Ihre Situation

    Wie hoch ist Ihre Schuldsumme?*

    Icon Geldsack Münzen

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Zur Schuldsumme gehört auch Ihr Dispo. Wenn Sie die genaue Summe nicht kennen, reicht auch eine Schätzung.


    Wie viele offene Forderungen haben Sie?*

    Icon Hand aufhalten hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Anzahl der offenen Forderungen (i.d.R. nicht getätigte Zahlungen) bei Gläubigern. Es können auch mehrere Forderungen bei einem Gläubiger (z.B. Inkasso-Firma) offen sein.


    Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?*

    Icon Hand gibt Gelschein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Nettoeinkommen bezeichnet Ihren monatlichen Geldeingang. Auch Arbeitslosengeld, Kindergeld & Unterhalt gehören dazu.


    Wie ist Ihr Familienstand?

    Hat Ihr Partner ebenfalls Schulden?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Wenn Ihr Partner ebenfalls Schulden hat, kann AdvoNeo ihn/sie auf Ihren Wunsch hin mit in die Schulden­regulierung aufnehmen.


    Haben Sie unterhalts­berechtigte Kinder (bis 18 oder anschl. Schule, Studium)?

    Icon Kinder groß und klein hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns z.B. dabei, Ihr pfändbares Einkommen zu berechnen.

    Welchen Beruf üben Sie aus?

    Icon Mann Frau Bürokleidung hellblau

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Angabe hilft uns dabei, Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und einschätzen zu können.


    Welche der folgenden Aussagen treffen auf Sie zu?

    Mehrfachauswahl möglich

    Welche Art von Pfändung?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei bereits laufenden oder drohenden Pfändungen ist es besonders wichtig, schnell zu handeln.

    Wo befinden sich Ihre Zulassungs­bescheinigungen Teil II (Kfz-Briefe)?



    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Bei Leasing oder Finanzierung befindet sich die Zulassungs­bescheinigung Teil II meistens bei der Bank.



    Gehört eine der folgenden Institutionen zu Ihren Gläubigern?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Diese Information hilft uns dabei, besser einschätzen zu können, welche Rate oder Einmal­zahlung für Ihre Entschuldung erfolg­versprechend wäre.


    Ihre Kontaktdaten

    Icon Klemmbrett mit Stift hellblau

    Warum fragen wir nach Ihren persönlichen Daten?

    Icon Fragezeichen dunkelblau

    Es macht die Kommunikation einfacher und persönlicher. Wir werden Ihnen keinesfalls Werbung zukommen lassen.
































    Icon Sprechblasen Fragezeichen Ausrufezeichen hellblau Haben Sie noch Anmerkungen oder Fragen?


    Die an uns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Ihre Betroffenenrechte finden Sie hier.

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    AdvoNeo Ratgeber » Pfändung & Rechtsprechung » Die 10 wichtigsten Fragen zur Zwangs­vollstreckung





    17. Februar 2023 | 🕑 Lesezeit: 17 Minuten

    Die 10 wichtigsten Fragen zur Zwangs­vollstreckung

    Icon FAQ Fragezeichen Ausrufezeichen

    Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Zwangs­voll­streckung.


    Zwangs­voll­streckung bedeutet, dass Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, um offene Forderungen beim Schuldner durchzusetzen (zum Beispiel durch eine Lohn­pfändung).

    Der Gläubiger setzt seinen (Zahlungs-)­anspruch also gegen den Willen des Schuldners mit Hilfe der Gerichte und des Gerichts­voll­ziehers durch. Dabei muss es nicht immer um Geld gehen, auch die Räumung einer Wohnung kann Gegen­stand des Anspruchs sein.

    Zu einer Voll­streckung kommt es meistens dann, wenn diese Forderungen auch nach (mehrfacher) Mahnung nicht gezahlt wurden. Sie ist in der Regel die letzte Maßnahme die Gläubiger er­greifen, um an ihr Geld zu kommen.

    Für eine Zwangs­voll­streckung benötigt ein Gläubiger einen sogenannten vollstreckbaren Titel, den er beim Gericht be­an­tragen kann und der ihn berechtigt, Zwangs­vollstreckungs­maßnahmen (z.B. Kontopfändung) durch­führen zu lassen. Voll­streckt werden darf aber auch aus notariellen Urkunden, gerichtlich ge­schlossenen Vergleichen und Zahlungs­bescheiden einer Behörde (z.B. Steuer­bescheid).

