen dem Arbeitnehmer als Zuschuss, sozusagen als Belohnung, zukommen sollen. Eine Steuerrückzahlung hingegeben geschieht, wenn beispielsweise durch Gehaltsschwankungen zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde. Deswegen kann diese zum normalen Einkommen gezählt werden.
Der Lohnsteuerjahresausgleich ist pfändbar, weil er keine Sonderzuwendung darstellt und somit nicht zu den unpfändbaren Bezügen des § 850a Zivilprozessordnung zählt.
Lohnsteuerjahresausgleich gepfändet - was tun?
Bei einer bestehenden Lohn- und Gehaltspfändung und wenn die Pfändung des Lohnsteuerausgleichs droht oder bereits durchgeführt wird, kann AdvoNeo als anwaltliche Schuldnerberatung mit langjähriger Erfahrung in der Regel schnell helfen (z.B. durch Pfändungsschutzmaßnahmen, Überprüfung der Rechtmäßigkeit oder einer Ruhendstellung).
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