    Icon ParagraphenzeichenGesetzlich ist das Thema Zwangs­voll­streckung im 8. Buch der Zivil­prozess­ordnung (ZPO) geregelt.

    AdvoNeo Schuldnerberatung Schaubild Ablauf Zwangsvollstreckung

    Einen allgemein gültigen Ablauf gibt es während der Zwangs­vollstreckung nicht. Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Vollstreckungs­maßnahme. Bevor es zur Zwangs­vollstreckung kommt, ist der Ablauf in der Regel der gleiche:

    Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, erhalten Sie als erstes eine Zahlungs­erinnerung oder Mahnung - der Unterschied liegt hierbei nur in der Ausdrucksweise, rechtlich gesehen haben sie dieselbe Funktion. Meistens schicken Gläubiger zwei oder drei Mahnungen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

    Ab der zweiten Mahnung können Mahn­gebühren anfallen. In der Regel betragen diese ca. 2 bis 3 Euro.

    Sollte keine der Mahnungen zum Eingang einer Zahlung geführt haben, kann der Gläubiger einen Mahn­bescheid beim zuständigen Gericht be­an­tragen. Sobald Ihnen der Mahn­bescheid zugestellt wurde, haben Sie 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch - falls die Forderung des Gläubigers unbegründet ist.

    Bei ausbleibendem Widerspruch kann der Gläubiger nach den 2 Wochen einen Voll­streckungs­bescheid be­an­tragen. Bei Erfolg bedeutet dies, dass der Gläubiger einen Titel gegen Sie erwirkt hat und somit die Grundlage für die anschließende Zwangs­voll­streckung. (Er kann auch eine Klage einreichen, um ein Urteil zu erwirken.)

    Beispiele für den Ablauf einer Zwangs­vollstreckungs­maßnahme:

    Ja, es ist nie zu spät etwas gegen Schulden zu tun.

    Wenn bereits vollstreckt wird, ist es ratsam, sich fachkundige Unterstützung zu holen. Als anwaltliche Schuldner­beratung hat AdvoNeo langjährige Erfahrung darin, außer­gerichtlich mit Gläubigern zu verhandeln, um auch bei einer bereits laufenden Zwangs­voll­streckung noch zu helfen.

    Icon aussergerichtlicher Vergleich Handschlag

    Bei der Konto­pfändung zum Beispiel versuchen wir immer, diese schnellst­möglich ruhend zu stellen, indem wir direkt nach der Beauftragung mit dem pfändenden Gläubiger in Verhandlung treten. Bei entgegen­kommenden Gläubigern wird die Pfändung "pausiert" und Sie können Ihre Schulden mit einem Teil einer zuvor vereinbarten monatliche Rate zurückzahlen.

    Wenn eine Zwangs­vollstreckung, wie z.B. eine Pfändung, angekündigt wurde, sollten Sie schnell handeln und sich professionelle Hilfe suchen, denn es gilt Fristen einzuhalten. Sie können gegen eine Vollstreckung unter gewissen Voraussetzungen gerichtlich vorgehen oder versuchen, mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

    AdvoNeo hilft Ihnen als anwaltliche Schuldnerberatung dabei, die Rechtmäßigkeit der Zwangs­vollstreckungs­maßnahme zu überprüfen und eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen, um somit eine Zwangs­vollstreckung zu verhindern, ohne das gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen.


    Tipps zu den gerichtlichen Möglichkeiten (z.B. die sogenannte sofortige Beschwerde), um eine Zwangs­voll­streckung abzuwenden, haben wir in unserem Beitrag "Zwangs­vollstreckung abwenden" für Sie zusammengefasst.

    Icon Kalenderblatt Monat 12 Uhr Eine Zwangs­vollstreckungs­maßnahme dauert in der Regel so lange an, bis die Schulden beim voll­streckenden Gläubiger vollständig beglichen sind. Also auch, wenn die vereinbarte Rück­zahlungs­summe aus einem außer­gerichtlichen Vergleich abbezahlt ist. Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Situation des Schuldners ab. Dabei spielen zum Beispiel das Vermögen, die Höhe der Schuldsumme und die Art der Zwangs­voll­streckung eine Rolle.

    Beispiel
    Bei einer Konto­pfändung gibt es einen Sockel­freibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Der Gläubiger kann also nur das Geld, welches über diesen Betrag hinausgeht, pfänden. Bei einer hohen Schuldsumme kann sich eine solche Pfändung also über mehrere Monate hinziehen.

    Bei einer drohenden oder bestehenden Konto­pfändung benötigen Sie ein Pfändungs­schutz­konto, um den Sockel­frei­betrag behalten zu können.

    Die Kosten für eine Zwangs­voll­streckung muss der Schuldner tragen (der Gläubiger muss diese vorstrecken). Kosten sind zum Beispiel Gebühren für den Gerichts­vollzieher, der eine Sachp­fändung voll­streckt oder Kosten, die für die Be­an­tragung des Titels vor Gericht angefallen sind.

    Icon Paragraphenzeichen Die Kosten der Zwangs­voll­streckung sind in § 788 ZPO geregelt.

    Icon Zwangsversteigerung Richterhammer Es gibt verschiedene Zwangs­voll­streckungs­maßnahmen, die sich in folgende Kategorien unterteilen lassen:

    Damit ein Gläubiger zwangs­vollstrecken (also z.B. pfänden) darf, müssen folgenden 3 Punkte erfüllt sein:

    • Titel - Es muss zwingend ein voll­streckungs­fähiger Titel (z.B. in Form eines Vollstreckungs­bescheids oder gericht­lichen Urteils) oder ein anderer Titel (notarielle Urkunde, Bescheid einer Behörde) vorliegen.
    • Klausel - Der Vollstreckungs­titel muss eine sogenannte Vollstreckungs­klausel enthalten. Diese Klausel bescheinigt dem Gläubiger, dass er die Zwangs­vollstreckung durchführen oder veranlassen darf.
    • Zustellung - Der zuvor erwirkte Titel muss dem Schuldner entweder vor, oder mit Beginn der Voll­streckung zugestellt worden sein.

    Ein Gerichts­urteil wird vom Gericht direkt zugestellt, bei anderen Titeln muss sich der Gläubiger selbst um die Zustellung kümmern - also den zuständigen Gerichts­vollzieher damit beauftragen. Beim Voll­streckungs­bescheid hat er die Wahl und kann die Voll­streckung auch selbst durchführen.

    Wenn der Gläubiger gegen Sie einen Titel erwirkt hat (Voraus­setzung für eine Zwangs­voll­streckung), kann er einen Gerichts­voll­zieher damit beauftragen, Ihnen die Vermögens­auskunft (früher eides­stattliche Versicherung) ab­zunehmen. Oftmals wird diese von Gläubigern genutzt, die zuvor erfolglos versucht haben beim Schuldner zu pfänden.

    Durch die Vermögens­auskunft kann der Gläubiger herausfinden, ob es beim Schuldner "noch etwas zu holen gibt". Denn in dem Formular müssen detaillierte und vor allem wahrheits­gemäße Angaben zu den Einkommens- und Vermögens­verhältnissen gemacht werden (z.B. Existenz von mehr als einem Konto). Die Richtigkeit und Voll­ständig­keit der Aus­kunft muss der Schuldner eides­stattlich ver­sichern.

    Ja. Maßnahmen der Zwangs­voll­streckung gehören zu den sogenannten "Negativmerkmalen".

    Damit der negative Eintrag bei der SCHUFA wieder gelöscht werden kann, müssen die offenen Forderungen beglichen worden sein. Also müssen entweder die Schulden voll­ständig bezahlt oder die verhandelte Rückzahlungs­summe aus dem außer­gerichtlichen Vergleich abbezahlt worden sein.

    Wie genau die Löschung eines negativen SCHUFA-Eintrags funktioniert und welche Voraus­setzungen es gibt, erfahren Sie auf unserer Seite "SCHUFA-Eintrag löschen lassen"


    Wenn Sie wissen möchten, was im Rahmen einer Zwangs­voll­streckung alles pfändbar ist, finden Sie in unserem Lexikon zum Thema Pfändung eine Übersicht zu den pfändbaren und unpfändbaren Bezügen.

    Ihre Frage ist nicht dabei?

    Wir arbeiten stets daran unsere Beiträge zu verbessern und freuen uns über jede Rückmeldung. Wenn Sie eine andere Frage haben, die in der Liste mit den wichtigsten Fragen nicht aufgeführt ist, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren:

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